Erweiterung PEGASOS um eine IHE-Architektur Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000294
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bürger, Peter
E-Mail:
Telefon: +49 22189070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung PEGASOS um eine IHE-Architektur
Die Kliniken der Stadt Köln beabsichtigen die Erweiterung des PEGASOS Archivsystems um eine IHE-Architektur
Für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend Auftraggeberin) besteht die Notwendigkeit, die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Interoperabilität des Klinikums auch mit externen Partnern zu verbessern. Die Interoperabilität im Gesundheitswesen basiert derzeit auf den Standards IHE und FHIR. PEGASOS der Firma Nexus / Marabu ist bei der Auftraggeberin seit Jahren die eingesetzte Archivplattform, der bei der Weiterentwicklung der Interoperabilität eine zentrale Rolle zukommt.
Mithilfe des vorliegenden Vergabeverfahrens werden die Voraussetzungen für die technische und semantische Interoperabilität geschaffen, um PEGASOS für IHE und FHIR vorzubereiten, was für die zukünftige Kommunikation mit externen Partnern unabdingbar ist. Behandlungsdokumente und - daten müssen über moderne Schnittstellen für alle Systeme im Haus und darüber hinaus zur Verfügung stehen. Um dies zu erfüllen, hat die Auftraggeberin im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz das Archivsystem Pegasos um die notwendige Schnittstelle IHE erweitert.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die zum Betrieb der Archivplattform erforderlichen Leistungen wurden auf Grundlage eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV beschafft, dessen Voraussetzungen vorliegend gegeben sind.
Aus technischen Gründen für sachlich gerechtfertigt gehalten wird die Festlegung auf eine bestimmtes Produkt insbesondere dann, wenn nur ein Anbieter zur Leistung im Stande ist sowie wenn hierdurch im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotenzialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherem Umstellungsaufwand) bewirkt wird.
Die Auftraggeberin hat das bereits vorhandene Archivsystem PEGASOS der Firma Nexus/ Marabu mit einem Zusatzmodul erweitert. Diese Lösung ermöglicht eine IHE-konforme Patientendokumentation, um diese intern als auch mit externen Behandlungspartnern einfach austauschen zu können. Externe Patienteninformationen werden ergänzend in der internen digitalen Patientenakte zur Verfügung gestellt. Der integrierte Master-Patient- Index sorgt für die richtige Zuordnung der Daten.
Das dafür erforderliche Zusatzmodul inkl. der dazugehörigen Dienstleistung bildet die Voraussetzung für die Bereitstellung eines IHE- fähigen Systems (notwendig u.a. im Rahmen KHZG.).
Die zur Realisierung erforderlichen Leistungen können ausschließlich vom Hersteller selbst erbracht werden.
Andernfalls müsste ein vollständig neues Archivsystem beschafft werden, was mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand einhergehen und insbesondere entsprechende Risiken nach sich ziehen würde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung PEGASOS um eine IHE-Architektur
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VGV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Zur Wahrung der Fristen wird, da es sich vorliegend um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, auch auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen.