Fachplanung Lichtsignalanlagen und Verkehrsflusssimulation, Glücksteinquartier Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 042-23-EK7
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstr.27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Lichtsignalanlagen und Verkehrsflusssimulation, Glücksteinquartier Mannheim
Leistungsphase 3 der Fachplanung Lichtsignalanlagen (technische Ausrüstung) gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 24 Stand Oktober 2022 in Anlehnung an HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 55 sowie mikroskopische Verkehrsflusssimulation für das Projekt Stadtbahn Glückstein Quartier in Mannheim
Leistungsphase 3 der Fachplanung Lichtsignalanlagen (technische Ausrüstung) gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 24 Stand Oktober 2022 in Anlehnung an HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 55 sowie mikroskopische Verkehrsflusssimulation für das Projekt Stadtbahn Glückstein Quartier in Mannheim
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bewerber/Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen zu seiner Berufsausübung
7. Erklärung zum wettbewerbskonformem Verhalten.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bewerber/Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Eigenerklärung das der Bewerber spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
- für und Sach- und Vermögensschäden: 3 Mio. Euro
- für Personenschäden: 2 Mio. Euro.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bewerber eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung ab, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Oder der Bewerber verfügt bereits über eine entsprechende Versicherung und gibt eine Kopie der Versicherungspolice ab.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bewerber/Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Der Bewerber muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber nachzuweisen dass sie über die Erfahrung und Fachkenntnisse folgender Bereiche verfügen:
1. Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (Bereich der Planung von LSA-Anlagen). Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Planung der Leistungsphase 3 von LSA-Anlagen im innerstädtischen Bereich mit mind. 8 Lichtsignalanlagen und einem vergleichbaren Auftragsvolumen.
2. Mindestens 3 Referenzen über die Planung von LSA-Anlagen mit ÖPNV-Bevorrechtigung.
3. Mindestens 5 Referenzen über die Erfahrung in der Konzeptentwicklung für ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen.
4. Eigenerklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowohl im Gesamten als auch spezifisch für vergleichbare Projekte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
5. Erklärung zur Fähigkeit/Erfahrung zur Multimodalen Verkehrssimulation (Erfahrung mit PTV Vissm oder vergleichbar).
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag ab.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Teilnahmeantragsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Berufshaftpflichtversicherung (Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio. EUR, Personenschäden mind. 2 Mio. EUR)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
d) Die Abgabe des Teilnahmeantrags sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Fragen zum Teilnahmewettbewerb ist der 10.11.2023, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 7 / 7 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt