Austausch der Steuerungsserver
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch der Steuerungsserver
Die Steuerungsserver von sieben Unterzentralen der Niederlassung Rheinland müssen durch neue Hardware ersetzt werden.
Niederlassung Rheinland
In NRW sind an verschiedenen Standortten insgesamt 21 Unterzentralen der Autobahn GmbH des Bundes entstanden. Diese Unterzentralen, untergebracht auf dem Gelände der Autobahnmeisterein in NRW, steuern die jeweiligen verkehrstechnischen Anlagen vor Ort und sind mit der VRZ Leverkusen vernetzt. Die Lebensdauer der Hardware dieser Unterzentralen ist begrenzt. Da der Support für die Steuerungssoftware teilweise nicht mehr gewährleistet wird, müpssen die Geräte ersetzt werden. Diese Leistung umschließt die Beschaffung der Server, die systematische Einrichtung und Vorbereitung für die Installation in das produktive Netzwerk sowie die Migration der Fachsoftware und des Archivs auf die neue Hardware. Hiervon betroffen sind die Verkehrsrechner an sieben Standorten der Niederlassung Rheinland. Der Gesamtbeschaffungswert liegt oberhalb von 215.000 EUR netto.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für den Auftrag kommt nur ein Unternehmen in Betracht, da dieses Unternehmen als Hersteller der zu übertragenden Verkehrsrechner-Software sowie der angeschlossenen Inselbusse alleinig in der Lage ist, die notwendigen Leistungen auszuführen. Die Verkehrsrechner-Software wurde auf einer speziellen Prozessor-Architektur programmiert wurde und demnach nur auf einer sehr begrenzten Auswahl an Hardware lauffähig ist. Die fachtechnische Expertise zur garantierten Kompatibilität zwischen Software und Hardware kann somit nur der Hersteller der Verkehrsrechner-Software gewährleisten. Die Steuerungssoftware wird nicht nur von der Heusch/Boesefeldt GmbH entwickelt, gewartet und betrieben , sondern zudem kann/darf die Software mangels Open-Source auch nicht durch Dritte bearbeitet werden. Die erfolgreiche und für den verkehrstechnischen Betrieb störungsarme Migration der steuernden Software von der alten zur neuen Hardware incl. des Archivs kann nur vom Urheber der Software geleistet werden. Notwendige Anpassungen an der einheitlichen IT-Infrastruktur sind ebenfalls nur dem Ersteller der Systeme vorbehalten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.