Planungsleistungen Bahnstromversorgung Betriebshof Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: 325-22-E17
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ehrhard, Lars
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Bahnstromversorgung Betriebshof Heidelberg
Neben dem Neubau der Fahrleitungsanlage im Betriebshof muss auch die Fahrleitungsanlage in der Karl-Metz-Straße geplant und gebaut werden. Dies ist ebenfalls Gegenstand dieser Planungsleistung sein.
Gegenstand dieser Vergabe sind nur die Planungsleistungen der Objektplanung Fahrleitung Betriebshof, inklusive der Fahrleitung Karl-Metz-Straße, inklusive der Kabelanlagen (Einspeisekabel und Rückleiter). Hierbei sollen die Planungsleistungen werden nach HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung gemäß § 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung der Lph 1-4 auf Basis HOAI 2021 optional die LPH 5-8ausgeführt werden.
Durch die RNV GmbH werden folgende Teile der Leistungsphase 7 erbracht und somit nicht Gegenstand der Angebotsanfrage:
- Einholen der Angebote
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Bahnstromversorgung Betriebshof Heidelberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 57 SektVO aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Da der Beschaffungsbedarf fortbesteht, wird dieser erneut im Rahmen eines Offenen Verfahren ausgeschrieben.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.