Stadt Düren - Erdgaslieferung 2024-2025 ff Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-65-029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserplatz 2-4
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 242125-1309
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Düren - Erdgaslieferung 2024-2025 ff
Lieferung von Erdgas 2024-2025 für die Stad Düren,
Stromlieferung über zwei Jahre mit Verlängerungsoption. Aufteilung in 2 Lose, jährlich ca. 22,4 GWh, Lieferbeginn 01.01.2024
SLP-Abnahmestellen
Stadt Düren 52349 Düren
Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung; ca. 127 Abnahmestellen mit ca. 18,74 GWh/a
RLM-Abnahmestellen
Stadt Düren 52349 Düren
Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung, ca. 4 Abnahmestellen mit ca. 3,63 GWh/a
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SLP-Abnahmestellen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RLM-Abnahmestellen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYQCK
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.