Neubau GGS Bensberg - Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 8-655/23/8-651/01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Wagener-Platz 1
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 8-651 Bauausführung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergischgladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau GGS Bensberg - Dachabdichtungsarbeiten
Dachabdichtungsarbeiten - Neubau GGS Bensberg
Zum Neubau:
Bei dem Neubau handelt es sich um eine offene Ganztagsschule nach dem Montessori-Konzept. Hierbei
werden die Unterrichtsräume nach dem "Cluster-Konzept" angeordnet. Es entsteht ein jahrgangsübergreifender Unterricht in Ganztagsbetreuung.
Neben den Räumlichkeiten, welche der Grundschule zuzuordnen sind, ist auch eine Frischkochküche geplant. Diese versorgt auch die unmittelbar benachbarte und zum
Teil direkt angrenzende Kindertagesstätte. Das Foyer der Schule dient zudem als Versammlungsstätte für bis zu 500 Personen. Abgerundet wird der neue Schulbaukörper durch die eingebundene Turnhalle.
Der gebogene dreigeschossige Baukörper ist im Wesentlichen in Massivbauwiese geplant. Hierbei wird das Untergeschoss in WU-Betonbauweise ausgeführt. Die restlichen Geschosse werden in StB-Bauweise und Mauerwerksbau errichtet. Abgrenzungen von Nassbereichen und Installationsschächten erfolgen vorrangig in Leichtbauweise. Die Außenwände erhalten ein mineralisches Wärmedämmverbundsystem. Der Hauptbaukörper erhält als Abschluss eine Klinkerriemchenfassade. Die herausgeschobenen Bereiche wie Cluster, Eingangsbereich
und Turnhalle erhalten einen mineralischen Oberputz. Hinzu kommen prägnante Außentreppenhäuser, welche mit Edelstahlgewebe verkleidet werden.
Wichtiger Hinweis:
Direkt an den Neubau grenzt die bestehende Kindertagesstätte an. Die Kindertagesstätte bleibt während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb.
Da der Neubau direkt an die KITA angeschlossen wird (gemeinsame Brandwand) sind insbesondere im Anschlussbereich zur KITA sämtliche Arbeiten mit
entsprechender Vorsicht auszuführen. Im Vorfeld werden im Zuge der Rohbauarbeiten der Kita-Bereich und die Zufahrt zur Kita durch einen Bauzaun abgetrennt. Zusätzlich wird der Bauzaun mit Folie bespannt. An- und Abtransporte für die Baustelle sind während der Bring- und Abholzeiten der KITA zu vermeiden. Diese sind in insbesondere in folgenden Zeiträumen: 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Darüber hinaus muss während der gesamten Betriebszeit der Kindertagesstätte die Zufahrt zur KITA ungehindert
möglich sein, sowie die Feuerwehrzufahrt freigehalten werden. Die Betriebszeiten der KITA sind wie folgt: Montag bis Freitag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
In diesem Zeitraum dürfen keine Lasten mittels Kran
über das Gebäude der KITA und über die Freianlagen der
KITA transportiert werden.
Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Bensberg Karl-Philipp-Str. 18 51429 Bergisch Gladbach Das Grundstück liegt im Baugebiet "Lehmpöhle", welches
sich zwischen Kölner Straße und
Saaler Straße befindet. Das Baufeld wird über die Karl-Philipp-Straße, welches an die Saaler Straße anschließt, erschlossen.
Beschreibung der Baumaßnahme:
Neubau Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Bensberg
Auf dem Grundstück der Karl-Philipp-Straße 16 in Bergisch Gladbach ist der Neubau einer 2-zügigen Gemeinschaftsgrundschule für 200 Kinder mit integrierter Turnhalle geplant. Der Neubau ersetzt hierbei die bisherige Grundschule. Diese wird im Vorfeld durch den Bauherrn, die Stadt Bergisch Gladbach, abgerissen.
Beschreibung der Baumaßnahme:
Neubau Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Bensberg
Auf dem Grundstück der Karl-Philipp-Straße 16 in Bergisch Gladbach ist der Neubau einer 2-zügigen Gemeinschaftsgrundschule für 200 Kinder mit integrierter Turnhalle geplant. Der Neubau ersetzt hierbei die bisherige Grundschule. Diese wird im Vorfeld durch den Bauherrn, die Stadt Bergisch Gladbach, abgerissen.
Angaben zur Baustelle:
Dachformen:
- Hauptdach über dem 2.Obergeschoss: Flachdachausbildung als Retentionsdach mit 0% Gefälle und extensiver Dachbegrünung. (Beim Starkregenereignis dient die Dachfläche als Speicher. (Das auf der
Dachfläche auftretende Regenwasser wird verzögert der öffentlichen Kanalisation zugeführt)
- Dachterrasse über der Turnhalle: Flachdachausbildung mit 2% Gefälle im Plattenbelag.
- Dach über dem Küchenbereich (über dem EG im westlichen Bereich): Flachdachausbildung als Retentionsdach mit 0% Gefälle und extensiver Dachbegrünung.
