Innentüren / Innenfenster - Holzzargen, Schulzentrum Gerthe, Heinrichstr. 2 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2023_0190_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wittener Straße 47
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bochum – Zentrale Dienste
E-Mail:
Telefon: +49 234-910-4304
Fax: +49 234-910-4486
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innentüren / Innenfenster - Holzzargen, Schulzentrum Gerthe, Heinrichstr. 2
Neubau Schulzentrum Gerthe
Heinrichstraße 2
44805 Bochum
Innentüren / Innenfenster - Holzzargen
Schulzentrum Gerthe
Heinrichstr. 2
44805 Bochum
Innentüren / Innenfenster - Holzzargen für die Neubaumaßnahme
SZG Schulzentrum Gerthe Bochum
Innentüren Holz-Leibungszargen: 170 Stück
Innentüren Holz-Stockzargen: 44 Stück
Innenfenster Holz-Leibungszargen: 62 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage von Innentüren / Innenfenster - Holzzargen, Neubau Schulzentrum Gerthe, Heinrichstr. 2
Postanschrift: Wameler Berg 17
Ort: Möhnesee
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59519
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 251411165
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).