Beschaffung Löschfahrzeug LF 20 KatS Referenznummer der Bekanntmachung: Löschf_LF20_Neuhausen_ob_Eck
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Neuhausen ob Eck
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78579
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neuhausen-ob-eck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Löschfahrzeug LF 20 KatS
Es ist vorgesehen, im Rahmen dieses VgV-Verfahrens Lieferleistungen über die Lieferung eines Löschfahrzeugs LF 20 KatS für die Feuerwehr der Gemeinde Neuhausen ob Eck in 3 Losen zu vergeben.
Fahrgestell
Gemeinde Neuhausen ob Eck Rathausplatz 1 78579 Neuhausen ob Eck
Lieferung eines fabrikneuen, kompletten Fahrgestells für ein Löschfahrzeug LF 20 KatS.
Aufbau
Gemeinde Neuhausen ob Eck Rathausplatz 1 78579 Neuhausen ob Eck
Lieferung eines fabrikneuen, kompletten feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschfahrzeug LF 20 KatS.
Beladung
Gemeinde Neuhausen ob Eck Rathausplatz 1 78579 Neuhausen ob Eck
Lieferung von feuerwehrtechnischen Beladungselementen für ein Löschfahrzeug LF 20 KatS.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1.Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens EUR 2.000.000,00 für Personenschäden und
b. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens EUR 1.00.000,00 für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a bis c genannt, ist eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen bzgl. Los 1 für die Lieferung von Löschfahrzeugfahrgestellen (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Los 1, Anlage AV_2a beschrieben oder vergleichbar), bzgl. Los 2 für die Lieferung von Löschfahrzeugaufbauten (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Los 2, Anlage AV_2b beschrieben oder vergleichbar) und bzgl. Los 3 für die Lieferung der Beladung von Löschfahrzeugen (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Los 3, Anlage AV_2c beschrieben oder vergleichbar) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022), in EUR netto.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen bzgl. Los 1 für die Lieferung von Löschfahrzeugfahrgestellen (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Los 1, Anlage AV_2a beschrieben oder vergleichbar), bzgl. Los 2 für die Lieferung von Löschfahrzeugaufbauten (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Los 2, Anlage AV_2b beschrieben oder vergleichbar) und bzgl. Los 3 für die Lieferung der Beladung von Löschfahrzeugen (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Los 3, Anlage AV_2c beschrieben oder vergleichbar) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1. Aktuell gültiger auf den Bieter ausgestellter Nachweis über ein zertifiziertes Managementsystem für Qualität nach DIN EN ISO 9.001.
Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen
2. Eigenerklärung jeweils pro Los über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das den Referenzauftrag durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzauftrag,
- der Auftragsbezeichnung,
- der Auftragsbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und er-brachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitpunkts der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- der Liefermengen der auftragsgegenständlichen Lieferleistungen der letzten drei (3) Geschäftsjahre
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzauftrags (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn für jede Referenz- sofern nachfolgend nichts anderes vermerkt ist- folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a. Es handelt es sich bzgl. Los 1 um eine Referenz über die Lieferung eines Löschfahrzeugfahrgestells (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Los 1, Anlage AV_2a beschrieben oder vergleichbar), bzgl. Los 2 um eine Referenz über die Lieferung eines Löschfahrzeugaufbaus (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Los 2, Anlage AV_2b beschrieben oder vergleichbar) und bzgl. Los 3 um eine Referenz über die Lieferung der Beladung eines Löschfahrzeugs (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Los 3, Anlage AV_2c beschrieben oder vergleichbar);
b. Die Leistung wurde jeweils für jedes Los innerhalb der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen er-füllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_4) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6Z6D
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.