Badewassertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 203
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 11
Ort: Kirchdorf an der Iller
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73549332130
Fax: +49 73549332230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchdorf-iller.de
Abschnitt II: Gegenstand
Badewassertechnik
Badewasseraufbereitungsanlage für zwei Kreisläufe mit MSR
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind in Kirchdorf an der Iller zu erbringen: 2x Badewasseraufbereitungskreislauf mit Zubehör4x Druckmehrschicktfilter, Stahl, gummiert, Ø3,2m mit Zubehör1x Druckmehrschicktfilter, Stahl, gummiert, Ø2,4m mit ZubehörSpülwasseranlage mit ZubehörChlorgasanlage mit Zubehör400 lfdm PVC-Verrohrung1100 lfdm PE-Verrohrung im Innen- und AußenbereichMess- und Regletechnik mit Zubehör für 2 KreisläufeChemikaliendosierung mit Zubehör für 2 Kreisläufe74x Einbauteile für Stahlbetonbehälter DN 25-400MSR-Anlage mit ZubehörSpülabwasseraufbereitungsanlage Typ 3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.