Subunternehmerleistungen im Stadt- und Überlandverkehr Biberach (Riß) mit Elektrobussen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Biberach GmbH
Postanschrift: Freiburger Straße 6
Ort: Biberach
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 16093917593
Fax: +49 6196802417593
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CECF685E-A55B-4B6A-ADBB-068893218C15
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CECF685E-A55B-4B6A-ADBB-068893218C15
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Subunternehmerleistungen im Stadt- und Überlandverkehr Biberach (Riß) mit Elektrobussen

Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Biberach GmbH beabsichtigt, die Durchführung des umfassten Stadt- und Überlandverkehrs mit Elektrobussen im Linienverkehr nach § 42 PBefG in und um Biberach/Riß zu vergeben. Der Leistungsumfang wird voraussichtlich ca. 459.000 Fahrplankilometer pro Jahr betragen. Die Verkehrsleistungen sollen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden und die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 1. Januar 2025 (Betriebsaufnahme) und endet am 31. Dezember 2035.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber, die Stadtwerke Biberach GmbH (kurz: SWBC) – ein kommunales Verkehrsunternehmen im 100%-igen Anteilsbesitz der Stadt Biberach – wurde durch die Stadt Biberach im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Personenverkehrsdienste (kurz: öDA) unter Einhaltung der VO Nr. 1370/2007 sowie der Vorgaben des allgemeinen Vergaberechts mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen betraut. Die entsprechende Vorabbekanntmachung wurde am 22.02.2022 an das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zur Veröffentlichung versandt (Az. 2022/S 037-096843). Die SWBC beabsichtigt für diese betrauungsgegenständlichen Verkehrsleistungen einen Subunternehmer einzusetzen.

Nach den Vorgaben des öDA hat der Auftraggeber eine den verkehrlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende, kundenorientierte und das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste berücksichtigende Verkehrsbedienung sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe beabsichtigt der Auftraggeber die Durchführung des umfassten Stadt- und Überlandverkehrs mit Elektrobussen im Linienverkehr nach § 42 PBefG in und um Biberach/Riß. Die Elektrobusse werden dem Ausschreibungsgewinner unentgeltlich beigestellt und dürfen ausschließlich für die ausgeschriebene Verkehrsleistung genutzt werden. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag, das heißt, das Einnahmerisiko liegt beim Auftraggeber. Die Verkehrsleistungen sollen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden. Der Auftragnehmer hat die Verkehrsleistung (inkl. Fahrscheinverkauf durch Fahrer) mittels vom Auftraggeber beigestellten Fahrzeugen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat bis spätestens zum 1. Januar 2025 einen Solobus mit Verbrennungsmotor vom Auftraggeber als Reservefahrzeug zu beschaffen.

Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 1. Januar 2025 (Betriebsaufnahme) und endet am 31. Dezember 2035. Die Verkehrsleistung hat im ersten Betriebsjahr ein Gesamtvolumen von rund 459.000 Fahrplankilometer (bzw. Lastkilometer) pro Jahr für Solobusse. Der vertragsgegenständliche Linienverkehr ist in den Verkehrsverbund „Donau-Iller-Nahverkehrsverbund“ integriert, dessen Tarif- und Beförderungsbestimmungen Anwendung finden. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis in Euro pro Jahr / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2025
Ende: 31/12/2035
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption über jeweils ein weiteres Jahr, deren Wahrnehmung jeweils spätestens 6 Monate im Voraus schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens werden nach Maßgabe der für die Leistungsbereiche genannten Eignungs- und Auswahlkriterien ausgewählt. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mittels Angaben zur persönlichen Lage (PL), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (WL) und die technische Leistungsfähigkeit (TL). Möglich ist dabei maximal folgende Punktebewertung: TL1: max. 50 Punkte; TL2: max. 20 Punkte und Summe: max. 70 Punkte. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt gemäß der Angaben unter Ziffer 12 des Verfahrensbrief Nr. 1.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

PL: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.

Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.

 

Die Erbringung des Nachweises PL ist eine Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

WL1: Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass

• ausreichend verfügbare Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,

• dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,

• dass er/sie sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet/befinden und

• dass er/sie dies im Falle einer Aufforderung durch den Auftraggeber über die Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der § 45 Abs. 4,

5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann/können und werden.

 

WL2: Nachweis eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes über den Bestand einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (in nicht beglaubigter Kopie).

Die Betriebshaftpflichtdeckungshöhe muss mindestens jeweils EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 2 Mio. für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen

 

WL3: Nachweis der Bonität durch aktuelles Schreiben einer Auskunftei (Schufa oder Creditreform), nicht älter als 3 Monate.

 

WL4: Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

Die Betriebshaftpflichtdeckungshöhe muss mindestens jeweils EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 2 Mio. für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen.

Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von

(a) einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen

und

(b) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber/Bieter die Bewerbergemeinschaft hat Angaben über die Ausführung einer einschlägigen und vergleichbaren Leistung (Referenzen) innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Kalenderjahre 2020, 2021, 2022) oder Fahrplanjahre ab 01.01.2020 vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbrachten Verkehrsleistung vorzulegen. Zulässige Referenzen sind nur Verkehrsleistungen als Subunternehmer. Eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen bzw. Leistungen aufgrund eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. VO 1370/2007 sind dementsprechend unzulässig. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 42a, 43 und 44 sowie 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.

 

Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzprojekte sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen. Zulässige Referenzen sind nur Verkehrsleistungen als Subunternehmer. Eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen bzw. Leistungen aufgrund eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. VO 1370/2007 sind dementsprechend unzulässig. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 42a, 43 und 44 sowie 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.

Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:

• Detaillierte Beschreibung der Verkehrsleistung

• Auftraggeber mit pers. Ansprechpartner, Telefon und E-Mail

• Leistungszeitraum

• Vertragslaufzeit

• Erbrachte Nutzwagen-KM im Jahr (Durchschnitt über die gesamte bisherige Fahrleistung gem. Verkehrsvertrag)

• Aufschlüsselung, welche Kilometerleistungen gem. Verkehrsvertrag operativ selbst erbracht wurden und welche Kilometerleistungen durch

Dritte erfolgt ist

• Einsatz von Elektrobussen (durchschnittliche jährliche Kilometerleistung)

• Einsatz von Verbrennerbussen (durchschnittliche jährliche Kilometerleistung)

 

TL2: Nachweis der fachlichen Eignung gemäß §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV/ Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen im ÖPNV gemäß § 42 PBefG durch:

Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung in nicht beglaubigter Kopie durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gemäß §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher, beglaubigter Übersetzung vor.

Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Gleiches gilt für eignungsleihende Unternehmen.

 

TL3: Angabe der Anzahl der Beschäftigten.

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben über

• die Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten (sozialversicherungspflichtig) Mitarbeiter.

• Es ist aufzuschlüsseln, wie viele in Teilzeit und wie viele in Vollzeit tätig sind.

 

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz genannt werden, bei der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags seit mehreren Monaten mehrere Elektrobusse (rein elektrisch, kein Hybrid) im ÖPNV-Volleinsatz sind.

 

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

Die Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Mitarbeiter muss mindestens 40 betragen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/12/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber behält sich vor, bereits auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. das erste Angebot ist seitens des Bieters daher bereits bindend. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 01. 01.2025.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2023

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Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
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Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
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Schönau im Schwarzwald
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Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
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Schwäbisch Hall
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Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
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Simonswald
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Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
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Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
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