ANÜ Pflegekräfte LVR-Klinik Bedburg-Hau Referenznummer der Bekanntmachung: W830-2023-0024
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bergische Landstr. 2
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 40629
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211-9221311
Fax: +49 211-9221323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-duesseldorf.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift: Bergische Landstr. 2
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 40629
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211-9221311
Fax: +49 211-9221323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
ANÜ Pflegekräfte LVR-Klinik Bedburg-Hau
Überlassung von Pflegekräften für die LVR-Klinik Bedburg-Hau
LVR-Klinik Bedburg-Hau
Bahnstraße 6
47551 Bedburg-Hau
Überlassung von Pflegekräften
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.