Leistungen zur Unterstützung bei der Durchführung des Schulwettbewerbs zur Entwicklungspolitik und seiner Begleitmaßnahme - dem Song Contest - im Leistungsbereich Veranstaltungsmanagement im Zeitraum von Ende September 2023 bis zum 31. Dezember 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: EG-2023-0788
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 40
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.engagement-global.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.engagement-global.de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen zur Unterstützung bei der Durchführung des Schulwettbewerbs zur Entwicklungspolitik und seiner Begleitmaßnahme - dem Song Contest - im Leistungsbereich Veranstaltungsmanagement im Zeitraum von Ende September 2023 bis zum 31. Dezember 2024
Engagement Global führt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik und seine Begleitmaßnahme - den Song Contest "Dein Song für EINE WELT" - im Zweijahresrythmus durch. Gegenstand der Vergabe war der Abschluss eines Rahmenvertrags über Leistungen zur Unterstützung bei der Durchführung des Schulwettbewerbs und des Song Contests im Bereich Veranstaltungsmanagement in dem Zeitraum von Ende September 2023 bis Ende Dezember 2024.
Engagement Global führt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik und seine Begleitmaßnahme - den Song Contest "Dein Song für EINE WELT" - im Zweijahresrythmus durch. Gegenstand der Vergabe war der Abschluss eines Rahmenvertrags über Leistungen zur Unterstützung bei der Durchführung des Schulwettbewerbs und des Song Contests im Bereich Veranstaltungsmanagement in dem Zeitraum von Ende September 2023 bis Ende Dezember 2024. Die Laufzeit des Rahmenvertrags begann mit Zuschlagserteilung (am 4. Oktober 2023) und endet mit Ablauf des 31. Dezembers 2024.
Der Bereich Veranstaltungsmanagement umfasst u.a. Leistungen in Bezug auf die Durchführung der zweiten Hauptjurysitzung des Song Contests im Dezember 2023 sowie in Bezug auf die Preisverleihung, das Vorabendprogramm und das Rahmenprogramm für den Schulwettbewerb im Jahr 2024. Inhaltlich waren etwa folgende Leistungen anzubieten: die Erstellung von Projektplänen für die Durchführung der Veranstaltungen sowie Organisation und Unterstützung bei der Durchführung, die Begleitung von Generalproben, die Bereitstellung von Moderatoren/Fotografen/Referenten, die Erstellung von Sicherheitskonzepten (einschließlich Einholen von Genehmigungen / Abschluss von Versicherungen), die Gestaltung von Bühnenprogrammen und Bereitstellung von Technik, die Erstellung von Printmaterialien, die Produktion von Filmen (Vorstellungsfilme der Top5 Kandidaten/Kandidatinnen des Song Contests, Gewinnerfilme für den Schulwettbewerb, Dokumentationsfilme, Livestreams bzw. - übertragung), Bereitstellung von Betreuungspersonen, Organisation und Durchführung von Transfers, die Recherche von Locations und Unterkünften, Teilnehmendenmanagement.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Veranstaltungsmanagement SWB/SC - Kreativ Konzept Agentur für Werbung GmbH
Postanschrift: Lessingstraße 52
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU9YYDY1CT41A1U
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es sind die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB und insbesondere die Frist in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zu beachten. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."