OP Säulen / OP Tischsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000272
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klever, Yvonne
E-Mail:
Telefon: +49 22189070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
OP Säulen / OP Tischsysteme
Die Kliniken der Stadt Köln gGbmH benötigen 9 OP Säulen / OP Tischsysteme zzgl. Zubehör
Der Zentral OP des Klinikums Merheim besteht aus 15 Operationssälen, wovon sich 9 Säle auf dem Flur des
Altbaus und 6 Säle auf dem angeschlossenen Flur des Neubaus befinden. In den OP-Sälen im Neubau sind ausschließlich OP-Säulen/OP-Tischsysteme der Firma Baxter Medical Systems GmbH & Co. KG installiert.
Die im Altbau befindlichen 9 OP-Säulen/OP-Tischsysteme sind stark veraltet, weshalb die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend Auftraggeberin) im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens 9 OP-Säulen/OP-Tischsysteme inklusive Tische sowie Zubehör beschafft haben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die zur Aufrechterhaltung des OP-Betriebes erforderlichen Leistungen wurden auf Grundlage eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV beschafft, dessen Voraussetzungen vorliegend gegeben sind.
Aus technischen Gründen für sachlich gerechtfertigt gehalten wird die Festlegung auf eine bestimmtes Produkt insbesondere dann, wenn hierdurch im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotenzialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherem Umstellungsaufwand) bewirkt wird. Der Auftraggeber ist insbesondere im Bereich gesundheitsrelevanter Krankenhaustechnik berechtigt, ein Produkt zu wählen, dass jegliche Gesundheitsrisiken für die Patienten ausschließt.
Durch die Festlegung auf ein einheitliches Produkt im Bereich der OP-Säulen/OP-Tischsysteme wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter bestmöglich in der Bedienung der Systeme geübt sind, mithin bei den regelmäßig auftretenden kurzfristigen Wechseln zwischen den Operationssälen jegliche Umstellungsrisiken in der Bedienbarkeit ausgeschlossen werden. Hierdurch wird das Risiko von Behandlungsfehlern maximal reduziert.
Die einheitliche Beschaffung der OP-Säulen/OP-Tischsysteme und die hieraus resultierende Austauschbarkeit von Anbau- und Zubehörteilen gewährleistet zudem eine weitere Verwendbarkeit des gesamten bereits vorhandenen Zubehörs, wodurch Kosten für eine Neuanschaffung eingespart werden.
Darüber hinaus wird der unverhältnismäßige bautechnische Aufwand eingespart, der bei einer Umstellung auf ein Drittprodukt entstehen würde. Allein mit den Produkten der Firma Baxter Medical Systems GmbH & Co. KG können die bereits vorhandenen Bodeneinbauplatten, die in den Böden der OP-Säle einbetoniert sind, weiter genutzt werden. Bei einem Produktwechsel müssten die Bodeneinbauplatten getauscht werden, was mit umfangreichen Baumaßnahmen, wie einer Fußbodenöffnung und einer kompletten Sanierung der Fußböden inkl. Estrich und Bodenbelag, verbunden wäre. Diese Umbaumaßnahmen wären mit erheblichen Einschränkungen des OP-Betriebs und unverhältnismäßigen Kosten für die Auftraggeberin verbunden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
OP Säulen / OP Tischsysteme
Ort: Saalfeld
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VGV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Zur Wahrung der Fristen wird, da es sich vorliegend um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, auch auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen.