Planungs- und Beratungsleistungen Gigabitausbau Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/23-12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jülicher Ring 32
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2251-151337
Fax: +49 2251-15405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Beratungsleistungen Gigabitausbau
Der Kreis Euskirchen beabsichtigt den kreisweiten Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze voranzutreiben und die noch vorhandenen Lücken im Gigabitbereich durch Inanspruchnahme von Fördermittel nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu schließen.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung der erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen zur Umsetzung eines kreisweiten Gigabitausbau-Förderprojektes.
Die zu vergebende Beratungsleistung beinhaltet die Entwicklung eines flächendeckenden Gigabit-Projektes unter Beachtung aller einschlägigen Förderbedingungen nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes vom 31.03.2023 sowie die Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung des Projektes.
Projektgebiet 1
Das Los 1 umfasst die Kommunen
Gemeinde Weilerswist, Stadt Euskirchen, Stadt Bad Münstereifel, Gemeinde Nettersheim, Gemeinde Blankenheim
Die zu erbringende Beratungsleistung beinhaltet die Entwicklung eines flächendeckenden Gigabit-Ausbauprojektes bezogen auf die 11 kreisangehörigen Kommunen unter Beachtung aller einschlägigen Förderbedingungen für den Gigabitausbau sowie die Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung des Projektes.
Das Vergabeverfahren zur Beauftragung der Beratungsleistung wird in 3 Losen durchgeführt (s. ZifferII 1.6).
Es sind folgende Leistungsbausteine 1 bis 4 vorgesehen, die stufenweise beauftragt werden:
Leistungsbaustein 1 Ist-Versorgungsanalyse
(Erarbeitung, Zusammenstellung aller Daten, Unterlagen und Berechnungen, zur Ermittlung unterversorgter und förderfähiger Ausbaugebiete sowie Handlungs- und Strategieempfehlung)
Leistungsbaustein 2 Vorbereitung und Begleitung Förderanträge Gigabit-Ausbau
(Vorbereitung und Begleitung eines Förderantrages oder mehrerer Förderanträge)
Leistungsbaustein 3 Begleitung Vergabeverfahren Gigabit-Ausbau
(Mitwirkung Vergabeunterlagen, Prüfung, Wertung)
Leistungsbaustein 4 Begleitung Umsetzung Gigabit-Ausbau
(Unterstützung Förderverfahren, Projektmeetings, Prüfung und Dokumentation im Projektverlauf)
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Kreis behält sich vor, den Leistungsbaustein 4 (Begleitung Projektumsetzung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Es können je Referenz maximal 10 Punkte erreicht werden, die wie folgt vergeben werden:
- 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz hervorragend geeignet;
- 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegt Referenz sehr gut geeignet;
- 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz gut geeignet;
- 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegte Referenz hinreichend geeignet;
- 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz noch ausreichend geeignet.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Der Kreis beauftragt nach Abschluss der Angebotswertung zunächst den Leistungsbaustein 1.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsbausteine bleibt vorbehalten; der Kreis ist zu einer Beauftragung nicht verpflichtet. Eine Beauftragung ist insbesondere abhängig von folgenden Faktoren:
Leistungsbaustein 2 ist abhängig vom Ergebnis des Leistungsbausteins 1 und der Entscheidung der kreisangehörigen Kommunen, an einem oder mehreren Förderverfahren für den Gigabit-Ausbau teilzunehmen. Ein Verzicht der Kommunen auf den geförderten Ausbau ist zwar unwahrscheinlich, der Kreis weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines 2 besteht.
Leistungsbaustein 3 ist abhängig von den positiven Förderzusagen des Bundes (Zuwendungsbescheid/e in vorläufiger Höhe) und des Landes NRW (Letter of Intent). Im Falle einer Nichtgewährung von Fördermitteln besteht seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines 3.
Leistungsbaustein 4 wird nach erfolgreich durchgeführtem Vergabeverfahren für den Gigabit-Ausbau beauftragt. Insbesondere sollte das Ergebnis der/des Vergabeverfahren/s zu einer Nichtfinanzierbarkeit des Projektes führen, so dass das Projekt nicht umgesetzt werden kann, besteht seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines.
Für die Beauftragung von der Planungs- und Beratungsleistungen ist die Verwendung von Fördermitteln nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes beabsichtigt. Bei der Beratungsleistung sind die förderrechtlichen Bestimmungen - in der für das Projekt jeweils gültigen aktuellen Fassung - zwingend zu beachten.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Bereitstellung von Fördermitteln für Beratungsleistungen zum Gigabitausbau. Soweit keine Fördermittel gewährt werden oder die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Beratungsleistungen überschritten werden und hierdurch die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet ist oder das Projekt aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich/finanzierbar ist, bleibt die Aufhebung des Verfahrens durch vorbehalten.
