Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg - 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 20
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle Gewässerökologie
E-Mail:
Telefon: +49 7071757-3734
Fax: +49 7071757-3190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/geschaeftsstelle-goe/
Postanschrift: Ruppmannstraße 21
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 53.2 - Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Gebiet Nord
E-Mail:
Telefon: +49 711904-15316
Fax: +49 711904-15091
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref532/
Abschnitt II: Gegenstand
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg - 2023
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie Baden-Württemberg (LS GÖ) sollen in vier Losen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbildmosaikkacheln des Gewässerbetts an ausgewählten G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O erstellt werden. Dabei ist die Erstellung von auf ein Höhenmodell reduzierten Orthofotos ausdrücklich nicht erwünscht.
Die Aufnahmen dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der LS GÖ. Die Darstellung der Gewässersohle hinsichtlich ihrer unterschiedlichen strukturellen Ausprägung steht hierbei im Vordergrund.
Zusätzlich sollen im Los 1 neben den hochaufgelösten Luftbildmosaikkacheln entlang des Gewässerbetts für die Gewässerökologie ein bathymetrisches Airborne Laserscanning durchgeführt werden, mit dem Ziel ein Oberflächenmodell abzuleiten, welches für Hochwasserschutzmodelle verwendet wird.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle und bathymetrisches Laserscanning an ausgewählten GI.O und G.II.O. in Baden-Württemberg – Bereich Kocher - Lein
Vorgegebene Gewässer im Landkreis Schwäbisch Hall und im Ostalbkreis
In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Kocher und Lein sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 10,6 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 106,5 km
In diesem Los ist in vorgegebenen Flächen zudem ein bathymetrisches Airborne Laserscanning durchzuführen. Dieses soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) eine Grundlage zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen (hydraulische Berechnungen) verwendet werden.
Zu bearbeitende Fläche: 16,5 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke: 78,8 km
Die jeweils aufzunehmenden Flächen / Strecken sind nur zum Teil identisch.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen.
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug):
- Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°.
- Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen
- Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm / für den Hochwasserschutz mind. 6 cm
- Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Technische Vorgaben für die Bathymetrie (Auszug):
- Die Eindringtiefe des verwendeten Laserscanners muss laut Herstellerangaben mindestens das 1,5-fache der Sichttiefe betragen
- Die Überlappung der einzelnen Flugstreifen muss mindestens 20 % betragen.
- Es müssen bei den Flugstreifen auch Querstreifen geflogen werden
- Für die Referenzierung ist der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS zu verwenden
- relative Lage- und eine Höhengenauigkeit ± 10cm oder besser
- Klassifizierung der Punktwolke entsprechend den Vorgaben des AG
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Pfinz – Saalbach - Rheinniederungskanal
Vorgegebene Gewässer im Landkreis Karlsruhe und dem Landkreis Rastatt
In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Pfinz, Saalbach und dem Rheinniederungskanal sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 8,2 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 97,6 km
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen.
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug):
- Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°.
- Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen
- Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm
- Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Tauber
Vorgegebene Gewässer im Main-Tauber-Kreis
In vorgegebenen Flächen der Tauber sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 8,3 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 83,2 km
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen.
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug):
- Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°.
- Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen
- Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm
- Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Wiese – Rench - AREKO
Vorgegebene Gewässer im Ortenaukreis und im Landkreis Lörrach
In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Wiese, Rench und AREKO sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 7,5 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 75,8 km
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen.
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug):
- Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°.
- Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen
- Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm
- Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fotografische Erfassung der Gewässersohle und bathymetrisches Laserscanning an ausgewählten GI.O und G.II.O. in Baden-Württemberg – Bereich Kocher - Lein
Postanschrift: Feldstraße 1b
Ort: Innsbruck
NUTS-Code: AT33 Tirol
Postleitzahl: 6020
Land: Österreich
E-Mail:
Telefon: +43 512319070
Internet-Adresse: http://www.ahm.co.at/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Pfinz – Saalbach - Rheinniederungskanal
Postanschrift: Leopoldstraße 1
Ort: St. Georgen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78114
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 77249350123
Internet-Adresse: https://iamhydro.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Tauber
Postanschrift: Kasernenstraße 9
Ort: Eisenstadt
NUTS-Code: AT11 Burgenland
Postleitzahl: 7000
Land: Österreich
E-Mail:
Telefon: +43 577700
Internet-Adresse: https://burgenlandenergie.at
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Wiese – Rench - AREKO
Postanschrift: Promenade 9
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52076
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 24089378639
Internet-Adresse: https://www.3ds-scan.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022:
„2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen
Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html