Umbau Krankenhaus Hagen-Elsey - Räum- und Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 101-21-017 Ö-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dreieckstraße 17
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2371212132
Fax: +49 2371212110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh-hagen.de
Postanschrift: Lindenstraße 4
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 29519724070
Fax: +49 29519724071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bigmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Krankenhaus Hagen-Elsey - Räum- und Abbrucharbeiten
Die Kath. Krankenhaus Hagen gem. GmbH beabsichtigt die Schließung des Krankenhauses Elsey mit seinen somatischen Abteilungen Chirurgie, Innere Medizin, HNO und Gynäkologie und die Umwandlung in eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Ziel ist es, die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Hagen mit der vorhandenen Psychiatrie am Standort Elsey zusammenzulegen. Zur Realisierung dieser Maßnahme sind erhebliche Umplanungen und Umbaumaßnahmen erforderlich. Hierzu sind diverse Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das vorhandene Krankenhaus Elsey soll in eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie umgebaut werden. Hierzu soll das vorhandene Gebäude erheblichen Umbaumaßnahmen unterzogen werden. Da es sich um einen Umbau im laufenden Betrieb handelt, wird dieser in drei Bauabschnitten durchgeführt. Die Umbaumaßnahmen haben im Januar 2022 begonnen und sollen voraussichtlich bis September 2026 abgeschlossen sein. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Bauleistungen der Bauabschnitte 2 und 3.
In allen Bauabschnitten werden die Raumstrukturen des Bestandes verändert und an eine Nutzung zu psychiatrischen und psychotherapeutischen Zwecken angepasst. Der 2. Bauabschnitt beinhaltet das 2. Obergeschoss von Bauteil A und das Erdgeschoss und 1. Obergeschoss von Bauteil C. Der 3. Bauabschnitt beinhaltet das Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss von Bauteil D.
In den Bauabschnitten werden der alte Ausbau, nicht tragende Trockenbau- und Mauerwerkswände, sowie Türen- und Fensterelemente abgebrochen.
BA 2:
- Trockenbau-/Installationsvorwände ca. 400 m²
- Mauerwerkswände ca. 600 m²
- Abkofferungen ca. 300 m²
- Abhangdecken GK ca. 2500 m²
- Bodenbeläge 2400 m²
- Bodenleisten 2000 lfm
- Wandbeläge ca. 480 m²
- Demontage Tür- und Fensterelemente ca. 140 Stck.
- Verbundestrich in Kleinflächen ca. 200 m²
- Sanitärgegenstände ca. 120 Stck.
- Sonstige Einbauten wie Unterkonstrutionen aus Stahl, Deckenhalteschienen, Wandschranktüren, Handläufe, Elektroinstallationen usw.
BA 3:
- Trockenbau-/Installationsvorwände ca. 450 m²
- Mauerwerkswände ca. 350 m²
- Abkofferungen ca. 110 m²
- Abhangdecken GK ca. 2000 m²
- Bodenbeläge 2000 m²
- Bodenleisten 2000 lfm
- Wandbeläge ca. 480 m²
- Demontage Tür- und Fensterelemente ca. 150 Stck.
- Verbundestrich in Kleinflächen ca. 200 m²
- Sanitärgegenstände ca. 100 Stck.
- Sonstige Einbauten wie Unterkonstrutionen aus Stahl, Deckenhalteschienen, Wandschranktüren, Handläufe, Elektroinstallationen usw.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Bieter haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-)Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen.
Bieter müssen Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistung machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 3,0 Mio. Euro bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
1. Bieter müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
2. Bieter müssen in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen ausgeführt haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen – siehe dazu nachfolgend unter „Mindeststandards“).
zu 2.:
Bieter müssen in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens 3 Referenzprojekte ausgeführt haben, bei denen sie die Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks (Räum- und Abbrucharbeiten) in einer vergleichbaren Größenordnung ausgeführt haben. Die Referenzprojekte müssen die Sanierung bzw. den Umbau eines bestehenden Gebäudes betreffen. Die Arbeiten des Bieters müssen während des laufenden Betriebes d.h. während der laufenden bestimmungsgemäßen Nutzung des Gebäudes durchgeführt worden sein.
Dem Angebot ist eine Referenzliste beizulegen, aus denen sich Auftraggeber nebst Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschl. Angabe der ausgeführten Mengen und die Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer ergibt. Auf gesonderte Aufforderung sind Bestätigungen des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung der vorgenannten Referenzprojekte vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass auch diese die vorgenannten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieter müssen erklären, dass keine Gründe vorliegen, ihr Unternehmen gem. § 6e EU Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen.
2. Bieter müssen angeben, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt sowie ob sie Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, durch die ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
3. Bieter müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
4. Bieter haben zu beachten, dass das Leistungsverzeichnis als Teil des Angebotes in Form einer GAEB-Datei, als ausgefüllte PDF-Datei oder als händisch ausgefüllter Scan eingereicht werden muss. Dabei ist es ausreichend, wenn das Leistungsverzeichnis in einem der zuvor genannten Dateiformate dem Angebot beigefügt wird. Zusätzlich haben die Bieter den Gesamtpreis Ihres Angebotes unter dem Punkt „Leistungsverzeichnis“ auf dem Vergabeportal anzugeben.
5. Bieter müssen Angaben zu ihrem Russland-Bezug (bzw. dem ihrer Nachunternehmer/Eignungsleiher/ Lieferanten) gemäß der Vorgaben der Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU (Formular 523 EU) machen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.