Reinigungs- u. Hygienebedarf (Rahmenvertrag) Referenznummer der Bekanntmachung: LXXXVIII/2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 201-631144)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schillerstraße 23
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marple, Elizabeth
E-Mail:
Telefon: +49 78219100663
Fax: +49 78219100612
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungs- u. Hygienebedarf (Rahmenvertrag)
Die Lieferung wird in 3 Losen ausgeschrieben und erfolgt für 12 Monate vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis spätestens 31.12.2027:
Los 1: Reinigungs- und Pflegemittel, Reinigungszubehör
Los 2: Reinigungsgeräte Vermop
Los 3: Hygienematerial und Spenderleihvertrag mit Option der Eigentumsübernahme
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/457cadfa-c20e-40d3-b98e-4523d9cff24c
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/014a9c56-1e77-4b70-9c4a-8f5a16949390
1. Umfang der Leistung
Das Angebot umfasst die Lieferung von Reinigungs- und Pflegemittel + Reinigungszubehör frei Bestimmungsort.
2. Preisgestaltung
Bei einer Preiskalkulation ist grundsätzlich von den im Leistungsverzeichnis angegebenen Jahresmengen auszugehen. Mengen können über− oder unterschritten werden, da es sich nicht um einen klassischen Abrufvertrag sondern um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VGV handelt, bei der lediglich die Bedingungen für die Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt werden. Die Bestellungen durch die einzelnen städtischen Dienststellen
erfolgen auf tatsächlichem Bedarf. Die Produkte sind einzeln abrufbar. Eine Einstellung der Lieferung bei Erreichen der angegebenen Mengen vor Vertragsende ist nicht zulässig.
Die zulässigen Gebindegrößen sind im Leistungsverzeichnis angegeben. Der Bieter hat die von ihm angebotenen Gebindegrößen in die dafür vorgesehene Spalte einzutragen. Die Preise sind netto für die vorgegebene Einheit anzugeben. Die Mehrwertsteuer wird gesondert abgefragt.
Die offerierten Preise müssen für das erste Vertragsjahr verbindlich sein.
Eine Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres ist für Auftraggeber und Bieter möglich. Es ist hierbei eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten.
Ab dem 2. Vertragsjahr können Preisanpassungen geltend gemacht werden. Diese sind unter der Voraussetzung statthaft, dass der Bieter nachweisen kann, dass er seine Angebotspreise nicht halten kann, da sein bzw. seine Zulieferer ihm zuvor gegenüber Preise wirksam erhöht haben. Eine Prüfung zur Preisanpassung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der so neu vereinbarte Preis gilt dann mindestens für 12 weitere Monate. Kommt keine Einigung über die neuen Preise zustande, so gilt der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten als beendet. In die Vertragspreise sind u. a. auch die finanziellen Auswirkungen aus der Anwendung der Gütergefahrenverordnung Straße aus sonstigen, bereits geltenden, oder für den Lieferzeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften einzurechnen.
Preisnachlässe für den Fall der Zusammenfassung mehrerer oder aller Lose werden im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Sie bleiben jedoch Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3. Qualität
Während des Vertrages hat der Bieter eine gleich bleibende Qualität (wie angeboten und ggfs. bemustert) zu garantieren. Steht das angegebene Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf der Bieter ein Alternativprodukt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen. Sollten nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen Produkten festgestellt werden, behält sich der Auftraggeber vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die Bieter verpflichten sich in diesem Falle, für die Stadt Lahr entstandenen Schäden und finanzielle Nachteile aufzukommen.
4. Bestellabwicklung / Controlling Software
Der Bieter stellt die notwendige Software zur schriftlichen Bestellung (für 4 PC−Arbeitsplätze) sowie die Software zur Lagerhaltung und Übersicht der für das laufende Jahr und Vorjahr bereits bestellten Artikel für mindestens 200 Objekte. Sämtliche Bestellungen müssen für jedes einzelne Objekt im Rückblick ersichtlich sein. Die Bestellsoftware soll entsprechend dem Sortiment für die Stadtverwaltung Lahr angelegt werden. Neuanlage von Produkten sind nur nach Auftrag der Sachgebietsleitung Gebäudeservice oder deren Stellvertreter/in der Stadt Lahr einzustellen.
5. Vorgegebene Artikel mit Herstellerangabe
Im Leistungsverzeichnis wurden teilweise die Hersteller der Artikel genannt. Diese Artikel passen zu einem bereits vorhandenen System und müssen aus wirtschaftlichen Gründen weitergeführt werden.
