Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Tuttlingen - Metallbau Referenznummer der Bekanntmachung: 23-59-03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 1
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 7 - Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz
E-Mail:
Telefon: +49 7461-99461
Fax: +49 7461-995461
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Tuttlingen - Metallbau
Die Stadt Tuttlingen sieht die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und damit die Schaffung eines multimodalen Knotens vor. Die Nutzung des Platzes erfährt eine Neuordnung. Der ÖPNV und Taxi-Verkehr soll dabei vom motorisierten Individualverkehr räumlich getrennt werden. Der motorisierte Individualverkehr findet zukünftig in der Eisenbahnstraße statt, welche vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt wird. ÖPNV und Taxi-Verkehr nutzen den zentralen Vorplatz vor dem Bahnhofsgebäude. Es wird eine zentrale Mittelinsel vorgesehen, entlang derer fünf Haltestellen platziert werden. Zusätzlich werden vor dem Bahnhofsgebäude im südwestlichen Bereich des Platzes sowie entlang der B311 vier weitere Haltestellen vorgesehen, sodass im Bereich des multimodalen Knotens neun Bushaltestellen vorhanden sein werden.
Die Mittelinsel wird mit einem mäandrierenden, w-förmigen Dach überspannt. Dieses Dach ragt zusätzlich über die Fahrbahn bis in den südöstlichen Bereich des Platzes, sodass dieses auch für die Haltestellen entlang der B311 als Überdachung dient. Die Haltestellen außerhalb der Insel erhalten jeweils eine schlichte Stahl-Glas-Überdachung, da diese sich in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude befinden. Im Bereich der Eisenbahnstraße werden Car-Sharing-Stellplätze, E-Lade-Plätze, Behindertenstellplätze, Radabstellanlagen sowie Kiss-and-Ride-Parkplätze vorgesehen.
Bahnhofsvorplatz 78532 Tuttlingen
Metallbau (Windfänge, Nebendächer, Glas mit Bedruckung):
Jede Haltestelle unter dem Mäanderdach (Haltestelle 1-7) bekommt ihren eigenen Windfang. Der Windfang ist ein modulares Element und besteht aus Glas-, Stahl- und Holzelementen. Die Stahlkonstruktion bildet den Rahmen des Windfangs, zwischen dem die Glasscheiben befestigt sind. Die Ecken der Windfänge sind abgerundet und spiegeln somit die Gestaltungssprache der restlichen Sitzelemente wider. Die Rundung ist mit schmalen, vertikalen Holzbohlen verkleidet. Die Windfänge gibt es in drei verschiedenen Ausführungen: als reduzierten Einzelwindfang (Haltestelle 1, 2, 3), als kombinierten Doppel-Windfang (Haltestelle 4, 5, 6, 7) und als lineares Element mit Überdachung (Haltestelle 8, 9). Die Lage und Ausführung der Windschutzelemente ist in Abhängigkeit von Dachform, Leitsystem, Grünstrukturen und Wegeverbindungen ausgewählt worden.
Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
- Windfang Holz-/Stahl-/Glaskonstruktion L = ca. 21 m (3 Stk.)
- Doppel-Windfang Holz-/Stahl-/Glaskonstruktion L = ca. 19 m (2 Stk.)
- Nebendach St = ca. 12 m (2 Stk.)
Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - Teil ÖPNV. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte am 24.03.2021. Der finale Förderantrag wurde am 23.12.2022 gestellt. Der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde am 03.04.2023 vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt, wodurch der Maßnahmenbeginn förderunschädlich erfolgen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes
- Nachweisführung zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Das Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärung zur Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A sowie - soweit anwendbar - gemäß § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98c AufenthG. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt bzw. aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) anfordern.
- Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Von Seiten des Auftraggebers wird hier ein Formular zur Verfügung gestellt: Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - Verpflichtungserklärung Mindestlohn)
- Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, zuletzt geändert durch Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Erklärung, dass die am Auftrag und während der Vertragslaufzeit als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Das Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
- Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden bevollmächtigten Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- Bonitätsnachweis nach einer Ratingagentur, Kreditversicherer, Wirtschaftsauskunftei
- Nachweis einer Berufshaftpflichversicherung
- Angaben über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für die wichtigsten 3 Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit der Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen.
Auf Verlangen sind einzureichen:
Die Namen der Nachunternehmen, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers und dafür, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen sowie im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Ein öffentlicher Termin zur Angebotsöffnung findet nicht statt, da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieterkommunikation findet bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Button "Kommunikation" auf der Vergabeplattform DTVP statt; danach auch schriftlich oder in Textform.
Die Angebote können ausschließlich elektronisch über den Button "Angebote" über diese Plattform eingereicht werden. Schriftliche und anderweitig eingereichte Angebote werden zurück gewiesen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/.
Die Informations-Schreiben nach § 134 GWB, die die 10-tägige Info- und Wartefrist auslösen, werden über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Bieter versendet; ebenso im Anschluss das Schreiben bzgl. Auftragserteilung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6U6T0R
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985