HDZ IFAT Referenznummer der Bekanntmachung: 22/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Georgstraße 11
Ort: Bad Oeynhausen
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Institut für angewandte Telemedizin
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hdz-nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HDZ IFAT
Leistungen zur telemedizinischen Versorgung von Patienten
mit Herzinsuffizienz
Los 1: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mit externen (Mess-)Geräten
Los 2: Telemonitoring mit kardinalen implantierbaren Aggregaten
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mit externen Geräten
- Für Los 1 wird ein Bieter gesucht, der die technische Ausstattung und die dazugehörigen Dienstleistungen für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mit externen (Mess-) Geräten erbringt.
- Paket 1 betrifft die folgenden drei Versorgungsprogramme:
- Programm HerzConnect(R),
- Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mit externen (Mess-)Geräten nach G-BA
- RhythmusConnect(R)- Programm.
Festlaufzeit 5 Jahre, Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre
Vgl. B-Kriterien gemäß III.2.3 und Bewertungsmatrix Los 1
- Paket 2 betrifft die Gerinnungsprogramme, die "lediglich" optional anzubieten sind, sofern der Markt Leistungen hergibt, die dem Anforderungsprofil des IFAT genügen. Das herauszufinden wird Gegenstand der Verhandlungen mit den Bietern sein. Das optionale Paket 2 betrifft die Programme zum Gerinnungsmanagement, die nach dem Wunsch des IFAT von der Lösung des Bieters zusätzlich abgedeckt werden sollten.
Telemonitoring mit implantierten Aggregaten
Das Device-Programm des IFAT ist ein Unterstützungsangebot für Patienten mit kardialen implantierten Aggregaten und ihre betreuenden Ärztinnen und Ärzte im Umgang mit der Erkrankung und den implantierten Aggregaten (Device-Systemen) selbst. Es umfasst telefonische Beratungsleistungen für die Patienten sowie das Überwachen von ausgewählten medizinischen Parametern des ICD/CRT-Devices. Voraussetzung dafür ist, dass das Device-System telemedizinische Abfragen unterstützt.
Festlaufzeit 5 Jahre, Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre
Vgl. B-Kriterien gemäß III.2.3 und Bewertungsmatrix Los 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine der nachfolgenden Ausschlussgründe (A):
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat;
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation;
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
A = Ausschluss
I = Information
Los 1:
Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR 3 Mio. pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von EUR 2 Mio. pro Jahr (A)
Bruttogesamtumsazt der letzten drei Jahre (I)
Los 2:
Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR 3 Mio. pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von EUR 2 Mio. pro Jahr (A)
Bruttogesamtumsazt der letzten drei Jahre (I)
A = Ausschluss, B = Bewertungskriterium
Los 1:
- Projektleiter und -stellvertreter werden namentlich benannt (A)
- unternehmensinterne Strukturen und Mitarbeiter in den Bereichen: Forschung/Entwicklung, Softwareentwicklung und -management, Schulungs- und Fortbildungsmanagement, Gerätelogistik und -management, Service und Wartung (B)
- Berufserfahrung Projektleiter in Jahren im Bereich telemedizinische Versorgung Softwareentwicklung (B)
- Berufserfahrung stellvertretender Projektleiter in Jahren im Bereich telemedizinische Versorgung Softwareentwicklung (B)
- Zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (A)
- Referenzmerkmale: Forschung/Entwicklung, Softwareentwicklung und -management, Implementierung und Management, Gerätelogistik und -management, Weiterbildung und Schulungen, Service und Wartung (B)
- Schwerpunkt Referenz: Telemonitoring + techn. Troubleshooting, telemedizinische Plattform (B)
- Referenzgeber: Kliniken/Krankenhäuser, Praxen (B)
Los 2:
- Projektleiter und -stellvertreter werden namentlich benannt (A)
- Projektleiter und -stellvertreter haben bereits vgl. telemedizinische Referenzprojekte federführend begleitet (A)
- unternehmensinterne Strukturen und Mitarbeiter in den Bereichen: Forschung/Entwicklung, Softwareentwicklung und -management, Schulungs- und Fortbildungsmanagement, Service und Wartung (B)
- Berufserfahrung Projektleiter in Jahren im Bereich telemedizinische Versorgung Softwareentwicklung (B)
- Berufserfahrung stellvertretender Projektleiter in Jahren im Bereich telemedizinische Versorgung Softwareentwicklung (B)
- Zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (A)
- Referenzmerkmale: Forschung/Entwicklung, Softwareentwicklung und -management, Implementierung und Management, Weiterbildung und Schulungen, Service und Wartung (B)
- Schwerpunkt Referenz: Telemonitoring + techn. Troubleshooting, telemedizinische Plattform (B)
- Referenzgeber: Kliniken/Krankenhäuser, Praxen (B)
Sanktionserklärung Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW66WK9
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.