- Dach über dem Windfang: Flachdach, 2% Gefälledämmung und Dachbekiesung.
- Vordach über dem EG (Südseite): Flachdachausbildung mit 2 % Gefälledämmung und extensiver Dachbegrünung.
- Terrassen über dem EG (süd-westlicher Bereich) Gefälledämmung (2%) und Plattenbelag.
- Balkonflächen (Südseite): Die Balkonplatten werden bauseits mit Gefälle abgezogen. Hier sind im Zuge der Dachabdichtungsarbeiten die Bodeneinläufe einzubauen.
Attikahöhe:
- Hauptdach über dem 2.OG: 13,30 m
- Dachterrasse über der Turnhalle (ü. EG): 5,45 m
- Dach über dem Küchenbereich: 5,45 m
- Dach über dem Windfang: ca. 3.70 m
- Vordach Südseite: ca. 5,00 m
- Terrassenaustritt über EG: ca. 5,40 m
- Balkonplatten über dem 1.OG: 8,92 m
Schnittstellen
Die Leistungen Retentionsdachaufbau, Gründachaufbau (extensive Dachbegrünung) inkl. Kiesstreifen und Plattenbelag werden gesondert ausgeschrieben und vergeben.
Retentionsdachaufbau, Gründachaufbau inkl. Plattenbeläge und Kiesstreifen und Unterkonstuktionen für PV-Anlagen werden gesondert ausgeschrieben und vergeben.
Schnittstellen sind die fertigen Dachabdichtungsbahnen auf der Dachdämmung.
Hinweis:
Die späteren UK für PV-Anlagen erfolgen durchdringungsfrei.
Dachabdichtung
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen,
ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Alle Komponenten der Dachabdichtung sind systemkonform aufeinander abzustimmen. Systemfremde Materialien
dürfen nicht verwendet werden. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von
Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien.
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden? sie sind zu kleben oder an den
Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden.
Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Beschädigungen an Dampfsperrschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum
Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum
Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken
mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten verdeckt werden, muss mit dem Auftraggeber eine
Zustandsbesichtigung erfolgen. Hierzu wird auf die Vortexte: "Vorbemerkungen Zustandsbesichtigungen"
verwiesen. Die Objektüberwachung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
Dämmungen
Bei der Dimensionierung der Wärmedämmung sind die vorgegeben Robau-Attikahöhen durch den AN eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Die Anschlusshöhen gem. Flachdachrichtlinien müssen an den
Hochpunkten der Dämmung eingehalten werden. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die
Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Dämmplatten sind entsprechend der Konstruktion der Dachdecke nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verlegen. Dabei dürfen die von den
Herstellern vorgeschriebenen Verbrauchsmengen des Klebers zum Verkleben der Platten nicht unterschritten werden. Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen ausgeführt werden.
Dachentwässerung
Die Entwässerung des Hauptdaches erfolgt über außenliegende Fallleitungen. Die Flachdächer werden
über Attikaabläufe mit Anschluss an Fallrohre entwässert. Zum Teil kommen auch Haupt-Not-Kombi-Systeme zum Einsatz. Das gesamte Entwässerungssystem wird aus geprüften
Abläufen, Rohren, Formteilen und Zubehör eines Erzeugers hergestellt. Der Austausch einzelner Systemteile ist nicht zulässig. Der Einbau hat gemäß Herstellervorgaben der Dachabdichtung bzw. des Dachentwässerungssystems zu erfolgen.
Alle Bauteile des Entwässerungssystems sind vom
Auftragnehmer in die bauseits erstellten Aussparungen im Massivbau planungsgerecht und lagegesichert einzupassen und fachgerecht zu befestigen. Die erforderliche Ausdämmung mit geeignetem Dämmmaterial sowie der fachgerechte, höhen- und abflussgerechte Einbau des Ablaufes in die Dachabdichtu
Mit der Ausführung des Bauvorhabens ist nach den nachfolgenden Fristen zu beginnen, das Bauvorhaben ist angemessen zu fördern und zu vollenden.
Die Ausführungsfisten sind: 12.02.2024 bis 25.04.2025
Darüber hinaus werden folgende Einzelfristen als Vertragsfristen festgelegt:
Die Werkplanung sollte 4 Wochen (ca. Mitte Januar) vor der Ausführungsplanung vorgelegt werden.
prov. Abdichtung, Notentwässerung 12.02.2024 - 15.03.2024
Wärmedämmung und Abdichtung 18.03.2024 - 29.07.2024
Fallrohre, Attiken 13.01.2025 - 28.02.2025
Absturzsicherungen 03.03.2025 - 25.04.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis;
Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts;
Eintragung in sonstiges Berufsregister;
Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung;
Eintragung bei der Handwerkskammer;
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer;
Gewerbeanmeldung;
Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Zusätzlich:
- Referenzleistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind .
- das Formular ''Eigenerklärung - NRW- Sanktion-EU'' ist auszufüllen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Es handelt sich dabei um Eignungskriterien.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bergisch Gladbach
Konrad - Adenauer - Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die ZTV-Bedingungen (im Leistungsverzeichnis enthalten) sind Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD0JG
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland