Vierweg-Holzpaletten und Europaletten, Rahmenvereinbarungen Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2023-0043
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Edmund-Rumpler-Straße 8-10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vierweg-Holzpaletten und Europaletten, Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Vierweg-Holzpaletten (Bundeswehrpaletten) und Europaletten für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027
Jeder Bieter kann grundsätzlich den Zuschlag auf alle Lose erhalten. detaillierte Information siehe Angebotsaufforderung
Vierweg Holzflachpaletten (Bundeswehrpaletten)
Simmern, Mageburg, Walsrode
Mindestbestellmenge: 5.000 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.000 Stück
max. Bestellmenge: 13.000 Stück
Europool Flachpaletten
Simmern, Magdeburg, Walsrode
Mindestbestellmenge: 56.250 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 56.250 Stück
max. Bestellmenge: 146.250 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Anschreiben "Formblatt 1.) a)"
1b) Angabe zur Bietergemeinschaft (sofern zutreffend)
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften (sofern zutreffend)
1d) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB ("Formblatt 1.) d)")
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-RUS-Sanktionen eingehalten werden ("Formblatt 1.) e)")
1f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate)
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
2c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Angabe der Produkthaftpflichtversicherung
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen.
Referenzen in Höhe von 20.000 Stück je Los und Auftragsausführung innerhalb von 12 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu 3. 1), 3. 2) und 3. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer angemessenen Frist (2-3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94-99-0
Fax: +49 228-94-99-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.