Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch d. Stadt Waldenbuch Referenznummer der Bekanntmachung: 800/22-AZ

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen namens und im Auftrag des Auftraggebers Stadt Waldenbuch, Marktplatz 1, 71111 Waldenbuch
Postanschrift: Parkstraße 16
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 70316631469
Fax: +49 70316631469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://breitband-zvbb.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C5343B96-A93A-457D-AEB8-F51C2452275E
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Panoramastraße 29
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iuscomm.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C5343B96-A93A-457D-AEB8-F51C2452275E
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: ZWECKVERBAND
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: UNTERSTÜTZUNG DES FLÄCHENDECKENDEN GLASFASERAUSBAUS

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch d. Stadt Waldenbuch

Referenznummer der Bekanntmachung: 800/22-AZ
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausschreibungsgegenstand ist die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Waldenbuch zum Aufbau und Betrieb einer NGA-Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession entsprechend den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 Waldenbuch weiße Flecken

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Waldenbuch plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Um das Vorhaben zu finanzieren, hat die Stadt Waldenbuch im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zum Ausbau der „Weißen Flecken“ und der Schulen beantragt. Dazu liegen die entsprechenden vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes vor. Ergänzend hat die Stadt Waldenbuch ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik

Deutschland durch das Land Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ in vorläufiger Höhe beantragt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes für die weißen Flecken wurde beantragt, liegt derzeit noch nicht vor.

 

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche ab Juli 2024 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfügung stellen.

 

Der Konzessionsnehmer hat den Auftrag, ein funktionsfähiges Netz zu planen und zu errichten. Dabei soll er – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, sowie vorhandene öffentliche Infrastruktur also Grundlage nutzen bzw. – wenn wirtschaftlich sinnvoll – Netzteile Dritter anmieten. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das folgende Recht bzw. die folgenden Verpflichtungen:

 

- Eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten

- Aktive Komponenten zu installieren

- Das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben

- Gegenüber örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. Fernsehen) zu marktüblichen Konditionen anzubieten

- Zu marktüblichen Konditionen Vorleistungsprodukte auf Open-Access Basis bereitzustellen.

 

Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(55)
  • Kriterium: Realisierungszeitraum in Monaten(20)
  • Kriterium: Endkundenprodukte(20)
  • Kriterium: Alternative Verlegemethoden(5)
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 96
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 Waldenbuch Schulen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Waldenbuch plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Um das Vorhaben zu finanzieren, hat die Stadt Waldenbuch im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zum Ausbau der „Weißen Flecken“ und der Schulen beantragt. Dazu liegen die entsprechenden vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes vor. Ergänzend hat die Stadt Waldenbuch ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik

Deutschland durch das Land Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ in vorläufiger Höhe beantragt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes für die weißen Flecken wurde beantragt, liegt derzeit noch nicht vor.

 

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche ab Juli 2024 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfügung stellen.

 

Der Konzessionsnehmer hat den Auftrag, ein funktionsfähiges Netz zu planen und zu errichten. Dabei soll er – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, sowie vorhandene öffentliche Infrastruktur also Grundlage nutzen bzw. – wenn wirtschaftlich sinnvoll – Netzteile Dritter anmieten. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das folgende Recht bzw. die folgenden Verpflichtungen:

 

- Eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten

- Aktive Komponenten zu installieren

- Das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben

- Gegenüber örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. Fernsehen) zu marktüblichen Konditionen anzubieten

- Zu marktüblichen Konditionen Vorleistungsprodukte auf Open-Access Basis bereitzustellen.

 

Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(55)
  • Kriterium: Realisierungszeitraum in Monaten(20)
  • Kriterium: Endkundenprodukte(20)
  • Kriterium: Alternative Verlegemethoden(5)
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 96
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

 

Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:

 

- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.

- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.

- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.

- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen an-gesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.

 

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

- Eigenerklärung über den Abschluss oder den Bestand einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung zur Bewerbung. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personenschäden und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

 

- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr [Betrag gelöscht] Euro netto betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

 

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in diesem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.

 

- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte in vergleichbarer Größenordnung des Ausschreibungsgegenstandes oder größer, die den Aufbau der passiven und aktiven Technik sowie den Betrieb von NGA-Netzen zum Gegenstand haben und über diese dann Endkundendienste erbracht wurden. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen. Es sind mindestens 3 Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benennen.

Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.

 

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession eingesetzt werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 21/11/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Stuttgart
Postanschrift: Urbanstraße 20
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7112120
Fax: +49 7112123556
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird zunächst klargestellt, dass der Oberschwellenbereich nicht überschritten wird und die Ausschreibung ohne Rechtspflicht frewillig europaweit erfolgt. Die Vorgaben der KonzVgV werden entsprechend angewandt. Allerdings haben die Bieter bzw. Bewerber keinen Anspruch auf Einhaltung der Vorgabe der KonzVgV. Damit besteht kein Anspruch auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer. Es besteht kein sogenannter Primärrechtsschutz nach GWB. Zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Vergabe ist damit das Landgericht Stuttgart, Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart.

 

Im Übrigen wird selbst im Falle einer Eröffnung des Oberschwellenbereiches auf folgendes hingewiesen

 

Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA –Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwieder der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904).

 

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2023

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Böhmenkirch
Bollschweil
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Bönnigheim
Bopfingen
Bösingen
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Bräunlingen
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Calw
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Crailsheim
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Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
Ditzingen
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Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
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Durlangen
Dürmentingen
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eichstetten am Kaiserstuhl
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Elchesheim-Illingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
Emerkingen
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
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Endingen am Kaiserstuhl
Engelsbrand
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
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Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
Erligheim
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Eschbronn
Eschenbach
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
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Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
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Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
Göggingen
Gomadingen
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Görwihl
Gosheim
Gottenheim
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Grabenstetten
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Gschwend
Güglingen
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Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
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Hardheim
Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
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Hohentengen am Hochrhein
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Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
Iggingen
Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagstzell
Jagstzell
Jestetten
Kaisersbach
Kämpfelbach
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Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
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Kenzingen
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Kippenheim
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Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
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Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Kuchen
Külsheim
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
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Lauffen am Neckar
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Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
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Loffenau
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Nordrach
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Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Obermarchtal
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Owen
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Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Plüderhausen
Radolfzell am Bodensee
Rainau
Rangendingen
Rastatt
Ratshausen
Rauenberg
Ravensburg
Rechberghausen
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
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