Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Sanierung der aufgefundenen Kontaminationen östlich des Hochtraktes

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Arnsberg
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59759
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Sanierung der aufgefundenen Kontaminationen östlich des Hochtraktes

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112340 Bodendekontaminationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es handelt sich um ergänzende Bodensanierungsmaßnahmen südöstlich des Rathaushochtraktes.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 641 862.67 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Hauptort der Ausführung:

Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das zwischen 1965 und 1968 erbaute ehemalige Rathaus der Stadt Neheim-Hüsten, seit dem Zusammenschluss der Gemeinden nun Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg, wird saniert. Der Flachtrakt des Verwaltungsgebäudes wird vollständig zurück gebaut. Der achtgeschossige Büroturm (Hochtrakt) wird bis

auf den Rohbau (Stahlbetonskelett) entkernt und saniert. Der Hochtrakt wird anschließend umgebaut und neugestaltet. Der Flachtrakt wird neu errichtet. Für diese Arbeiten ist die Erstellung von Baugruben zum Rückbau des Flachtrakts einschließlich seiner Fundamente und zur Sanierung des Hochtrakts im Bereich von

Unter- und Tiefgeschoss bis zur Oberkante der Fundamente erforderlich. Aufgrund der industriellen Vornutzung des Geländes, sind dazu umfangreiche Bodensanierungsarbeiten erforderlich. Die Sanierungsbaugrube um den Rathaushochtrakt muss nun aus Gründen des Grundwasser- und Gewässerschutzes der südlich angrenzenden Ruhr erweitert werden. Anschließend erfolgt die Wiederverfüllung der Baugrube mit geeignetem Boden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die beschriebenen ergänzenden Bodensanierungsmaßnahmen südöstlich des Rathaushochtraktes können nicht technisch und wirtschaftlich sinnvoll an eine andere Firma als die bereits im Rahmen der Altlastensanierung beauftragte Linkamp GmbH vergeben werden. Die Bodensanierungsarbeiten im Bereich des Rathaushochtraktes müssen in südöstlicher Richtung der beauftragten Erstellung der Sanierungsbaugrube um den Rathaushochtrakt aus Gründen des Grundwasser- und Gewässerschutzes der südlich angrenzenden Ruhr in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Hochsauerlandkreises erweitert werden.

Anschließend erfolgt die Wiederverfüllung der Baugrube mit geeignetem Boden. Für diese jetzt zu beauftragenden Arbeiten sind außerdem Wasserhaltungsarbeiten und die Mitnutzung der vorhandenen Grundwasserreinigungsanlage erforderlich. Es handelt sich somit um die gleichen Arbeiten, die bereits an die Firma Linkamp beauftragt wurden. Sie grenzen räumlich unmittelbar an den beauftragten Arbeitsbereich an. Aufgrund der Anforderungen an die Baulogistik und die erforderliche Weiterführung der Rohbauarbeiten um den Hochtrakt sind diese Arbeiten in die bereits an Fa. Linkamp beauftragten Arbeiten zu integrieren und können nicht nacheinander ausgeführt werden. Vorhandene Baustelleneinrichtungsflächen und insbesondere Lagerflächen zur Lagerung von Bodenaushub für den Zeitraum zwischen Aushub und Entsorgung (aufgrund der erforderlichen chemischen Analytik bis zu sechs Wochen) müssen für beide Arbeitsbereiche gleichermaßen

genutzt werden. Neben der Gleichheit der Arbeiten bestehen somit räumliche und zeitliche Überschneidungen. Die Beauftragung einer zweiten Firma würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen, in der Folge eine Verlängerung der Bauzeit und höhere Gesamtkosten verursachen und somit weder technisch noch

wirtschaftlich sinnvoll ausführbar sein.

Damit liegen technische Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 3b) VOB/A vor. Die Entscheidung steht im Einklang mit Art. 32 der RL 2014/24/EU.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 144-459176
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: B 29/23
Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Sanierung der aufgefundenen Kontaminationen östlich des Hochtraktes

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Linkamp GmbH
Postanschrift: Völlinghauser Straße 39-41
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 641 862.67 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:

offene Wasserhaltung (Nachunternehmer: KOOP Wasserbau GmbH, Brüsseler Straße 24, 48455 Bad Bentheim)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251-4112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 III GWB

- unverzüglich gegenüber der Stadt Arnsberg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;

- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;

- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;

- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Arnsberg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;

siehe § 135 II GWB;

- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.

Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2023

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