Garten- und Landschaftsbauarbeiten / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 511.03 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Emmericher Str. 11-29
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Martin Christoph
E-Mail:
Telefon: +49 281-9660-414
Fax: +49 281-65074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Garten- und Landschaftsbauarbeiten / Neubau Kombibad Wesel
Der BH, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten.
Hier:
Tiefbau-/Anschlussarbeiten für RW-/SW-Entwässerung,
Pflasterbau Betonsteinpflaster, Herstellung von wassergebundenen Wegedecke
Bau von Beton-Winkelstützmauern und Natursteinmauern, Bau von Treppenanlagen
Herstellung einer Folienteichanlage, Herstellung von WPC-Holzdecks, Zaunbauarbeiten Pflanzarbeiten und Rasenansaaten
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
Erdbau: ca. 2.000 m³
Entwässerungs-/Dränleitungen Freispiegel: ca. 500 m
Beton-Winkelstützmauern: ca. 250 m
Natursteinmauer als Vormauerschale: ca. 170 m²
Beton-Blockstufen: ca. 100 m
Folienteich: ca. 1.550 m²
Pflasterbau: ca. 2.200 m²
Wassergebundene Wegedecken: ca. 100 m²
Liegedecks WPC: ca. 500 m²
Steganlagen WPC mit Stahlkonstruktion: ca. 450 m²
Gittermattenzäune: ca. 500 m
Rasenbau und Blühsäume: ca. 9.300 m²
Pflanzflächen: ca. 1.750 m²
Solitärbäume: ca. 19 Stk.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Postanschrift: Nordbrockerstraße 30 / Neustraße 26
Ort: Hamminkeln
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46499
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2852-5023070
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626TZE
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 221-14472889
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.