6. Auslieferung von Reinigungs- und Pflegemittel + Reinigungszubehör
a) Die einzelnen Annahmestellen sind über das gesamte Stadtgebiet sowie den Ortsteilen verteilt (Eine Auflistung der
zu beliefernden Objekten ist beigefügt).
b) Es werden ggf. einzelne Gebinde abgerufen.
c) Für die sachgemäße Verpackung und Verladung der Reinigungsmittel, Reinigungsgeräten, Hygienematerial und sonstigem Reinigungsbedarf, für den ordnungsgemäßen Transport bis zu den einzelnen Abnahmestellen sowie für
Schäden und Diebstähle haftet der Auftragnehmer.
d) Die bestelle Ware ist nach Abruf innerhalb von 4 Werktagen zu liefern.
e) Da die Hausmeister in den einzelnen Annahmestellen im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten auch mit Aufgaben bereut sind, die ein vorübergehendes Verlassen des Dienstgebäudes erfordert, wird eine Absprache des jeweiligen Anlieferungstermins mit den Hausmeistern spätestens eine Stunde vor Lieferung dringend vorgeschrieben.
f) Ohne Unterschrift des Lieferscheins durch ausschließlich den Hausmeister oder einen Vertreter des Gebäudeservice gilt die Ware als nicht zugestellt.
7. Lagerhaltung
Der Auftraggeber betreibt keine zentrale Lagerhaltung; die Lagerhaltung in den einzelnen Annahmestellen wird auf ein Minimum beschränkt.
8. Besonderer Hinweis
Im Rahmen der Anlieferung werden auch Pausenhöfe in Schulen, Kindergärten, Horte usw. befahren. Die damit einhergehenden Unfallgefahren sind vom Bieter zu berücksichtigen. Vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Geländen sind einzuhalten.
9. Umweltverträglichkeit
Mindestkriterien:
Die einzusetzenden Reinigungsmittel müssen die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten Anforderungen erfüllen.
10. Kennzeichnung
Lieferungen von Reinigungschemikalien, die nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sind, müssen mit
Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung gemäß EG Richtlinie versehen sein.
Die Verpackungen / Gebinde müssen mit den Angaben über Inhaltsstoffe, Sicherheitsvorkehrungen und einer Anwendungsempfehlung einschl. Dosierung in deutscher Sprache gekennzeichnet sein.
Zusätzlich sind dem Auftraggeber für jedes in Dosierflaschen umfüllbare Produkt während der gesamten Vertragszeit bei Bedarf kostenlos Etiketten für Dosierflaschen zu Verfügung zu stellen, die Angaben über die Anwendungsmöglichkeit, die Dosierung u. ä. des Produktes enthalten.
Sollten z. B. durch eine nachträgliche Änderung der Gewinde neue Zapfhähne erforderlich sein werden, so sind diese dem Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
11. Leergebinde
Der Bieter ist zur kostenlosen Rücknahme der Leergebinde seiner Produkte verpflichtet. Die Rücknahme soll grundsätzlich bei Lieferung erfolgen, sofern mit der Verwendungsstelle kein anderer Termin vereinbart wird. Bei Nichteinhaltung wird der Auftraggeber auf Kosten des Bieters eine Entsorgung der leeren Gebinde veranlassen.
12. Sonstiges
Spätere Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags können nur mit dem Auftraggeber verbindlich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
Anlagen:
1. Anlieferung Objekte der Stadt Lahr
Sie werden Bestandteil des Vertrages.
1. Umfang der Leistung
Das Angebot umfasst die Lieferung von Reinigungs- und Pflegemittel + Reinigungszubehör frei Bestimmungsort.
2. Preisgestaltung
Bei einer Preiskalkulation ist grundsätzlich von den im Leistungsverzeichnis angegebenen Jahresmengen auszugehen. Mengen können über− oder unterschritten werden, da es sich nicht um einen klassischen Abrufvertrag sondern um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VGV handelt, bei der lediglich die Bedingungen für die Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt werden. Die Bestellungen durch die einzelnen städtischen Dienststellen
erfolgen auf tatsächlichem Bedarf. Die Produkte sind einzeln abrufbar. Eine Einstellung der Lieferung bei Erreichen der angegebenen Mengen vor Vertragsende ist nicht zulässig.
Die zulässigen Gebindegrößen sind im Leistungsverzeichnis angegeben. Der Bieter hat die von ihm angebotenen Gebindegrößen in die dafür vorgesehene Spalte einzutragen. Die Preise sind netto für die vorgegebene Einheit anzugeben. Die Mehrwertsteuer wird gesondert abgefragt.
Die offerierten Preise müssen für das erste Vertragsjahr verbindlich sein.
Eine Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres ist für Auftraggeber und Bieter möglich. Es ist hierbei eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten.
Ab dem 2. Vertragsjahr können Preisanpassungen geltend gemacht werden. Diese sind unter der Voraussetzung statthaft, dass der Bieter nachweisen kann, dass er seine Angebotspreise nicht halten kann, da sein bzw. seine Zulieferer ihm zuvor gegenüber Preise wirksam erhöht haben. Eine Prüfung zur Preisanpassung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der so neu vereinbarte Preis gilt dann mindestens für 12 weitere Monate. Kommt keine Einigung über die neuen Preise zustande, so gilt der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten als beendet. In die Vertragspreise sind u. a. auch die finanziellen Auswirkungen aus der Anwendung der Gütergefahrenverordnung Straße aus sonstigen, bereits geltenden, oder für den Lieferzeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften einzurechnen.
