Anmietung von Flurförderzeugen im Ausland Referenznummer der Bekanntmachung: 23/Anmietung Sonderfahrzeuge Ausland/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Vergaben
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Flurförderzeugen im Ausland
Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Flurförderzeugen in den nachfolgenden zwei Losen.
- Los 1: Anmietung von Flurförderzeugen Europa (Definierte Länder)
Dieses Los umfasst die Bereitstellung von Flurförderzeugen in den nachfolgenden Ländern.
Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Dieses Los umfasst die nachfolgend benannten Flurförderzeuge.
Elektro- Geh- Gabelhochhubwagen, Elektro- Drei- Rad- Gegengewichtstapler, Elektro- Vier- Rad- Gegengewichtstapler, Diesel- Vier- Rad- Stapler
- Los 2: Anmietung von Flurförderzeugen International (Definierte Länder)
Dieses Los umfasst die Bereitstellung von Flurförderzeugen in den nachfolgenden Ländern.
Australien, Israel, Jordanien, Kanada, Mali, Südafrika und USA.
Dieses Los umfasst die nachfolgend benannten Flurförderzeuge.
Elektro- Geh- Gabelhochhubwagen, Elektro- Drei- Rad- Gegengewichtstapler, Elektro- Vier- Rad- Gegengewichtstapler
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Die Bereitstellung der Flurförderzeuge erfolgt in jedem Los im Full-Service und die Mietdauer beträgt maximal 365 Tage. Zum Leistungsumfang zählen in jedem Los auch die vermiettypischen Dienstleistungen, wie die Anlieferung und Bereitstellung der Flurförderzeuge, die zugehörige Einweisung in die betriebssichere Bedienung der Flurförderzeuge sowie die Abholung und Rückführung der Flurförderzeuge. Zum Dienstleistungsumfang gehört in jedem Los auch die Bereitstellung einer elektronischen Bestell- und Rechnungsabwicklung.
Anmietung von Flurförderzeugen Europa (Definierte Länder)
- Los 1: Anmietung von Flurförderzeugen Europa (Definierte Länder)
- Los 2: Anmietung von Flurförderzeugen International (Definierte Länder)
Dieses Los umfasst die Bereitstellung von Flurförderzeugen in den nachfolgenden Ländern.
Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Dieses Los umfasst die nachfolgend benannten Flurförderzeuge.
Elektro- Geh- Gabelhochhubwagen, Elektro- Drei- Rad- Gegengewichtstapler, Elektro- Vier- Rad- Gegengewichtstapler, Diesel- Vier- Rad- Stapler
Die Bereitstellung der Flurförderzeuge erfolgt im Full-Service und die Mietdauer beträgt maximal 365 Tage. Zum Leistungsumfang zählen auch die vermiettypischen Dienstleistungen, wie die Anlieferung und Bereitstellung der Flurförderzeuge, die zugehörige Einweisung in die betriebssichere Bedienung der Flurförderzeuge sowie die Abholung und Rückführung der Flurförderzeuge. Zum Dienstleistungsumfang gehört auch die Bereitstellung einer elektronischen Bestell- und Rechnungsabwicklung.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt am 01.11.2023 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2025.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.10.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.
Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungspartner dieses Loses auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
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Es handelt sich hierbei um ein zweistufiges Vergabevefahren.
Erste Stufe - Abschluss von Rahmenvereinbarungen je Los:
Auf der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die bzw. deren Angebote nicht gemäß §§ 123, 124 GWB oder gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen.
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Zweite Stufe - Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner:
Die Angebotseinholung durch den Auftraggeber erfolgt während der Vertragslaufzeit immer zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfes und auf Basis des konkreten Bedarfes. Dies bedeutet, zum Zeitpunkt der Angebotseinholung kennt der Auftraggeber die Menge der benötigten Flurförderzeuge, die betreffenden Fahrzeugklassen nebst der optionalen Ausstattungspakete, den Bereitstellungsort und auch den Zeitraum für den konkreten Mietbeginn und das konkrete Mietende.
Wenn der Auftraggeber einen konkreten Mietbedarf vorliegen hat, dann erfolgt die Angebotseinholung bei allen losspezifischen Rahmenvereinbarungspartnern. Der Auftraggeber konsultiert dann in Textform gemäß § 126 b BGB alle losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner und teilt seinen konkreten benötigen Mietbedarf auf Basis der losspezifischen Anlage Preisblatt 2. Stufe, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, mit.
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf während der Vertragslaufzeit können aus den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Anmietung von Flurförderzeugen International (Definierte Länder)
- Los 1: Anmietung von Flurförderzeugen Europa (Definierte Länder)
- Los 2: Anmietung von Flurförderzeugen International (Definierte Länder)
Dieses Los umfasst die Bereitstellung von Flurförderzeugen in den nachfolgenden Ländern.
Australien, Israel, Jordanien, Kanada, Mali, Südafrika und USA.
Dieses Los umfasst die nachfolgend benannten Flurförderzeuge.
Elektro- Geh- Gabelhochhubwagen, Elektro- Drei- Rad- Gegengewichtstapler, Elektro- Vier- Rad- Gegengewichtstapler
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Die Bereitstellung der Flurförderzeuge erfolgt im Full-Service und die Mietdauer beträgt maximal 365 Tage. Zum Leistungsumfang zählen auch die vermiettypischen Dienstleistungen, wie die Anlieferung und Bereitstellung der Flurförderzeuge, die zugehörige Einweisung in die betriebssichere Bedienung der Flurförderzeuge sowie die Abholung und Rückführung der Flurförderzeuge. Zum Dienstleistungsumfang gehört auch die Bereitstellung einer elektronischen Bestell- und Rechnungsabwicklung.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt am 01.11.2023 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2025.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.10.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.
Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungspartner dieses Loses auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
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Es handelt sich hierbei um ein zweistufiges Vergabevefahren.
Erste Stufe - Abschluss von Rahmenvereinbarungen je Los:
Auf der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die bzw. deren Angebote nicht gemäß §§ 123, 124 GWB oder gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen.
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Zweite Stufe - Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner:
Die Angebotseinholung durch den Auftraggeber erfolgt während der Vertragslaufzeit immer zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfes und auf Basis des konkreten Bedarfes. Dies bedeutet, zum Zeitpunkt der Angebotseinholung kennt der Auftraggeber die Menge der benötigten Flurförderzeuge, die betreffenden Fahrzeugklassen nebst der optionalen Ausstattungspakete, den Bereitstellungsort und auch den Zeitraum für den konkreten Mietbeginn und das konkrete Mietende.
Wenn der Auftraggeber einen konkreten Mietbedarf vorliegen hat, dann erfolgt die Angebotseinholung bei allen losspezifischen Rahmenvereinbarungspartnern. Der Auftraggeber konsultiert dann in Textform gemäß § 126 b BGB alle losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner und teilt seinen konkreten benötigen Mietbedarf auf Basis der losspezifischen Anlage Preisblatt 2. Stufe, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, mit.
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf während der Vertragslaufzeit können aus den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
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- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular unter Ziffer 2.2, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Sofern zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt wurden.
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- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular unter Ziffer 2.3, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Sofern fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, hat der Auftraggeber einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung über den Ausschluss des Angebotes.
Wird nachgewiesen, dass ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt wurden, so erfolgt kein Ausschluss des Angebotes.
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Dies ist gültig für beide Lose.
Siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird die nachfolgende Betriebshaftpflichtversicherung gefordert:
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall:
10 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall:
100.000 EUR
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist, unter Ziffer 2.4. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Dies ist gültig für beide Lose.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU6TAC
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2289499-163
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.