OHG-B_039 Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 23-23-02a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waaghausstraße 10
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 8 - Hochbau und Gebäudemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 7461-99270
Fax: +49 7461-995270
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
OHG-B_039 Trockenbauarbeiten
Auf dem Schulcampus Tuttlingen werden an den Gebäuden der beiden städtischen Gymnasien Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) und Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) bautechnische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Beide Gymnasien werden jeweils als 4-zügige gymnasiale Standorte saniert, umgestaltet und erweitert, sodass das ursprünglich 3-zügige OHG um einen Erweiterungsbau mit Fachklassen ergänzt wird, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Zudem werden die Freianlagen im betroffenen Baufeld i.V.m. mit einer Campusneugestaltung arrondiert.
Die Maßnahmen im Projekt beinhalten unter anderem eine umfassende Betonsanierung, eine Erdbebenertüchtigung, die Erneuerung der Haustechnik und der Fassaden sowie eine energetische Aufwertung auf KfW 55-Standard. Weiterhin wird ein neues Brandschutzkonzept aufgrund Clusterbildung integriert.
Der Umbau findet unter laufendem Betrieb in drei Bauabschnitten statt, sodass eine abschnittsweise Auslagerung der Klassen in Interimscontainern notwendig wird.
Otto-Hahn-Gymnasium, Mühlenweg 9, 78532 Tuttlingen
Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
Trockenbauarbeiten mit und ohne Brandschutzanforderungen bei nichttragenden Trennwänden und abgehängten Decken im Einbaubereich 2:
Innenbereich Wände etc.:
- Trennwände, Einfachständerwerk, H = 4,00 ca. 2.700 m²
- Trennwände, Doppelständerwerk, H = 4,00 ca. 60 m
- Einschl. Tür- und Oberlichtöffnungen herstellen, mit RR-Verstärkungen ca. 200 St.
- F30 Verglasungen für Oberlichter, ca. 100 St.
- Wandverjüngung/reduzierter Anschluss Fassade, H <= 4,00, 22 Stück mit ca. 90 m²
- Vorsatzschale, H = 4,00 ca. 90 m²
- Gleitender Deckenanschluss für vorg. Trennwände ca. 3.400 lfm
- Deckenschürzen F30 über Brandschutztüren, B 1,50 bis ca. 8,00 m, ca. 45 lfm mit 14 Stück
- Deckenabkofferung Lüftungsleitungen etc., F90 ca. 50 lfm
Innenbereich Decken etc.:
- Unterdecke UG und Flankendämmung MW, A1 ca. 2.000 m²
- Akustik-Unterdecke mit gelochten Gipsplatten mit und ohne Dämmauflage ca. 4.600 m²
- Unterdecke mit glatten Gipsplatten ohne Dämmauflage ca. 150 m²
Aussenbereich Decken:
- Unterdecke MW, A1, mit Beplankung Faserzementplatten ca. 250 m²
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben, für das Fördermittel des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundes vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Rahmen eines Offenen Verfahrens wurde nur ein wertbares Angebot eingereicht. Das Gesamtangebot und teilweise die Einzelpositionen lagen weit über den üblichen Preisen. Aus diesem Grund wurde die Ausschreibung aufgehoben.
Eine Markterkundung bei leistungsfähigen Unternehmen hat ergeben, dass bei einem erneuten Offenen Verfahren das Interesse gering bis nicht vorhanden wäre und nicht zum gewünschten wettbewerblichen Erfolg führen würde. Mit dem einzigen Bieter wurde deshalb in freie Verhandlungen getreten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
OHG-B_039_Trockenbauarbeiten
Ort: Schönaich
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71101
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6U61XS
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985