Kassenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 301
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 11
Ort: Kirchdorf an der Iller
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73549332130
Fax: +49 73549332230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchdorf-iller.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kassenanlage
Kassensystem samt Software
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind in Kirchdorf an der Iller zu erbringen: Installation und Errichtung eines modernen Kassensystems samt benötigter Software. Bestehend aus: - Haupteingang über zwei Eingangsdrehkreuze und motorischer Gruppentüre- Nebeneingang auf Ost- und Westseite, je zwei hohe Einzeldrehkreuze- Handkasse- und Abrechnungs- PC- Speichermedium Verbundpapier & RFID Hartplastikkarte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bregenz
NUTS-Code: AT342 Rheintal-Bodenseegebiet
Postleitzahl: 6900
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.