Subunternehmerleistungen im Stadt- und Überlandverkehr Biberach (Riß) mit Elektrobussen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Freiburger Straße 6
Ort: Biberach
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 16093917593
Fax: +49 6196802417593
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Subunternehmerleistungen im Stadt- und Überlandverkehr Biberach (Riß) mit Elektrobussen
Die Stadtwerke Biberach GmbH beabsichtigt, die Durchführung des umfassten Stadt- und Überlandverkehrs mit Elektrobussen im Linienverkehr nach § 42 PBefG in und um Biberach/Riß zu vergeben. Der Leistungsumfang wird voraussichtlich ca. 459.000 Fahrplankilometer pro Jahr betragen. Die Verkehrsleistungen sollen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden und die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 1. Januar 2025 (Betriebsaufnahme) und endet am 31. Dezember 2035.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber, die Stadtwerke Biberach GmbH (kurz: SWBC) – ein kommunales Verkehrsunternehmen im 100%-igen Anteilsbesitz der Stadt Biberach – wurde durch die Stadt Biberach im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Personenverkehrsdienste (kurz: öDA) unter Einhaltung der VO Nr. 1370/2007 sowie der Vorgaben des allgemeinen Vergaberechts mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen betraut. Die entsprechende Vorabbekanntmachung wurde am 22.02.2022 an das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zur Veröffentlichung versandt (Az. 2022/S 037-096843). Die SWBC beabsichtigt für diese betrauungsgegenständlichen Verkehrsleistungen einen Subunternehmer einzusetzen.
Nach den Vorgaben des öDA hat der Auftraggeber eine den verkehrlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende, kundenorientierte und das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste berücksichtigende Verkehrsbedienung sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe beabsichtigt der Auftraggeber die Durchführung des umfassten Stadt- und Überlandverkehrs mit Elektrobussen im Linienverkehr nach § 42 PBefG in und um Biberach/Riß. Die Elektrobusse werden dem Ausschreibungsgewinner unentgeltlich beigestellt und dürfen ausschließlich für die ausgeschriebene Verkehrsleistung genutzt werden. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag, das heißt, das Einnahmerisiko liegt beim Auftraggeber. Die Verkehrsleistungen sollen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden. Der Auftragnehmer hat die Verkehrsleistung (inkl. Fahrscheinverkauf durch Fahrer) mittels vom Auftraggeber beigestellten Fahrzeugen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat bis spätestens zum 1. Januar 2025 einen Solobus mit Verbrennungsmotor vom Auftraggeber als Reservefahrzeug zu beschaffen.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 1. Januar 2025 (Betriebsaufnahme) und endet am 31. Dezember 2035. Die Verkehrsleistung hat im ersten Betriebsjahr ein Gesamtvolumen von rund 459.000 Fahrplankilometer (bzw. Lastkilometer) pro Jahr für Solobusse. Der vertragsgegenständliche Linienverkehr ist in den Verkehrsverbund „Donau-Iller-Nahverkehrsverbund“ integriert, dessen Tarif- und Beförderungsbestimmungen Anwendung finden. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption über jeweils ein weiteres Jahr, deren Wahrnehmung jeweils spätestens 6 Monate im Voraus schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
Die Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens werden nach Maßgabe der für die Leistungsbereiche genannten Eignungs- und Auswahlkriterien ausgewählt. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mittels Angaben zur persönlichen Lage (PL), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (WL) und die technische Leistungsfähigkeit (TL). Möglich ist dabei maximal folgende Punktebewertung: TL1: max. 50 Punkte; TL2: max. 20 Punkte und Summe: max. 70 Punkte. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt gemäß der Angaben unter Ziffer 12 des Verfahrensbrief Nr. 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
PL: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Die Erbringung des Nachweises PL ist eine Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss).
WL1: Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• ausreichend verfügbare Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
• dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
• dass er/sie sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet/befinden und
• dass er/sie dies im Falle einer Aufforderung durch den Auftraggeber über die Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der § 45 Abs. 4,
5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann/können und werden.
WL2: Nachweis eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes über den Bestand einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (in nicht beglaubigter Kopie).
Die Betriebshaftpflichtdeckungshöhe muss mindestens jeweils EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 2 Mio. für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen
WL3: Nachweis der Bonität durch aktuelles Schreiben einer Auskunftei (Schufa oder Creditreform), nicht älter als 3 Monate.
WL4: Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Die Betriebshaftpflichtdeckungshöhe muss mindestens jeweils EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 2 Mio. für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
(a) einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen
und
(b) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.
Der Bewerber/Bieter die Bewerbergemeinschaft hat Angaben über die Ausführung einer einschlägigen und vergleichbaren Leistung (Referenzen) innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Kalenderjahre 2020, 2021, 2022) oder Fahrplanjahre ab 01.01.2020 vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbrachten Verkehrsleistung vorzulegen. Zulässige Referenzen sind nur Verkehrsleistungen als Subunternehmer. Eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen bzw. Leistungen aufgrund eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. VO 1370/2007 sind dementsprechend unzulässig. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 42a, 43 und 44 sowie 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzprojekte sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen. Zulässige Referenzen sind nur Verkehrsleistungen als Subunternehmer. Eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen bzw. Leistungen aufgrund eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. VO 1370/2007 sind dementsprechend unzulässig. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 42a, 43 und 44 sowie 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
• Detaillierte Beschreibung der Verkehrsleistung
• Auftraggeber mit pers. Ansprechpartner, Telefon und E-Mail
• Leistungszeitraum
• Vertragslaufzeit
• Erbrachte Nutzwagen-KM im Jahr (Durchschnitt über die gesamte bisherige Fahrleistung gem. Verkehrsvertrag)
• Aufschlüsselung, welche Kilometerleistungen gem. Verkehrsvertrag operativ selbst erbracht wurden und welche Kilometerleistungen durch
Dritte erfolgt ist
• Einsatz von Elektrobussen (durchschnittliche jährliche Kilometerleistung)
• Einsatz von Verbrennerbussen (durchschnittliche jährliche Kilometerleistung)
TL2: Nachweis der fachlichen Eignung gemäß §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV/ Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen im ÖPNV gemäß § 42 PBefG durch:
Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung in nicht beglaubigter Kopie durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gemäß §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher, beglaubigter Übersetzung vor.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Gleiches gilt für eignungsleihende Unternehmen.
TL3: Angabe der Anzahl der Beschäftigten.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben über
• die Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten (sozialversicherungspflichtig) Mitarbeiter.
• Es ist aufzuschlüsseln, wie viele in Teilzeit und wie viele in Vollzeit tätig sind.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz genannt werden, bei der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags seit mehreren Monaten mehrere Elektrobusse (rein elektrisch, kein Hybrid) im ÖPNV-Volleinsatz sind.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Die Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Mitarbeiter muss mindestens 40 betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, bereits auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. das erste Angebot ist seitens des Bieters daher bereits bindend. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 01. 01.2025.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.