Ingenieurleistung für den Konstruktiven Ingenieur- und Straßenbau im Zuge der BÜ-Beseitigung Walkstraße in Aalen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 30
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 7361521483
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aalen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung für den Konstruktiven Ingenieur- und Straßenbau im Zuge der BÜ-Beseitigung Walkstraße in Aalen
Die Stadt Aalen beabsichtigt den Bahnübergang „Walkstraße“, welcher sich im Stadtgebiet von Aalen befindet, durch das Herstellen einer Unterführung zu beseitigen. Für die Unterführung muss eine Stahlbeton-Grundwasserwanne inklusive arrondierender Ingenieurbauwerke erstellt werden.
Die Planungen liegen bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) vollständig vor.
Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) ist ca. zur Hälfte erstell und muss vervollständigt und geprüft werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen die Leistungsphasen 5-9, inkl. der örtlicher Bauüberwachung und weiterer Besonderer Leistungen gemäß Leistungsbild § 43 Ingenieurbauwerke der HOAI 2021 vergeben werden.
73430 Aalen, BW
Die in 17 Blöcken aufgeteilte Stahlbeton-Grundwasserwanne gründet mit Ausnahme der ersten beiden Blöcke auf Bohrpfählen. Diese Art der Gründung ist erforderlich um die notwenige Auftriebssicherheit des Bauwerks zu erhalten. Die Untersuchungen im Rahmen des Baugrundgutachtens ergaben, dass das Grundwasser ca. 3 bis 4 m unter Gelände ansteht und innerhalb der Kocherkiese zirkuliert. Um unter der geplanten Eisenbahnbrücke hindurch fahren zu können, liegt die Fahrbahnhöhe rund 6,5 m unter dem Gelände. In den Blöcken 3 bis 8 und 12 bis 17 werden die Bohrpfähle einzeln unter der Sohlplatte der Fahrbahn angeordnet. Die Blöcke 9 und 11 werden flach gegründet, der Block 10 ist das Rahmenbauwerk der Eisenbahnüberführung (Bauwerk 2 und 3). Die hoch liegenden kombinierten Geh- und Radwege werden in Block 12 bis 17 beidseitig flach gegründet. Grundsätzlich wird die Trogkonstruktion nach dem Prinzip der „weißen Wanne“ ausgeführt. Die Bohrpfähle selbst werden einen Durchmesser von 90 cm haben, die in den Blöcken 3 bis 8 und 12 bis 17 als Einzelpfähle abgeteuft werden um einen möglichst geringen Eingriff in den Untergrund zu generieren. In Bauwerkslängsrichtung ist alle 8,00 m eine Querfuge angeordnet. Durch die Anordnung der Querfugen sollen innere Spannungen des Gesamtbauwerks aus Schwind- und Kriechprozessen sowie aus Gründen von Temperaturunterschieden auf ein konstruktiv vertretbares Maß reduziert werden.
Entlang der höherliegenden Geh- und Radwege muss ein Geländer als Absturzsicherung angebracht werden, da es sich auch um Radwege handelt muss dieses eine Höhe von 1,30 m aufweisen.
Bedingt durch die Tiefenlage der Grundwasserwanne wird es notwendig, das anfallende Oberflächenwasser mittels einer Hebeanlage der bestehenden Kanallage zuzuführen. Die Hebeanlage befindet sich vor der Industriegleisüberführung in Block 9 unter dem südlichen Geh- und Radweg. Der Speicherraum liegt unter der Fahrbahn und hat die ungefähren Abmessungen (Breite/Länge/Höhe) von 2,20 m x 13,90 m x 2,00 m und etwa 63 m³ Speichervolumen. Der Zugang zum Heberaum ist über einen Schachteinstieg vom obenliegenden östlichen Gehweg aus möglich. In einer Wandnische der Trogwand des Gehwegs befinden sich der Stromanschluss und die Steuerung der beiden Pumpen. Die Dimensionierung der Hebeanlage und des Volumens wurde dabei so gewählt, dass bei Ausfall einer Pumpe noch immer eine Funktionsfähigkeit des Bauwerks gegeben ist. Bei einer Pumpenleistung von 2 x 20 l/s bedeutet dies rechnerisch eine Überflutung der Fahrbahn im Tiefpunkt mit einer statistischen Wiederkehrzeit von etwa 50 Jahren. Da die beiden Pumpen einen hohen Anlaufstrom benötigen, wird noch eine kleiner dimensionierte Pumpe mit ca. 5 l/s installiert um die überwiegend kleinen Niederschlagsmengen energieoptimiert abführen zu können. Das Straßenwasser wird dabei über zwei parallele Druckleitungen in den Kanal in der Ulmer Straße gepumpt und zugeführt.
