Niers-Erft-Bahn, Linie RB 37

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Postanschrift: Augustastraße 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Niers-Erft-Bahn, Linie RB 37

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RB 37 (Neuss Hbf - Meerbusch-Osterath - Krefeld-Oppum - Krefeld Hbf) für den Zeitraum 08. Januar 2024 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RB 37 (Neuss Hbf - Meerbusch-Osterath - Krefeld-Oppum - Krefeld Hbf) für den Zeitraum 08. Januar 2024 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024, insgesamt ca. 136.000 ZugKm.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Diese Bekanntmachung stellt eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung über die beabsichtigte Auftragserteilung dieser Verkehrsdienstleistungen dar. Die Auftraggeber werden den Vertrag erst nach Ablauf der Frist nach § 135 Abs. 3 GWB abschließen, d.h. nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die neue Linie RB 37 (Neuss – Krefeld) sollte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 als zusätzliche Linie im Niederrheinnetz in Betrieb gehen. Jedoch hat sich kurzfristig herausgestellt, dass die Anzahl verfügbarer Fahrzeuge im Niederrheinnetz aufgrund von Korrosionsschäden und anstehenden Revisionen an den dem EVU vom Aufgabenträger beigestellten Fahrzeugen nicht ausreicht, die neue Linie RB 37 im Fahrplanjahr 2024 zu bedienen, ohne Betriebseinschränkungen auf den Bestandslinien hervorzurufen. Dass die Ressourcen für den Betrieb der Linie im Rahmen des Niederrheinnetzes nicht ausreichen, war für den Aufgabenträger nicht vorhersehbar. Daher waren kurzfristige Maßnahmen erforderlich, um die Leistungen im Fahrplanjahr 2024 bei einem EVU außerhalb des Niederrheinnetzes zu beauftragen.

Im Rahmen des Verfahrens waren mit den EVU Verhandlungen insbesondere über die Fahrzeuganforderungen und Abrechnungsmodalitäten erforderlich. Da die Inbetriebnahme der Linie kurzfristig erfolgen soll, war die Einhaltung der Mindestfristen in einem anderen Verfahren auch unter der Beachtung der zur Leistungserbringung erforderlichen Vorlaufzeiten nicht möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: TRI Train Rental GmbH
Postanschrift: Im Zentrum 8
Ort: Eckental
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 90542
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung aus den genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Er beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. Die Angaben unter II.1.7 und V.2.4 sind fiktiv, da es sich hier um eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung handelt.

3. Bei V.2.1) wird auf den Tag der Entscheidung über den Vertragsschluss abgestellt. Die Entscheidung wurde am 19.10.2023 getroffen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften des § 38 VgV und der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB).

Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/10/2023

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