Zukünftiges Baugebiet "Im Zinklern" Versorgung mit Fernwärme
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg
E-Mail:
Telefon: +49 761201-4083
Fax: +49 761201-4089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukünftiges Baugebiet "Im Zinklern" Versorgung mit Fernwärme
Zukünftiges Baugebiet "Im Zinklern" (ca. 14 ha) im Freiburger Stadtteil Lehen - Versorgung mit Fernwärme.
Auftragsgegenstand ist ein Straßenüberlassungsvertrag zur Verlegung von Leitungen im öffentlichen Straßenraum zum Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz. Das vom Vertragspartner an die Stadt Freiburg zu entrichtende Entgelt für die Überlassung des öffentlichen Straßenraums (Miete) richtet sich nach den vom Gemeinderat beschlossenen allgemeinen Fernwärmerichtlinien.
Freiburg i.Br.
siehe II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Gegenstand der beabsichtigten Beauftragung ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB, ebenso keine Konzession im Sinne des § 105 GWB und der KonzVgV, sondern der Abschluss eines Gestattungsvertrages, der es der badenovaWÄRMEPLUS GmbH & Co. KG (badenovaWÄRMEPLUS) erlaubt, den öffentlichen Straßenraum zur Verlegung von Fernwärmeleitungen zu nutzen. Sämtliche im Boden bzw. Straßenraum verlegten Anlagen verbleiben im Eigentum der badenovaWÄRMEPLUS - die Stadt Freiburg erwirbt hieran keinerlei wirtschaftliche Rechte. Der Auftrag ist auch weder mit einem Anschluss- und Benutzungszwang der angrenzenden Grundstückseigentümer_innen noch mit einer Versorgungspflicht der badenovaWÄRMEPLUS verbunden. Der Stadt steht keinerlei einklagbarer Anspruch auf Erschließung der angrenzenden Grundstücke mit Fernwärme oder auf die Erbringung sonstiger Bau- oder Dienstleistungsverpflichtungen zu. Rechtlich liegt damit ein nach § 21 Abs. 1 des Straßengesetzes Baden-Württemberg zu beurteilender Grundstücksüberlassungsvertrag vor (Mietvertrag) und kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts. Die beabsichtigte Beauftragung unterliegt somit nicht dem Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU oder 2014/24/EU sowie des GWB, so dass auch keine Ausschreibungspflicht besteht. Es ist beabsichtigt den Vertrag frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abzuschließen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Zukünftiges Baugebiet "Im Zinklern" Versorgung mit Fernwärme / Straßenüberlassungsvertrag
Postanschrift: Tullastr. 61
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV analog ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de