Gestaltung Stadtboulevard B 38 Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 154_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Glücksteinallee 11
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltung Stadtboulevard B 38 Mannheim
Gegenstand des Auftrags ist die integrierte Gesamtplanung zur Gestaltung des Stadtboulevard B 38 zwischen Mannheim-Käfertal und Mannheim-Vogelstang betreffend die Abschnitte A und B.
Mannheim
Die B 38 ist eine der wichtigsten Ein- und Ausfahrtsstraßen im Norden von Mannheim. Täglich fahren dort ca. 60.000 Kfz. Sie bildet die direkte Weiterführung der Bundesautobahn BAB 659 und schließt am Viernheimer Kreuz an die BAB 6 an.
Die städtebaulichen Entwicklungen entlang der B 38 bringen neue Erschließungsanforderungen mit sich und machen den verkehrlichen Anschluss der neuen Stadtquartiere erforderlich. Die Anbindung der Konversionsflächen an die B 38 eröffnet gleichzeitig die Chance, im Nordosten der Stadt Mannheim einen repräsentativen Stadteingang zu entwickeln. Diese Strategie ist auch im Rahmenplan Benjamin Franklin Village programmatisch aufgenommen worden und war bereits 2012 das Leitthema bei der Auslobung des EUROPAN Wettbewerbes.
Die ausschreibungsgegenständliche Planung hat die Gestaltung des Stadtboulevard B 38 zwischen Mannheim-Käfertal und Mannheim Vogelstang zum Gegenstand. Räumlich beschränkt sich die Planung auf die Abschnitte A "Mannheimer Straße - Völklinger Straße" und B "Völklinger Straße - Waldstraße". Der Abschnitt C "Waldstraße - Magdeburger Straße" ist dagegen nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, da sich eine Realisierung der Umgestaltung der B38 aufgrund ihrer räumlichen Ausdehnung nur abschnittsweise realisieren lässt.
Ausschreibungsgegenstand ist eine integrierte Gesamtplanung. Der Schwerpunkt der Planungsleistungen liegt auf der Verkehrsanlagenplanung. Zusätzlich sind allerdings auch Annex-Planungsleistungen Gegenstand der integrierten Gesamtplanung, die nach der HOAI 2021 honorarmäßig anderen Leistungsbildern, wie etwa der Freianlagenplanung oder der Planung Ingenieurbauwerke, zuzuordnen sind.
Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Die einzelnen Bearbeitungsstufen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Bearbeitungsstufe I umfasst sämtliche Leistungen von der Grundlagenermittlung (LPH 1) bis zur Entwurfsplanung (LPH 3) betreffend die Abschnitte A und B. Die Bearbeitungsstufe II umfasst sämtliche Leistungen von der Genehmigungsplanung (LPH 4) bis zur Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) betreffend den Abschnitt A. Die Bearbeitungsstufe III umfasst sämtliche Leistungen von der Objektüberwachung / Bauoberleitung (LPH 8) bis zur Objektbetreuung (LPH 9) betreffend den Abschnitt A.
Mit der Leistungsphase 3 wechselt bei der Stadt Mannheim die interne Zuständigkeit vom Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation zum Eigenbetrieb Stadtraumservice Mannheim. Mangels eigener Rechtspersönlichkeit ändert der interne Wechsel allerdings nichts daran, dass rechtlich Auftraggeber die Stadt Mannheim bleibt. Der Wechsel hat allein Auswirkungen auf die Rechnungslegung.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung mit Leistungstabelle und den Vertragsentwurf verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Europaplatz 3
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ6TS9
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.