Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-026-23-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstraße 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-591-5423
Fax: +49 251-591-4343
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk
Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk
Mobilfunk (Preis)
Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten mit der AG-seitigen Option einer 12-monatigen Verlängerung und einer Kündigungsfrist von max. 3 Monaten.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gem. Bewertungsmatrix UFAB 2018 - erweiterte Richtwertmethode - erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis im Verhältnis 50/50. (siehe nachfolgende Tabelle). In einem ersten Schritt der Angebotswertung wird dafür die Einfache Richtwertmethode ange-wendet. In einem zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wer-tung aus, die außerhalb des festgelegten Schwankungsbereich von 10 Prozent von der bes-ten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen.
Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das den niedrigsten Preis hat (Entscheidungskriterium Preis).
Mobilfunkt (Qualität)
Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten mit der AG-seitigen Option einer 12-monatigen Verlängerung und einer Kündigungsfrist von max. 3 Monaten.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gem. Bewertungsmatrix UFAB 2018 - erweiterte Richtwertmethode - erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis im Verhältnis 50/50. (siehe nachfolgende Tabelle). In einem ersten Schritt der Angebotswertung wird dafür die Einfache Richtwertmethode ange-wendet. In einem zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wer-tung aus, die außerhalb des festgelegten Schwankungsbereich von 10 Prozent von der bes-ten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen.
Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl (Summe) in den Bereichen "Technische Anforderungen" und "Migra-tionskonzept" im Kriterienkatalog den Zuschlag (Entscheidungskriterium Qualität).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer,
vertretungsberechtigte
Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der
wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei
natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name
und
Anschrift der zuständigen Niederlassung) sowie Informationen
zu betrieblichen Qualitäts- und
Umweltmanagementmaßnahmen einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung
beizufügen
(Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat;
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet;
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende
Berufsbzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko
der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft,
dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten
Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern
abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände
zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu
erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125
GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der
Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben,
dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19
Abs.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der
Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben
und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters
zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise
vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer
nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden
mindestens 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen, von konkreten
Ansprechpartnern für Rückfragen (nicht älter als 3 Jahre)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die
LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson
spätestens anzufordern bis zum 14.11.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom
Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag
erhalten soll.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter
verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im
Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der
sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet
dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür
verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten
Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und
sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw.
Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.