Anbau einer Mensa an die Kath. Grundschule in Geilenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 9
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2451629109
Fax: +49 2451629100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anbau einer Mensa an die Kath. Grundschule in Geilenkirchen
Die Stadt Geilenkirchen plant den Anbau einer Mensa, die multifunktional nutzbar ist. Der Anbau soll vorzugsweise eingeschossig geplant werden, jedoch sollte eine spätere Aufstockung des Gebäudes möglich sein.
Es soll eine kleine WC-Anlage inkl. eines barrierefreien WCs und ein Putzmittelraum eingeplant werden. Außerdem soll dem Anbau ein Eingangsbereich mit einem kleinen Büro für die Schulleitung angegliedert werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen von Gebäuden und Innenräume mit den Leistungsphasen 1-3, 4-5 und 6-9 und Besondere Leistungen gem. § 35 Abs. 1 HOAI.
Kath. Grundschule Geilenkirchen Brucknerstraße 15 52511 Geilenkirchen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen von Gebäuden und Innenräume mit den Leistungsphasen 1-3, 4-5 und 6-9 und Besondere Leistungen gem. § 35 Abs. 1 HOAI.
Zur Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern werden Unternehmensreferenzen hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand bewertet.
Als Vergleichsmerkmale werden die geleisteten Leistungsphasen herangezogen sowie die Tatsache, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte sowie die Höhe der anrechenbaren Baukosten. Die Kriterien werden anhand eines Maßstabes bewertet, der getrennt ist von der Bewertungsmatrix für den Zuschlag. Die Bewertung erfolgt anhand der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Stufenaufteilung gestaltet sich wie folgt:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-3
Stufe 2: Leistungsphasen 4-5
Stufe 3: Leistungsphasen 6-9
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragungen nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten..
Der Auftraggeber behält sich vor, Stufe 2 nicht abzurufen, sofern Gründe bestehen, die einer Fortführung des Projektes entgegenstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Zugelassen ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. (§ 75 Abs. 1 & 2 VgV)
- Auszug aus dem Handels-/Berufsregister oder einem vergleichbaren Register (§ 44 Abs. 1 VgV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern die Eintragung in das jeweilige Register aufgrund der gewählten Rechtsform verpflichtend ist.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis oder Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis oder Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 2,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1,5 Mio. Euro für jeden Versicherungsfall vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vorgelegt wird. Zu nutzen ist die Anlage 2.
- Erklärung über die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz: 250.000 EUR (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zu nutzen ist Anlage 3.
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestens eine Unternehmensreferenz, in dem beide Leistungsbilder (Ingenieurbau und Verkehrsanlagen) Auftragsgegenstand mit den nachfolgenden Mindestanforderungen waren (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen):
1. Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen. Mindestens Durchführung der LPH 1-5 gem. § 34 Abs. 3 HOAI;
2. Leistungszeitraum 01.01.2015 bis Ende der Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb.;
3. Gesamte anrechenbare Kosten von mindestens 500.000 EUR netto pro Referenz.
Im Teilnahmewettbewerb werden bis zu drei Unternehmensreferenzen zur Auswahl der Bieter gewertet.
Zu nutzen ist die Anlage 1.
Je Unternehmensreferenz sind hierbei die folgenden Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort
- Auftraggeber (Name und öffentlicher/privater AG)
- Ansprechpartner des AG (inklusive Telefon und E-Mail)
- Auftragnehmer
- Beschreibung der Leistung
- Erbrachte Leistung
- Auftragsart
- Leistungszeitraum 01.01.2013 bis Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb
- Höhe der anrechenbaren Kosten in Euro netto (mind. 500.000 EUR netto)
- Auflistung der beigefügten Anlagen
- Es ist in Anlage 1 anzugeben, welche der Unternehmensreferenzen für die Wertung im Teilnahmewettbewerb herangezogen werden sollen. (Es werden bis zu drei Unternehmensreferenzen gewertet.)
Sofern ein Nachunternehmer für Leistungsphase 8 eingesetzt wird, ist von diesem eine Unternehmensreferenz mit den o. g. Mindestanforderungen abzugeben (mit Ausnahme der Bearbeitung der Leistungsphasen 2,3 und 5)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber empfiehlt, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1Y1CX7CFW8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union