Preisnachlässe für den Fall der Zusammenfassung mehrerer oder aller Lose werden im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Sie bleiben jedoch Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3. Qualität
Während des Vertrages hat der Bieter eine gleich bleibende Qualität (wie angeboten und ggfs. bemustert) zu garantieren. Steht das angegebene Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf der Bieter ein Alternativprodukt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen. Sollten nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen Produkten festgestellt werden, behält sich der Auftraggeber vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die Bieter verpflichten sich in diesem Falle, für die Stadt Lahr entstandenen Schäden und finanzielle Nachteile aufzukommen.
4. Bestellabwicklung / Controlling Software
Der Bieter stellt die notwendige Software zur schriftlichen Bestellung (für 4 PC−Arbeitsplätze) sowie die Software zur Lagerhaltung und Übersicht der für das laufende Jahr und Vorjahr bereits bestellten Artikel für mindestens 200 Objekte. Sämtliche Bestellungen müssen für jedes einzelne Objekt im Rückblick ersichtlich sein. Die Bestellsoftware soll entsprechend dem Sortiment für die Stadtverwaltung Lahr angelegt werden. Neuanlage von Produkten sind nur nach Auftrag der Sachgebietsleitung Gebäudeservice oder deren Stellvertreter/in der Stadt Lahr einzustellen.
5. Vorgegebene Artikel mit Herstellerangabe
Im Leistungsverzeichnis wurden teilweise die Hersteller der Artikel genannt. Diese Artikel passen zu einem bereits vorhandenen System und müssen aus wirtschaftlichen Gründen weitergeführt werden.
6. Auslieferung von Reinigungs- und Pflegemittel + Reinigungszubehör
a) Die einzelnen Annahmestellen sind über das gesamte Stadtgebiet sowie den Ortsteilen verteilt (Eine Auflistung der
zu beliefernden Objekten ist beigefügt).
b) Es werden ggf. einzelne Gebinde abgerufen.
c) Für die sachgemäße Verpackung und Verladung der Reinigungsmittel, Reinigungsgeräten, Hygienematerial und sonstigem Reinigungsbedarf, für den ordnungsgemäßen Transport bis zu den einzelnen Abnahmestellen sowie für
Schäden und Diebstähle haftet der Auftragnehmer.
d) Die bestelle Ware ist nach Abruf innerhalb von 4 Werktagen zu liefern.
e) Da die Hausmeister in den einzelnen Annahmestellen im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten auch mit Aufgaben bereut sind, die ein vorübergehendes Verlassen des Dienstgebäudes erfordert, wird eine Absprache des jeweiligen Anlieferungstermins mit den Hausmeistern spätestens eine Stunde vor Lieferung dringend vorgeschrieben.
f) Ohne Unterschrift des Lieferscheins durch ausschließlich den Hausmeister oder einen Vertreter des Gebäudeservice gilt die Ware als nicht zugestellt.
7. Lagerhaltung
Der Auftraggeber betreibt keine zentrale Lagerhaltung; die Lagerhaltung in den einzelnen Annahmestellen wird auf ein Minimum beschränkt.
8. Besonderer Hinweis
Im Rahmen der Anlieferung werden auch Pausenhöfe in Schulen, Kindergärten, Horte usw. befahren. Die damit einhergehenden Unfallgefahren sind vom Bieter zu berücksichtigen. Vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Geländen sind einzuhalten.
9. Umweltverträglichkeit
Mindestkriterien:
Die einzusetzenden Reinigungsmittel müssen die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten Anforderungen erfüllen.
10. Kennzeichnung
Lieferungen von Reinigungschemikalien, die nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sind, müssen mit
Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung gemäß EG Richtlinie versehen sein.
Die Verpackungen / Gebinde müssen mit den Angaben über Inhaltsstoffe, Sicherheitsvorkehrungen und einer Anwendungsempfehlung einschl. Dosierung in deutscher Sprache gekennzeichnet sein.
Zusätzlich sind dem Auftraggeber für jedes in Dosierflaschen umfüllbare Produkt während der gesamten Vertragszeit bei Bedarf kostenlos Etiketten für Dosierflaschen zu Verfügung zu stellen, die Angaben über die Anwendungsmöglichkeit, die Dosierung u. ä. des Produktes enthalten.
Sollten z. B. durch eine nachträgliche Änderung der Gewinde neue Zapfhähne erforderlich sein werden, so sind diese dem Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
11. Sonstiges
Spätere Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags können nur mit dem Auftraggeber verbindlich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
Anlagen:
1. Anlieferung Objekte der Stadt Lahr
Sie werden Bestandteil des Vertrages.