Projektgebiet 2
Das Los 2 umfasst die Kommunen:
Stadt Zülpich, Stadt Mechernich, Stadt Schleiden, Gemeinde Kall, Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Dahlem
Die zu erbringende Beratungsleistung beinhaltet die Entwicklung eines flächendeckenden Gigabit-Ausbauprojektes bezogen auf die 11 kreisangehörigen Kommunen unter Beachtung aller einschlägigen Förderbedingungen für den Gigabitausbau sowie die Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung des Projektes.
Das Vergabeverfahren zur Beauftragung der Beratungsleistung wird in 3 Losen durchgeführt (s. ZifferII 1.6).
Es sind folgende Leistungsbausteine 1 bis 4 vorgesehen, die stufenweise beauftragt werden:
Leistungsbaustein 1 Ist-Versorgungsanalyse
(Erarbeitung, Zusammenstellung aller Daten, Unterlagen und Berechnungen, zur Ermittlung unterversorgter und förderfähiger Ausbaugebiete sowie Handlungs- und Strategieempfehlung)
Leistungsbaustein 2 Vorbereitung und Begleitung Förderanträge Gigabit-Ausbau
(Vorbereitung und Begleitung eines Förderantrages oder mehrerer Förderanträge)
Leistungsbaustein 3 Begleitung Vergabeverfahren Gigabit-Ausbau
(Mitwirkung Vergabeunterlagen, Prüfung, Wertung)
Leistungsbaustein 4 Begleitung Umsetzung Gigabit-Ausbau
(Unterstützung Förderverfahren, Projektmeetings, Prüfung und Dokumentation im Projektverlauf)
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Kreis behält sich vor, den Leistungsbaustein 4 (Begleitung Projektumsetzung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Es können je Referenz maximal 10 Punkte erreicht werden, die wie folgt vergeben werden:
- 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz hervorragend geeignet;
- 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegt Referenz sehr gut geeignet;
- 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz gut geeignet;
- 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegte Referenz hinreichend geeignet;
- 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz noch ausreichend geeignet.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Beauftragt wird zunächst die Leistungsstufe 1
Die Beauftragung der weiteren Leistungsbausteine bleibt vorbehalten; der Kreis ist zu einer Beauftragung nicht verpflichtet. Eine Beauftragung ist insbesondere abhängig von folgenden Faktoren:
Leistungsbaustein 2 ist abhängig vom Ergebnis des Leistungsbausteins 1 und der Entscheidung der kreisangehörigen Kommunen, an einem oder mehreren Förderverfahren für den Gigabit-Ausbau teilzunehmen. Ein Verzicht der Kommunen auf den geförderten Ausbau ist zwar unwahrscheinlich, der Kreis weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines 2 besteht.
Leistungsbaustein 3 ist abhängig von den positiven Förderzusagen des Bundes (Zuwendungsbescheid/e in vorläufiger Höhe) und des Landes NRW (Letter of Intent). Im Falle einer Nichtgewährung von Fördermitteln besteht seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines 3.
Leistungsbaustein 4 wird nach erfolgreich durchgeführtem Vergabeverfahren für den Gigabit-Ausbau beauftragt. Insbesondere sollte das Ergebnis der/des Vergabeverfahren/s zu einer Nichtfinanzierbarkeit des Projektes führen, so dass das Projekt nicht umgesetzt werden kann, besteht seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines.
Für die Beauftragung von der Planungs- und Beratungsleistungen ist die Verwendung von Fördermitteln nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes beabsichtigt. Bei der Beratungsleistung sind die förderrechtlichen Bestimmungen - in der für das Projekt jeweils gültigen aktuellen Fassung - zwingend zu beachten.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Bereitstellung von Fördermitteln für Beratungsleistungen zum Gigabitausbau. Soweit keine Fördermittel gewährt werden oder die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Beratungsleistungen überschritten werden und hierdurch die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet ist oder das Projekt aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich/finanzierbar ist, bleibt die Aufhebung des Verfahrens durch vorbehalten.
Sammellos
Das Los 3 umfasst die Projektgebiete 1 (Los 1) und 2 (Los 2), d.h. alle Kommunen.
Die Vergabe des Sammelloses 3 bleibt vorbehalten, sofern ein Angebot für Los 3 vorliegt, das in Bezug auf die Angebotspreise der Lose 1 und 2 in Summe wirtschaftlicher ist oder sofern für die Einzellose kein Angebot vorliegt, jedoch für das Sammellos. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Die zu erbringende Beratungsleistung beinhaltet die Entwicklung eines flächendeckenden Gigabit-Ausbauprojektes bezogen auf die 11 kreisangehörigen Kommunen unter Beachtung aller einschlägigen Förderbedingungen für den Gigabitausbau sowie die Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung des Projektes.
Das Vergabeverfahren zur Beauftragung der Beratungsleistung wird in 3 Losen durchgeführt (s. Ziffer II 1.6).
Es sind folgende Leistungsbausteine 1 bis 4 vorgesehen, die stufenweise beauftragt werden:
Leistungsbaustein 1 Ist-Versorgungsanalyse
(Erarbeitung, Zusammenstellung aller Daten, Unterlagen und Berechnungen, zur Ermittlung unterversorgter und förderfähiger Ausbaugebiete sowie Handlungs- und Strategieempfehlung)
Leistungsbaustein 2 Vorbereitung und Begleitung Förderanträge Gigabit-Ausbau
(Vorbereitung und Begleitung eines Förderantrages oder mehrerer Förderanträge)
Leistungsbaustein 3 Begleitung Vergabeverfahren Gigabit-Ausbau
(Mitwirkung Vergabeunterlagen, Prüfung, Wertung)
Leistungsbaustein 4 Begleitung Umsetzung Gigabit-Ausbau
(Unterstützung Förderverfahren, Projektmeetings, Prüfung und Dokumentation im Projektverlauf)
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Kreis behält sich vor, den Leistungsbaustein 4 (Begleitung Projektumsetzung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Es können je Referenz maximal 10 Punkte erreicht werden, die wie folgt vergeben werden:
- 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz hervorragend geeignet;
- 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegt Referenz sehr gut geeignet;
- 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz gut geeignet;
- 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegte Referenz hinreichend geeignet;
- 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz noch ausreichend geeignet.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Der Kreis beauftragt nach Abschluss der Angebotswertung zunächst den Leistungsbaustein 1.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsbausteine bleibt vorbehalten; der Kreis ist zu einer Beauftragung nicht verpflichtet. Eine Beauftragung ist insbesondere abhängig von folgenden Faktoren:
Leistungsbaustein 2 ist abhängig vom Ergebnis des Leistungsbausteins 1 und der Entscheidung der kreisangehörigen Kommunen, an einem oder mehreren Förderverfahren für den Gigabit-Ausbau teilzunehmen. Ein Verzicht der Kommunen auf den geförderten Ausbau ist zwar unwahrscheinlich, der Kreis weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines 2 besteht.
Leistungsbaustein 3 ist abhängig von den positiven Förderzusagen des Bundes (Zuwendungsbescheid/e in vorläufiger Höhe) und des Landes NRW (Letter of Intent). Im Falle einer Nichtgewährung von Fördermitteln besteht seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines 3.
Leistungsbaustein 4 wird nach erfolgreich durchgeführtem Vergabeverfahren für den Gigabit-Ausbau beauftragt. Insbesondere sollte das Ergebnis der/des Vergabeverfahren/s zu einer Nichtfinanzierbarkeit des Projektes führen, so dass das Projekt nicht umgesetzt werden kann, besteht seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines.
Für die Beauftragung von der Planungs- und Beratungsleistungen ist die Verwendung von Fördermitteln nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes beabsichtigt. Bei der Beratungsleistung sind die förderrechtlichen Bestimmungen - in der für das Projekt jeweils gültigen aktuellen Fassung - zwingend zu beachten.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Bereitstellung von Fördermitteln für Beratungsleistungen zum Gigabitausbau. Soweit keine Fördermittel gewährt werden oder die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Beratungsleistungen überschritten werden und hierdurch die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet ist oder das Projekt aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich/finanzierbar ist, bleibt die Aufhebung des Verfahrens durch vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bewerbungsbogen - Teilnahmeantrag (bereit gestelltes Formblatt) mit folgenden auszufüllenden Inhalten:
- Unternehmensbezogene Angaben
- Erklärung zu Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
- Angaben zu Berufshaftpflichtversicherung (Angaben erfolgen im Bewer-bungsbogen)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die Deckungssummen müssen mindestens
- für Personenschäden: EUR 3.000.000,00
- für sonstige Schäden: EUR 1.500.000,00
betragen und eine zweifache Jahresmaximierung aufweisen
- Angaben zum Gesamtumsatz (Angaben erfolgen im Bewerbungsbogen)
- Referenzliste (bereit gestelltes Formblatt): Angabe von mindestens 3 Referenzen in den letzten fünf Jahren, für Projekte, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
(Mindestanforderung: mindestens 2 Referenzen der eigenverantwortlichen Beratung eines öffentlichen Auftraggebers im geförderten Breitbandausbau (weiße-Flecken-Programm), inkl. Begleitung der Projektumsetzung. Die Leistung muss noch nicht abgeschlossen sein)
- Erklärung zur Fachkunde (bereit gestelltes Formblatt)
- Zusicherung zur Unabhängigkeit und Neutralität (bereit gestelltes Formblatt)
- Unternehmensdarstellung mit Angabe der Tätigkeitsschwerpunkte und des Leistungsspektrums (eigen erstellt, max. 5 Seiten, formlos)
- Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen (Angaben erfolgen im Bewerbungsbogen)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) (bereit gestelltes Formblatt)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Bewerbungsbedingungen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYQEF
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von freiberuflichen Beratungsdienstleistungen, welche den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreiten wird. Daher wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB-Vergaberechts, Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW), durchgeführt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt wird. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.