Errichtung einer Bodenrecyclinganlage am Standort Westring 360 Los 2 Tiefbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Korzert 15
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Çelik
E-Mail:
Telefon: +49 202/4042-158
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awg-wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Bodenrecyclinganlage am Standort Westring 360 Los 2 Tiefbau
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal plant am Standort Westring 360 die Errichtung einer Bodenaufbereitungsanlage.
Durch Tiefbauarbeiten im Stadtgebiet Wuppertal fallen jährlich beträchtliche Mengen an Bodenaushubmassen an. In der geplanten Bodenaufbereitungsanlage sollen diese anfallenden Bodenaushubmassen mittels Siebklassierung und Zerkleinerung so behandelt werden, dass sie in den Baustellen in Wuppertal für die Tiefbauarbeiten wieder eingesetzt werden können.
Für die Anlieferung und Zwischenlagerung des Bodenmaterials sind große Hallen geplant. Ebenfalls ist ein Betriebsgebäude, ein Wiegegebäude und eine Reifenwaschanlage vorgesehen.
Neben den Gebäuden ist auch die gesamte Infrastruktur des Standorts herzustellen. Hierfür werden Verkehrsflächen in Asphaltbauweise, ein Tank- und Waschplatz in Betonbauweise sowie zwei Fahrzeugwaagen errichtet.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien des Auftraggebers.
Der Leistungsumfang der vorliegenden Ausschreibung Tiefbau und Infrastruktur umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:
• Rückbau
• Erdbau
• Rohrleitungsbau
• Kabelleerohre
• Reifenwaschanlage
• Fahrzeugwaagen
• Lärmschutzwand
• Stahlbetonbauarbeiten
• Asphaltbau
• Pflasterbau
• Beleuchtung
• Zaunanlage
Tiefbau
Wuppertal
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal plant am Standort Westring 360 die Errichtung einer Bodenaufbereitungsanlage.
Durch Tiefbauarbeiten im Stadtgebiet Wuppertal fallen jährlich beträchtliche Mengen an Bodenaushubmassen an. In der geplanten Bodenaufbereitungsanlage sollen diese anfallenden Bodenaushubmassen mittels Siebklassierung und Zerkleinerung so behandelt werden, dass sie in den Baustellen in Wuppertal für die Tiefbauarbeiten wieder eingesetzt werden können.
Für die Anlieferung und Zwischenlagerung des Bodenmaterials sind große Hallen geplant. Ebenfalls ist ein Betriebsgebäude, ein Wiegegebäude und eine Reifenwaschanlage vorgesehen.
Neben den Gebäuden ist auch die gesamte Infrastruktur des Standorts herzustellen. Hierfür werden Verkehrsflächen in Asphaltbauweise, ein Tank- und Waschplatz in Betonbauweise sowie zwei Fahrzeugwaagen errichtet.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien des Auftraggebers.
Der Leistungsumfang der vorliegenden Ausschreibung Tiefbau und Infrastruktur umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:
• Rückbau
• Erdbau
• Rohrleitungsbau
• Kabelleerohre
• Reifenwaschanlage
• Fahrzeugwaagen
• Lärmschutzwand
• Stahlbetonbauarbeiten
• Asphaltbau
• Pflasterbau
• Beleuchtung
• Zaunanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung einer Bodenrecyclinganlage am Standort Westring 360 Los 2 Tiefbau
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer FristvonzehnKalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahrennurfestgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen BieterundBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht späterals sechsMonate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland