Beschaffung und Aufstellung von zwei Helium-Lagertanks, Gebäude 02.2 Referenznummer der Bekanntmachung: B90/42328086.2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Str.
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2461/613045
Fax: +49 2461/612212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Aufstellung von zwei Helium-Lagertanks, Gebäude 02.2
Herstellung, Lieferung und Montage von zwei übereinanderliegenden Druckbehältern für gasförmiges Helium.
52428 Jülich
Herstellung, Lieferung und Montage von zwei übereinanderliegenden Druckbehältern für gasförmiges Helium (AD2000) mit einem Gesamtvolumen von ca. 50 m³.
Aufstellung auf vorbereitete Fundamente.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
Alle Unterlagen mit Ausnahme vom Formblatt 213 (Angebotsschreiben). Wird dieses Formblatt nicht oder nicht vollständig ausgefüllt eingereicht, hat dies den Ausschluss des Angebots zur Folge.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) DieVergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Land: Deutschland