Belastungsmaschine und Umrichter - AMP Referenznummer der Bekanntmachung: 333/2023/7468393
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203/601-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Belastungsmaschine und Umrichter - AMP
Im Rahmen des am DLR - Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe am Standort Cottbus geplanten Akustik-Motorprüfstands soll eine Belastungsmaschine (Langsamläufer) und ein zugehöriger rückspeisefähiger Hochvolt Umrichter beschafft werden.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
In der Abteilung „Luftfahrtanforderungen und Umweltwirkungen“ des DLR-Instituts für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe soll die Schallentstehung an elektrifizierten Antriebssträngen sowie einzelner Komponenten des Antriebsstrangs im Nah- und Fernfeld untersucht werden. Eine in Bezug auf die Schallentstehung wesentliche Komponente solcher Systeme ist die elektrische Maschine. Um sowohl elektrische Maschinen, Getriebe und zugehörige Leistungselektronik als auch komplexere Gesamt-Antriebssysteme gezielt hinsichtlich ihrer Schallentstehung untersuchen zu können, ist der Aufbau eines
Akustik-Motorprüfstands (AMP) in Cottbus vorgesehen. Dieser besteht aus einem schallreflexionsarmen Halbraum mit entsprechender akustischer Mess- und Auswertetechnik sowie einem darin integrierten Prüfstand für die Erfassung der Leistungsparameter (zum Beispiel Drehzahl, Drehmoment) der Komponenten bei verschiedenen Betriebspunkten.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll eine Belastungsmaschine und eine geeignete rückspeisefähige Leistungselektronik (Umrichter) für diese Belastungsmaschine beschafft werden.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 24.08.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Auf die Bekanntmachung des Auftragswertes wird gemäß §39 (6) 3./4. verzichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belastungsmaschine und Umrichter - AMP
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Bekanntmachung des Auftragswertes wird gemäß §39 (6) 3./4. verzichtet.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,
169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).