Laborgeräte Eingangslabor Pathologie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Konzerneinkauf des Uniklinikum Heidelberg
E-Mail:
Telefon: +49 6221567423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laborgeräte Eingangslabor Pathologie
Für das Eingangslabor der Pathologie mit 2 Standorten (Pathologie im Neuenheimer Feld 228, Außenstelle Rohrbach) wurden die Laborgeräte der Leistungsklasse:
Gefriermikrotome, Gewebeeinbettautomaten, Ausbettstationen,
Färbeautomaten (Los1)
Kapseldrucker (Los2)
Objektträgerdrucker (Los3)
ausgeschrieben. Vertragsform Leasingsvertrag mit Fullservice
Gefriermikrotome, Gewebeeinbettautomaten,Ausbettstationen, Färbeautomaten
Universitätsklinikum Heidelberg, Institut für Pathologie, Im Neuenheimer Feld 224, 69120 Heidelberg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von
- Geräteausstattung über Vertragsmodell Geräteleasing-und Servicevertrag über Laborgeräte für das Eingangslabor des Instituts für Pathologie
Vertragsdauer: 36 Monate bis maximal 60 Monate
Der Bieter hat anhand der Projektbeschreibung und den Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis sein Ausstattungskonzept zu erarbeiten. Dieses berücksichtigt auch die unter Vergabeunterlage 2021_069_Leistungsverzeichnis Ziff 2 "Projektbeschreibung und Bieterkonzept "dargestellten Verfahrensschritte, der Kapazitätsangaben, der Raumverfügbarkeit, der Leistungszahlen, der Arbeitszeiten in der Dimensionierung der angebotenen Komponenten.
(Die im folgenden in Klammern gesetzte Anzahl stellt die geplante Anzahl der Geräte dar. Der Bieter hat diese Anzahl gemäß der Projektbeschreibung und seinem Bieterkonzept siehe Ziff. 2 des LV entsprechend anzupassen)
Los 1 umfasst Gefriermikrotome, Gewebeeinbettautomaten, Ausbettstationen, Färbeautomaten mit den Positionen:
1 Gefriermikrotome, (6)
2 Gewebeinfiltrationsautomaten (7)
3 Ausbettstationen (4)
4 Färbeautomaten (6)
5 Spezialfärbegerät Kryo-Schnitte (1)
6 Full-Service für die Positionen 1 - 5
13/03
Kapseldrucker
Universitätsklinikum Heidelberg, Institut für Pathologie, Im Neeuenheimer Feld 228, 69120 Heidelberg
- Geräteausstattung über Vertragsmodell Geräteleasing-und Servicevertrag über Laborgeräte für das Eingangslabor des Instituts für Pathologie
Vertragsdauer: 36 Monate mit Verlängerung auf Gesamt 60 Monate maximal.
Der Bieter hat anhand der Projektbeschreibung und den Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis sein Ausstattungskonzept zu erarbeiten. Dieses berücksichtigt auch die unter Vergabeunterlage 2021_069_Leistungsverzeichnis Ziff 2 "Projektbeschreibung und Bieterkonzept " dargestellten Verfahrensschritte, der Kapazitätsangaben, der Raumverfügbarkeit, der Leistungszahlen, der Arbeitszeiten in der Dimensionierung der angebotenen Komponenten.(In Klammern angegebene Anzahl Geräte lt. Planung, Anpassung durch Anbieter anhand seines Ausstattungskonzeptes).
Los 2: Kapseldrucker mit den Positionen:
1 Drucker für Gewebekassetten, 2 Schächte (7)
2 Drucker für Gewebekassetten, 4 Schächte (1)
3 Drucker für Gewebekassetten, 6 Schächte (1)
4 Drucker für Gewebekassetten. 12 Schächte (1)
5 Full-Service für die Positionen 1 - 4
Zu Los 2 ist kein Angebot eingegangen.
Objektträger Drucker
Universitätsklinikum Heidelberg, Institut für Pathologie, Im Neuenheimer Feld 224, 69120 Heidelberg
- Geräteausstattung über Vertragsmodell Geräteleasing-und Servicevertrag über Laborgeräte für das Eingangslabor des Instituts für Pathologie
Vertragsdauer: 36 Monate mit Verlängerung bis 60 Monate maximal.
Der Bieter hat anhand der Projektbeschreibung und den Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis sein Ausstattungskonzept zu erarbeiten. Dieses berücksichtigt auch die unter Vergabeunterlage 2021_069_Leistungsverzeichnis Ziff 2 "Projektbeschreibung und Bieterkonzept " dargestellten Verfahrensschritte, der Kapazitätsangaben, der Raumverfügbarkeit, der Leistungszahlen, der Arbeitszeiten in der Dimensionierung der angebotenen Komponenten. (in Klammern gesetzte Anzahl Geräte lt. Planung, tatsächlich benötigte Anzahl vom Bieter lt. seinem Gerätekonzept anzupassen).
Los 3 umfasst Objektträgerdrucker mit den Positionen:
1 Drucker für Objektträger (17)
2 Fullservice für Pos 1
kein wirtschaftliches Angebot eingegangen- Aufhebung Los 3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag Laborgeräte Eingangslabor
Postanschrift: Ernst-Leitz-Str. 17-37
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.