Die Regelfahrbahnbreite der Straßenunterführung hat 2 x 3,50 m. Die Unterführung für den motorisierten Verkehr wird von beidseitigen kombinierten Geh- und Radwegen flankiert, die eine Regelbreite von 3,00 m aufweisen. Die Geh- und Radwege sind höherliegend als das Straßenniveau, dadurch werden die Höhenunterschiede auf das notwendige Minimum reduziert. An den Anschlusspunkten werden die Wege in das entsprechende Bestandsnetz eingebunden. Perspektivisch soll bahnparallel eine weitere Radwegeverbindung entstehen.
Die Gesamtmaßnahme ist in sieben Bauabschnitte geteilt, der zu planende und umzusetzende Bauabschnitt ist Nr. 4.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise und bei nicht vorliegen von vergaberechtliche Ausschlussgründen gemäß Ziffer III 1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Bewerber, welche die geforderten Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur diejenigen zum weiteren Verfahren zugelassen, die die höchste Punktezahl gemäß Bewertungsmatrix aufweisen. Dabei erfolgt die Punktevergabe wie folgt (vollständige Bewertungsmatrix siehe Anlagen, max. 100 Punkte):
- Umsatz: 20 Punkte
- Personalbestand: 20 Punkte
- Referenzen: 60 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Auftragnehmers und Projektleiters, die Berufsbezeichnung Ingenieur (Dipl.-Ing.) oder vergleichbarer Bachelor bzw. Master tragen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig werden zu dürfen (§ 75 Abs. 2 VgV). (Arbeitsgemeinschaften sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Im Falle der beabsichtigen Vergabe von Unteraufträgen durch den Auftragnehmer muss der Unterauftragnehmer ebenfalls teilnahmeberechtigt sein.)
2. Nachweis über eine gültige Eintragung in das Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 1 Jahr), gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L94/65).
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
5. Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (sofern beabsichtigt), aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ein von dieser bevollmächtigter Vertreter ergeben.
6. Eigenerklärung zur Eignunsgleihe gemäß §47 VgV (ggf. einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß §50 VgV.
7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
8. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
9. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
10. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anfrage nachzureichen.
1. Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers oder der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV), nachgewiesen mittels entsprechender Jahresabschlüsse oder in Form eines Nachweises durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.
Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Jahresumsatz (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens [Betrag gelöscht] EUR/a erzielt.
Bei Bietergemeinschaften darf der Umsatz aller Mitglieder addiert werden.
Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer.
2. Angabe der Anzahl der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigten in den letzten 3 Kalenderjahre in Vollzeitäquivalenten, also nur Beschäftigte die Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen (ohne Verwaltung, Sekretariat, Geschäftsführung), aufgeteilt nach den Berufsgruppen (Planungsleitung, Ingenieur, Techniker, sonstige operative Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt zur Bewerbung zu verwenden. Für das Erreichen der maximale Punktzahl sind mindestens 10 Mitarbeiter im Jahresdurschnitt der Bezugsjahre erforderlich.
3. Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung.
Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens zweifache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt keine entsprechende Versicherung vor, steht es dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft frei, den Nachweis durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung und Nachweis einer Bestätigung des Versicherers zu erbringen, die bestätigen, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird, die die obigen Mindestvorgaben zu den Deckungssummen und deren Maximierung erfüllt.
1. Eigenerklärung Firmenprofil.
Darlegen der Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens, sowie Angaben zur Leistungsfähigkeit und technischen Ausstattung.
2. Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV.
Anhand einer Referenzliste, in welcher die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, dargelegt sind, wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Höhe des Rechnungswertes, die Leistungszeit sowie der Auftraggeber der Dienstleitung (inkl. Anlage öffentlich oder privat) zu nennen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
3. Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren vom 01.01.2013 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers von Planungs- und Ingenieurleistungen für die vergleichbarer Planungsleistungen hervorgeht. Referenzprojekte, die vor dem 01.01.2013 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Punktzahl sind die folgenden Kriterien zu erfüllen (vollständige Auflistung siehe Anlage Kriterienkatalog TN-Wettbewerb):
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein vergleichbare Planungsaufgabe
- Das Referenzprojekt ist von vergleichbarer Größenordnung
- Der durch den Bieter erbrachte Leistungsumfang ist vergleichbar
- Das Referenzprojekt ist im Bau oder Fertiggestellt
Eine detaillierte Beschreibung sowie die Wertung der Kriterien ist der Anlage Kriterienkatalog zum Teilnehmerwettbewerb zu entnehmen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn alle Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
4. Eigenerklärung über Name, Alter, Berufserfahrung, Qualifikation der Projektleiter / der Projektleiterin, des Stellvertreters / der Stellvertreterin sowie des Bauleiters / der Bauleiterin und des Stellvertretenden Bauleiters / Bauleiterin.
5. Der Auftraggeber behält sich die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte vor.
Projekt- und Bauleiter müssen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen und über Erfahrung in der Umsetzung von Bauprojekten im Zusammenhang mit der Deutschen Bahn nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Maßnahme (Ende).
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).