Rahmenvertrag zur Lieferung von Aluminiumsulfat/-chlorid Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000178
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostmerheimer Str. 555
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
E-Mail:
Telefon: +49 221/221-22955
Fax: +49 221/22122783
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.steb-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Aluminiumsulfat/-chlorid
Abrufrahmenvertrag zur Belieferung von Aluminiumsulfat, alternativ Aluminiumchlorid, für das Großklärwerk und die Außenklärwerke der StEB Köln
Köln Kreisfreie Stadt
Abrufrahmenvertrag zur Belieferung von Aluminiumsulfat, alternativ Aluminiumchlorid, für das Großklärwerk und die Außenklärwerke der StEB Köln
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag zur Lieferung von Aluminiumsulfat/-chlorid
Ort: Nienburg
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ,wickeln ihre Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe in digitaler Form ab. Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen auf einer Vergabeplattform im Internet zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der StEB Köln, AöR: http://www.steb-koeln.de/unternehmen/ausschreibungen/oeffentliche-ausschreibungen-der-steb.jsp
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der StEB Köln, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, so kann der betroffene Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland stellen.
Siehe§ 160 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB:
Will ein Bieter die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Wege eines Nachprüfungsverfahrens beantragen, gilt folgendes:
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die StEB Köln über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Haben die StEB Köln die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland