Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch d. Stadt Waldenbuch Referenznummer der Bekanntmachung: 800/22-AZ
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Parkstraße 16
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 70316631469
Fax: +49 70316631469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://breitband-zvbb.de
Postanschrift: Panoramastraße 29
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch d. Stadt Waldenbuch
Ausschreibungsgegenstand ist die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Waldenbuch zum Aufbau und Betrieb einer NGA-Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession entsprechend den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV).
Los 1 Waldenbuch weiße Flecken
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Waldenbuch plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Um das Vorhaben zu finanzieren, hat die Stadt Waldenbuch im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zum Ausbau der „Weißen Flecken“ und der Schulen beantragt. Dazu liegen die entsprechenden vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes vor. Ergänzend hat die Stadt Waldenbuch ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durch das Land Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ in vorläufiger Höhe beantragt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes für die weißen Flecken wurde beantragt, liegt derzeit noch nicht vor.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche ab Juli 2024 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfügung stellen.
Der Konzessionsnehmer hat den Auftrag, ein funktionsfähiges Netz zu planen und zu errichten. Dabei soll er – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, sowie vorhandene öffentliche Infrastruktur also Grundlage nutzen bzw. – wenn wirtschaftlich sinnvoll – Netzteile Dritter anmieten. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das folgende Recht bzw. die folgenden Verpflichtungen:
- Eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten
- Aktive Komponenten zu installieren
- Das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben
- Gegenüber örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. Fernsehen) zu marktüblichen Konditionen anzubieten
- Zu marktüblichen Konditionen Vorleistungsprodukte auf Open-Access Basis bereitzustellen.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(55)
- Kriterium: Realisierungszeitraum in Monaten(20)
- Kriterium: Endkundenprodukte(20)
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden(5)
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 Waldenbuch Schulen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Waldenbuch plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Um das Vorhaben zu finanzieren, hat die Stadt Waldenbuch im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zum Ausbau der „Weißen Flecken“ und der Schulen beantragt. Dazu liegen die entsprechenden vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes vor. Ergänzend hat die Stadt Waldenbuch ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durch das Land Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ in vorläufiger Höhe beantragt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes für die weißen Flecken wurde beantragt, liegt derzeit noch nicht vor.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche ab Juli 2024 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfügung stellen.
Der Konzessionsnehmer hat den Auftrag, ein funktionsfähiges Netz zu planen und zu errichten. Dabei soll er – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, sowie vorhandene öffentliche Infrastruktur also Grundlage nutzen bzw. – wenn wirtschaftlich sinnvoll – Netzteile Dritter anmieten. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das folgende Recht bzw. die folgenden Verpflichtungen:
- Eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten
- Aktive Komponenten zu installieren
- Das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben
- Gegenüber örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. Fernsehen) zu marktüblichen Konditionen anzubieten
- Zu marktüblichen Konditionen Vorleistungsprodukte auf Open-Access Basis bereitzustellen.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(55)
- Kriterium: Realisierungszeitraum in Monaten(20)
- Kriterium: Endkundenprodukte(20)
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden(5)
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen an-gesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über den Abschluss oder den Bestand einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung zur Bewerbung. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personenschäden und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr [Betrag gelöscht] Euro netto betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in diesem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte in vergleichbarer Größenordnung des Ausschreibungsgegenstandes oder größer, die den Aufbau der passiven und aktiven Technik sowie den Betrieb von NGA-Netzen zum Gegenstand haben und über diese dann Endkundendienste erbracht wurden. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen. Es sind mindestens 3 Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benennen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Urbanstraße 20
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7112120
Fax: +49 7112123556
Es wird zunächst klargestellt, dass der Oberschwellenbereich nicht überschritten wird und die Ausschreibung ohne Rechtspflicht frewillig europaweit erfolgt. Die Vorgaben der KonzVgV werden entsprechend angewandt. Allerdings haben die Bieter bzw. Bewerber keinen Anspruch auf Einhaltung der Vorgabe der KonzVgV. Damit besteht kein Anspruch auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer. Es besteht kein sogenannter Primärrechtsschutz nach GWB. Zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Vergabe ist damit das Landgericht Stuttgart, Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart.
Im Übrigen wird selbst im Falle einer Eröffnung des Oberschwellenbereiches auf folgendes hingewiesen
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA –Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwieder der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904).