Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Sanierung der aufgefundenen Kontaminationen östlich des Hochtraktes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59759
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Sanierung der aufgefundenen Kontaminationen östlich des Hochtraktes
Es handelt sich um ergänzende Bodensanierungsmaßnahmen südöstlich des Rathaushochtraktes.
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Das zwischen 1965 und 1968 erbaute ehemalige Rathaus der Stadt Neheim-Hüsten, seit dem Zusammenschluss der Gemeinden nun Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg, wird saniert. Der Flachtrakt des Verwaltungsgebäudes wird vollständig zurück gebaut. Der achtgeschossige Büroturm (Hochtrakt) wird bis
auf den Rohbau (Stahlbetonskelett) entkernt und saniert. Der Hochtrakt wird anschließend umgebaut und neugestaltet. Der Flachtrakt wird neu errichtet. Für diese Arbeiten ist die Erstellung von Baugruben zum Rückbau des Flachtrakts einschließlich seiner Fundamente und zur Sanierung des Hochtrakts im Bereich von
Unter- und Tiefgeschoss bis zur Oberkante der Fundamente erforderlich. Aufgrund der industriellen Vornutzung des Geländes, sind dazu umfangreiche Bodensanierungsarbeiten erforderlich. Die Sanierungsbaugrube um den Rathaushochtrakt muss nun aus Gründen des Grundwasser- und Gewässerschutzes der südlich angrenzenden Ruhr erweitert werden. Anschließend erfolgt die Wiederverfüllung der Baugrube mit geeignetem Boden.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die beschriebenen ergänzenden Bodensanierungsmaßnahmen südöstlich des Rathaushochtraktes können nicht technisch und wirtschaftlich sinnvoll an eine andere Firma als die bereits im Rahmen der Altlastensanierung beauftragte Linkamp GmbH vergeben werden. Die Bodensanierungsarbeiten im Bereich des Rathaushochtraktes müssen in südöstlicher Richtung der beauftragten Erstellung der Sanierungsbaugrube um den Rathaushochtrakt aus Gründen des Grundwasser- und Gewässerschutzes der südlich angrenzenden Ruhr in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Hochsauerlandkreises erweitert werden.
Anschließend erfolgt die Wiederverfüllung der Baugrube mit geeignetem Boden. Für diese jetzt zu beauftragenden Arbeiten sind außerdem Wasserhaltungsarbeiten und die Mitnutzung der vorhandenen Grundwasserreinigungsanlage erforderlich. Es handelt sich somit um die gleichen Arbeiten, die bereits an die Firma Linkamp beauftragt wurden. Sie grenzen räumlich unmittelbar an den beauftragten Arbeitsbereich an. Aufgrund der Anforderungen an die Baulogistik und die erforderliche Weiterführung der Rohbauarbeiten um den Hochtrakt sind diese Arbeiten in die bereits an Fa. Linkamp beauftragten Arbeiten zu integrieren und können nicht nacheinander ausgeführt werden. Vorhandene Baustelleneinrichtungsflächen und insbesondere Lagerflächen zur Lagerung von Bodenaushub für den Zeitraum zwischen Aushub und Entsorgung (aufgrund der erforderlichen chemischen Analytik bis zu sechs Wochen) müssen für beide Arbeitsbereiche gleichermaßen
genutzt werden. Neben der Gleichheit der Arbeiten bestehen somit räumliche und zeitliche Überschneidungen. Die Beauftragung einer zweiten Firma würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen, in der Folge eine Verlängerung der Bauzeit und höhere Gesamtkosten verursachen und somit weder technisch noch
wirtschaftlich sinnvoll ausführbar sein.
Damit liegen technische Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 3b) VOB/A vor. Die Entscheidung steht im Einklang mit Art. 32 der RL 2014/24/EU.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Sanierung der aufgefundenen Kontaminationen östlich des Hochtraktes
Postanschrift: Völlinghauser Straße 39-41
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
offene Wasserhaltung (Nachunternehmer: KOOP Wasserbau GmbH, Brüsseler Straße 24, 48455 Bad Bentheim)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251-4112165
Siehe § 160 III GWB
- unverzüglich gegenüber der Stadt Arnsberg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Arnsberg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
siehe § 135 II GWB;
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland