Drehgestellrevision Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Presselstraße 10
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7821/270280
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drehgestellrevision
Die SWEG beabsichtigt für ihre operative Tochtergesellschaft die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (kurz SBS, im folgenden auch Auftraggeber genannt) den Abschluss eines Werkvertrages für die Revision 1 von Drehgestellen an Alstom-Schienenfahrzeugen der Baureihe Talent 3 als Dreiteiler und als Fünfteiler. Die Fahrzeuge werden für den Schienenpersonennahverkehr im Stuttgarter Netz (Deutschland) eingesetzt. Die aktuelle Ausschreibung betrifft die Revision der Drehgestelle nach circa 1,2 Millionen Kilometer.
Die Bestellungen erfolgen durch die SWEG Bahn Stuttgart GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für ihre operative Tochtergesellschaft durch.
SWEG Bahn Stuttgart GmbH
Betriebswerkstatt
Durlacher Straße 86; D-75172 Pforzheim
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll für die SBS ein Auftragnehmer für die Revision von Drehgestellen ermittelt werden. Gemäß Herstellervorgabe ist diese Revision nach circa 1,2 Millionen Kilometer durchzuführen.
Der Umfang der Ausschreibung beinhaltet gemäß dem Verständnis der ECM-Verordnung (EU DVO2019/779) die Aufarbeitung der Drehgestelle im Sinne der Instandhaltungs-erbringung (ECM Funktion 4) als auch vereinzelte Tätigkeiten im Rahmen der Instandhaltungsentwicklung (ECM Funktion 2) für abweichende und korrektive Tätigkeiten zum Beispiel aufgrund von Schäden. Jegliche Entscheidungen zum genannten Aufgabenbereich der Instandhaltungsentwicklungsfunktion müssen dokumentiert und mit den Projektunterlagen an den Auftraggeber übermittelt werden.
Als Rollmasse für diese Revision gibt es je einen Satz Drehgestelle gemäß Tabelle 3 für Dreiteiler und für Fünfteiler die in der Betriebswerkstatt in Pforzheim vorhanden sind. Der generelle Ablauf sieht vor, dass die Drehgestelle durch Mitarbeiter des Auftraggebers zugweise ausgebaut werden. Der Auftragnehmer organisiert den Abtransport zu seinem Instandhaltungswerk für die Revision. Für die Dauer von Abtransport an der Betriebswerkstatt Pforzheim bis zur Ankunft der Drehgestelle an der Betriebswerkstatt Pforzheim liegt die Haftung und das damit verbundene Risiko von Schäden beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer muss die Materialbevorratung für alle Schritte der Revision sicherstellen. Er ist allein verantwortlich für Beschaffung und Steuerung sämtlicher Materialien, Normteile und gegebenenfalls Drittleistungen. Alle Herstellervorgaben, Toleranzen und Grenzwerte sind einzuhalten.
Die Abnahme der Drehgestelle erfolgt für den ersten Dreiteiler und den ersten Fünfteiler im Instandhaltungswerk des Auftragnehmers durch einen Mitarbeiter der SBS. Generell wird eine Prüfung der Dokumentation aller ausgeführten Arbeiten, des Ergebnisses der Druckstandprüfung und des 3.1 Zeugnisses gemäß DIN EN 10204:2005-01 für die Drehgestelle durchgeführt.
Der Rücktransport wird, in Absprache mit der SBS, an die Betriebswerkstatt Pforzheim und die Abholung des nächsten Drehgestell-Zugsatzes durch den Auftragnehmer veranlasst. Die Rollmasse und die revisionierten Drehgestellsätze werden durch Mitarbeiter des Auftraggebers in die Züge eingebaut.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens sowie in späteren Einzelabrufen zu ändern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen Unternehmenshistorie inklusive Angaben zur Entwicklung der Mitarbeiterzahlen (national und international) im Hinblick auf die Revision von Drehgestellen (maximal 4 Seiten).
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung nach Maßgaben der Bestimmungen des Herkunftslandes des Bewerbers / Bieters beziehungsweise jedes Mitglieds der Bewerber- / Bietergemeinschaft (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate).
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage oder aktuelle Wirtschaftsauskunft (zum Beispiel Creditreform, CRIF …) mit einem entsprechenden Bonitätsindex und positiver Einstufung des Bewerbers (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate) in deutscher Sprache (gegebenenfalls als Originalbeleg und zusätzlich mit einer beglaubigten Übersetzung),
2. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz des Bewerbers für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anzugeben ist der Jahresumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr,
3. Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz des Bewerbers im Hinblick auf die Revision von Drehgestellen aus vergleichbaren Aufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Die Umsätze sind pro Geschäftsjahr und Baureihe anzugeben,
4. Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung für die Dauer der Auftragsausführung eine ausreichende Betriebs- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung bestehen wird.
1. Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Ein Auftrag ist vergleichbar, wenn er die Revision von Drehgestellen beinhaltet. Die Revision mehrerer Drehgestelle im Rahmen einer Bestellung gilt als Referenz.
Folgende Informationen sind pro Referenz anzugeben:
• Auftraggeber;
• Leistungsumfang (mindestens Angaben zur Anzahl der Revisionen von Drehgestellen);
• Leistungszeitraum (mindestens Angaben zu Leistungsbeginn und Leistungsende und Anzahl der Revisionen).
2. Angaben zum unternehmensbezogenen Qualitätsmanagement inklusive kurzer Beschreibung der Maßnahmen und Prozesse, die zur Sicherstellung der Qualität dienen. Falls vorhanden, bitte eine Kopie einer entsprechenden Zertifizierung (zum Beispiel ISO 9001 oder gleichwertig) vorlegen.
3. Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der Auftragsausführung anwendet. Falls vorhanden, bitte eine Kopie einer entsprechenden Zertifizierung (zum Beispiel ISO 14001 oder gleichwertig) vorlegen.
4. Beschreibung des Konzepts zur Mitarbeiterschulung und Schweißzertifikat
5. Eigenerklärung der Fähigkeit zur Erbringung der ECM2 und ECM4-Funktionen.
6. Vorlage eines aktuell gültigen IRIS-Zertifikates.
Siehe Werkvertrag (Teil D)
Siehe Werkvertrag (Teil D)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist auf §160 Absatz 3 Satz 1 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.