Neubau eines Hallenbades in Verl: Elektroinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VGH-I-2023-09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paderborner Straße 5
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 17630552847
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.verl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Hallenbades in Verl: Elektroinstallationsarbeiten
Elektroinstallationsarbeiten
Verl, DE
1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage
1 St. NSHV
3 St.Unterverteilungen
ca. 3500 m Datennetz
ca. 26800 m Kabel und Leitungen
ca. 350 Leuchten
1 St. Baubeleuchtung leihweise
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Hallenbades in Verl: Elektroinstallationsarbeiten
Postanschrift: Straße der Bereitschaft 4-5
Ort: Coswig (Anhalt)
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 06869
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3490340790
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Mit dem Angebot einzureichen sind die im Formblatt 124 der Stadt Verl abgefragten Eigenerklärungen über fehlende zwingende und fakultative Ausschlussgründe zu den §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG und §§ 19 Abs. 3, 21 MiLoG. Dazu gehören u.a. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen des Bieters gem. § 123 GWB, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen, und dass insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgeführten Taten erfolgt sind, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Und Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, insbesondere dass über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (Nr. 2), dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat (Nr. 2), dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien abgegeben hat (Nr. 8). Details siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 124 (Eignung) der Stadt Verl. Für präqualifizierte Unternehmen und zur Verwendung der EEE siehe Hinweise in Ziff. III.1.2) dieser Bekanntmachung.
2) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
3) Der Bieter hat mit dem Angebot im Formblatt 124 anzugeben, ob eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorliegt, und bejahendenfalls eine aktuelle Freistellungsbescheinigung einzureichen.
4) Mit dem Angebot einzureichen ist ferner die Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Details siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Strasse 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.