Sanierung der aufgefundenen Bodenkontaminationen am Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Objektüberwachung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59759
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der aufgefundenen Bodenkontaminationen am Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Objektüberwachung
Es handelt sich um die Überwachung ergänzender Bodensanierungsmaßnahmen südöstlich des Rathaushochtraktes.
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Für die Sanierung des Rathauses ist die Erstellung von Baugruben zum Rückbau des Flachtrakts einschließlich seiner Fundamente und zur Sanierung des Hochtrakts im Bereich von Unter- und Tiefgeschoss bis zur Oberkante der Fundamente erforderlich. Aufgrund der industriellen Vornutzung des Geländes, sind dazu umfangreiche Bodensanierungsarbeiten erforderlich. Die Sanierungsbaugrube um den Rathaushochtrakt muss aus Gründen des Grundwasser- und Gewässerschutzes der südlich angrenzenden Ruhr erweitert werden. Anschließend erfolgt die Wiederverfüllung der Baugrube mit geeignetem Boden.
Vergeben werden die Objektüberwachungleistungen der Sanierungsarbeiten.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Überwachung und Begleitung der ergänzenden Bodensanierungsmaßnahmen südöstlich des Rathaushochtraktes können nicht technisch und wirtschaftlich sinnvoll an eine andere Firma als die bereits im Rahmen der Überwachung der Altlastensanierung beauftragte Terra Consulting GmbH vergeben werden. Es handelt sich um die gleichen Arbeiten, die bereits im Jahr 2020 im Rahmen der Baufeldfreimachung und des Rückbaus an die Firma Terra Consulting beauftragt wurden.
Die Bodensanierungsarbeiten im Bereich des Rathaushochtraktes müssen in südöstlicher Richtung der beauftragten Erstellung der Sanierungsbaugrube um den Rathaushochtrakt aus Gründen des Grundwasser- und Gewässerschutzes der südlich angrenzenden Ruhr in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Hochsauerlandkreises erweitert werden. Anschließend erfolgt die Wiederverfüllung der Baugrube mit geeignetem Boden. Für diese jetzt zu beauftragenden Arbeiten sind außerdem Wasserhaltungsarbeiten und die Mitnutzung der vorhandenen Grundwasserreinigungsanlage erforderlich. Sie grenzen räumlich unmittelbar an den beauftragten Arbeitsbereich an.
Ein anderes Ingenieurbüro müsste sich zunächst zeitintensiv einarbeiten, um überhaupt einen Einblick in die bisherigen und künftig notwendigen Arbeiten zu bekommen. Durch eine Beauftragung der Bauleitungs- und Überwachungsaufgaben einer so komplexen Sanierungsmaßnahme an verschiedene Büros besteht durch vielfach vorhandene Schnittstellen die Gefahr vielfältiger versicherungs- und ablauftechnischer Probleme, die einen reibungslosen und zügigen Baufortschritt zusätzlich behindern würden. Aus diesen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden. Es gibt zudem keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung.
Damit liegen technische Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b) VgV vor. Die Entscheidung steht im Einklang mit Art. 32 der RL 2014/24/EU.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sanierung der aufgefundenen Bodenkontaminationen am Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Objektüberwachung
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB können sich Wirtschaftsteilnehmer an die Vergabekammer mit dem Antrag auf Feststellung wenden, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam sei. Möglich ist dies u. a. dann, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt jedoch nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland