L-Bank - Europaweite Vergabe einer "Privileged Access Management (PAM)"-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2902
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 10
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.l-bank.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Europaweite Vergabe einer "Privileged Access Management (PAM)"-Lösung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer zentralen Lösung für das Privileged Access Management (PAM).
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer zentralen Lösung für das Privileged Access Management (PAM).
Um den Reifegrad der IT-Sicherheit zu erhöhen sowie die regulatorischen Anforderungen an die vorliegenden IT-Landschaft zu erfüllen, möchte die L-Bank unternehmensweit verpflichtende Vorgaben und Prozesse für den Umgang und die Überwachung von privilegierten Berechtigungen und Kennungen einführen.
In diesem Kontext wird die L-Bank eine zentrale Lösung für das Privileged Access Management (PAM) implementieren, welche die Verwaltung und Überwachung aller privilegierten Berechtigungen und Kennungen der L-Bank automatisiert und standardisiert im Einklang mit internen und regulatorischen Vorgaben unterstützt.
Im Rahmen dieser RfP sucht die L-Bank nach einem Dienstleister, der bei der Einführung einer State-of-the-Art PAM-Lösung gemäß den relevanten regulatorischen Vorschriften unterstützen kann. Die Beantwortung des RfP sollte insb. einen Vorschlag für eine PAM-Lösung beinhalten, welche deutschlandweit bereits bei Finanzdienstleistern eingesetzt wird.
Der Scope des Einführungsprojekts der PAM-Lösung beinhaltet im Wesentlichen die Durchführung eines Proof of Concept für die ausgewählte Lösung, Implementierung der Lösung inkl. notwendiger Anpassungen und die Anbindung der bestehenden IT-Komponenten und Anwendungen der L-Bank.
Der Vertragsschluss ist bis Mai 2023 vorgesehen. Die Implementierung soll zwischen Juni 2023 und Dezember 2024 erfolgen.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
L-Bank - Beratung "IT-Compliance-Programm"
Ort: WC2H 9JQ London
NUTS-Code: UKJ3 Hampshire and Isle of Wight
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6QG0
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.