Neubau des Rathauses in Straelen - Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-053
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 1
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.straelen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Rathauses in Straelen - Projektsteuerungsleistungen
Das 1969 errichtete Rathaus der Stadt Straelen deckt trotz diverser Anbauten, Umbauten und Aufstockungen nicht mehr den räumlichen Bedarf der Stadtverwaltung Straelen. Darüber hinaus wurden als weitere Defizite des Bestands die mangelnde Barrierefreiheit und der hohe Energiebedarf identifiziert.
Im Mai 2021 wurde durch den Rat der Stadt Straelen der Neubau des Rathauses beschlossen. Daraufhin wurde ein hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für den Bau durchgeführt. Hier konnte sich der Wettbewerbsentwurf des Architekturbüros Michael van Ooyen Freie Architekten durchsetzen.
Die Baumaßnahme soll die Kriterien der Energieeffizienz, CO2-Einsparung und Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigen. Im Zentrum des Entwurfs des Architekturbüros steht der Erhalt von Bausubstanz und damit die Nutzung der darin gespeicherten grauen Energie. Hierdurch wird der CO2-Fußabdruck der Baumaßnahme entscheidend reduziert, Ressourcen geschont und Abfallmengen minimiert. Für die Maßnahme sind Fördermittel eingeplant.
Die Stadt Straelen sucht ein zuverlässiges, fachkundiges und leistungsfähiges Büro, welches die mit einem Projektmanagement verbundenen Aufgaben effizient, nachhaltig und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes zeitnah erbringen kann.
Kurze Reaktionszeiten für Rückmeldungen und Vorort-Termine sind für den Projekterfolg von entscheidender Bedeutung.
Die Stadt Straelen erwartet von seinen Auftragnehmern eine hohe fachliche Qualität, Innovation und Kreativität in gegenseitiger Loyalität, Unterstützung und Rücksichtnahme.
Der Auftragnehmer muss mit den weiteren Projektbeteiligten, insbesondere den beauftragten Objektplanern und Fachplanern, gemeinschaftlich die Ziele der Stadt Straelen verfolgen und kooperieren.
47638 Straelen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Projektsteuerung nach Kapitel 3 bzw. 5 "Kommentar zu den Grundleistungen sowie den Besonderen Leistungen der Projektsteuerung" des Heftes 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 5. Auflage, Stand März 2020 der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement". Die weiteren Einzelheiten zum modifizierten Leistungsumfang enthalten die Leistungsbeschreibung.
Projektinformationssystem ("virtueller Projektraum")
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRED9S5
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.