Stadt Düren - Ökostromlieferung 2024-2025 ff Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-65-028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserplatz 2-4
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 242125-1309
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Düren - Ökostromlieferung 2024-2025 ff
Ausschreibung der Ökostromlieferung 2024-2025 an die Stadt Düren, Lieferung über 2 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung; Aufteilung in 2 Lose, ca. 306 Abnahmestellen, ca. 5,5 GWh/Jahr; Lieferbeginn 1.1.2024.
Sondervertrags-Abnahmestellen
Stadt Düren 52349 Düren
Abnahmestellen mit Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung; ca. 19 Abnahmestellen mit ca. 2,98 GWh/a
Tarif-Abnahmestellen
Stadt Düren 52349 Düren
Abnahmestellen mit Niederspannung ohne Leistungsmessung, ca. 287 Abnahmestellen mit ca. 2,51 GWh/a
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sondervertrags-Abnahmestellen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tarif-Abnahmestellen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYQCC
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind