Stromausschreibung der Stadt Monschau 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023VT000008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Laufenstraße 84
Ort: Monschau
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tonn, Vanessa
E-Mail:
Telefon: +49 3853031263
Fax: +49 3853031255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung der Stadt Monschau 2024-2025
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Monschau;
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025;
Liefermenge: ca. 1.090.984 kWh/Jahr.
Teillos 1 Stadt Monschau MIX
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Monschau;
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025;
Liefermenge: 869.176 kWh/Jahr.
Teillos 2 Stadt Monschau SB
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Monschau;
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025;
Liefermenge: 221.808 kWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Stadt Monschau MIX
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Stadt Monschau SB
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln · Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).