RS 14 Vergabeverfahren für Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 55.1 / RS14 / 8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lorcher Straße 6
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goeppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
RS 14 Vergabeverfahren für Umweltplanung
Der Auftrag umfasst folgende Planungsleistungen:
1. Erstellung der Unterlagen zur Ermittlung der UVP-Pflicht
2. Erarbeitung der Umweltverträglichkeiststudie (optional)
3. Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 26 HOAI
4. Erarbeitung des Landschsftspflegerischen Ausführungsplanes, Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 39 HOAI
Göppingen, DE
Der Landkreis Göppingen (Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur) plant die Radschnellverbindung RS14 Filstal von Ebersbach bis Eislingen
als Neubau bzw. Ausbau des bestehenden Radwegenetzes. Charakteristisch für die Filstalachse im Landkreis Göppingen sind dichte
Siedlungsstrukturen entlang dem Gewässer „Fils“ mit einer Vielzahl von mittelständischen Unternehmen und daraus resultierenden hohen
Pendlerverflechtungen. Die Filstalachse zählt darüber hinaus zum Einzugsgebiet des Ballungsraums Stuttgart. Ziel der Radschnellverbindung is
es, den Radverkehrsanteil zu erhöhen und einen Beitrag zur Entlastung staugefährdeter Straßen und zur nachhaltigen Verkehrsabwicklung im
Raum Göppingen zu leisten (Klimaschutz, Luftreinhaltung, Stärkung des Umweltverbunds, CO2-Einsparung etc.). Die Planungskosten des RS1
werden mit Bundel- und Landesmitteln gefördert. Das Planungsgebiet befindet sich auf den Gemarkungen der Städte Ebersbach, Uhingen,
Göppingen und Eislingen. Mit dem Bau der Radschnellverbindung soll insbesondere für den täglichen (Berufs-)Pendelverkehr im Raum
Göppingen eine umwegfreie, sichere, komfortable und attraktive Radinfrastruktur und damit eine Alternative zur Nutzung des
Personenkraftwagens geschaffen werden.
Die Planungen für die Verkehrsanlage, die Ingenieurbauwerke und die Tragwerksplanung sind derzeit in Bearbeitung. Die Vorplanung liegt
bereits vor.
Der für die Leistungen der Umweltplanung relevante Projektbereich des Radschnellweges Filstal - RS14 umfasst 17,850 km beginnend an der
Filsquerung Ebersbach bis zu Kreisverkehr Ulmer Straße (L1214) Osttangente Esslingen.
Dieser Auftrag umfasst die nachfolgend benannten Leistungen:
1. Erstellung der Unterlagen zur Ermittlung der UVP-Pflicht
2. Erarbeitung der Umweltverträglichkeiststudie (optional)
3. Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 26 HOAI
4. Erarbeitung des Landschsftspflegerischen Ausführungsplanes, Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 39 HOAI
zu 1.
Erstellung der Unterlagen zur Ermittlung der UVP-Pflicht
Die Leistung ist für 4 Teilabschnitte zu erbringen. Optional ist für einen der Teilabschnitte eine zusätzliche Variante zu berücksichtigen.
zu 2.
Erarbeitung der Umweltverträglichkeiststudie
Der erforderliche Leistungsumfang hängt vom Ergebnis der Ermittlung der UVP-Pflicht ab. Im Minimum ist eine Umweltverträglichkeitsstudie nic
erforderlich. Im Maximum ist die Umweltverträglichkeitsstudie für 4 Teilabschnitte zu erarbeiten, wobei wieder für einen der 4 Teilabschnitte eine
zusätzliche Variante zu berücksichtigen ist. Der erforderliche Leistungsumfang wird nach Vorliegen der Ergebnisse der Ermittlung der UVP-Pflic
abgegrenzt.
zu 3.
Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 26 HOAI
keine Optionen
zu 4.
Erarbeitung des Landschsftspflegerischen Ausführungsplanes, Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 39 HOAI
Nach Fertigstellung der Leistung zu 3. und öffentlich-rechtlicher Genehmigung ist zunächst die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) zu
erarbeiten.
Der Leistungsabruf der nachfolgenden Leistungsphasen 6, 7 und 8 erfolgt optional.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RS 14 Vergabeverfahren für Umweltplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen.
1) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV (AUSSCHLUSSKRITERIUM)
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (AUSSCHLUSSKRITERIUM)
2) BEAUFTRAGUNG UND REALISIERUNG:
- Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich
zu beauftragen.
3) BEWERBUNGSFORMULAR UND VERGABEPLATTFORM:
- Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise sind die Formulare zu
verwenden, die über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden.
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die VergabeplattformBieterplattform einzureichen.
- Änderungen und die Beantwortung von Rückfragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert.
4) BIETERGEMEINSCHAFTEN/EIGNUNGSLEIHE/UNTERAUFTRAGSVERGABE:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten des Teilnahmeantrages zu kopieren und
kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweisstammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung
abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem
Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären un
vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten des Teilnahmeantrages zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglie
die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten
anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
5) REFERENZEN:
Eine Mehrfachbenennung von Referenzprojekten ist zugelassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gege Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlangen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevo die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden, bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.