Kläranlage Detmold: Rahmenvereinbarung über Transport und Überführung von prozesseigenen Fettschlämmen und Fettrückständen, sowie Transport/ Entsorgung von Rechen-und Sandfangrückstände Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0375
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosental 21
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Detmold: Rahmenvereinbarung über Transport und Überführung von prozesseigenen Fettschlämmen und Fettrückständen, sowie Transport/ Entsorgung von Rechen-und Sandfangrückstände
Los 1:
Auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Detmold, Wittekindstr. 22, 32756 Detmold, fallen Fettschlämme und Fettrückstände an. Diese sind mit einem geeigneten Fahrzeug aufzunehmen und in die betriebseigene Fettbehandlung zu überführen.
Los 2:
Transport und Entsorgung von Rechen- und Sandfangrückständen aus der Zentralkläranlage Detmold
Auf dem Betriebsgelände der Zentralkläranlage Detmold, Wittekindstr. 22, 32756 Detmold, fallen Rechengut und Rückstände aus dem Sandfang an. Diese werden im Zulaufbereich in Absetzmulden gesammelt. Die Absetzmulden müssen regelmäßig geleert werden und der Inhalt gem. KrWG entsorgt werden.
Beide Lose werden im Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Es besteht bei beiden Losen die Option seitens des AG den Vertrag um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag kann max. 3 mal verlängert werden. Dies geschieht in beiderseitigem Einverständnis.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Transport und Überführung von prozesseigenen Fettschlämmen und Fettrückständen in die betriebseigene Fettbehandlung
Zentralklärange Detmold Wittekindstr 22 32756 Detmold
Los 1:
Der Transport und das Umpumpen hat mit einem selbstständig fahrenden Saug- und Spülfahrzeug mit einem Nutzvolumen von min. 6,0 m3 in der Schlammkammer zu erfolgen. Ein Nachweis über die Tauglichkeit des eingesetzten Fahrzeuges ist dem Angebot beizulegen. Es fallen maximal 125 Einsatzstunden pro Jahr, verteilt auf oben beschriebene Einzelabrufe, an.
Los 2:
Für den Transport sind zwei 7m3 Absetzmulden vorhanden die bei Abholung durch leere, in technisch einwandfreien Zustand, zu ersetzen sind. Die Sandfangabsetzmulde muss mit einer unten liegenden Entwässerungsvorrichtung ausgestattet sein.
Es fallen maximal 180 t/a Sandfanggut und maximal 180 t/a Rechengut, verteilt auf oben beschriebene Einzelabrufe, an.
Transport und Entsorgung von Rechen- und Sandfangrückständen aus der Zentralkläranlage Detmold
Zentralklärange Detmold Wittekindstr 22 32756 Detmold
Los 1:
Der Transport und das Umpumpen hat mit einem selbstständig fahrenden Saug- und Spülfahrzeug mit einem Nutzvolumen von min. 6,0 m3 in der Schlammkammer zu erfolgen. Ein Nachweis über die Tauglichkeit des eingesetzten Fahrzeuges ist dem Angebot beizulegen. Es fallen maximal 125 Einsatzstunden pro Jahr, verteilt auf oben beschriebene Einzelabrufe, an.
Los 2:
Für den Transport sind zwei 7m3 Absetzmulden vorhanden die bei Abholung durch leere, in technisch einwandfreien Zustand, zu ersetzen sind. Die Sandfangabsetzmulde muss mit einer unten liegenden Entwässerungsvorrichtung ausgestattet sein.
Es fallen maximal 180 t/a Sandfanggut und maximal 180 t/a Rechengut, verteilt auf oben beschriebene Einzelabrufe, an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
LOS 2: Es werden nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zur Wertung des Angebotes zugelassen. Die Unterlagen sind dem Angebot beizufügen.
LOS 1: Ein Nachweis über die Tauglichkeit des eingesetzten Fahrzeuges ist dem Angebot beizulegen.
Das eingesetzte Personal muss in den durchzuführenden Arbeiten unterwiesen und geschult sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CY1ERET1M7
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.