Baufeldfreimachung/Rückbau (Abrissplanung) eines Fabrikgebäudes

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.)
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Ort: Altena
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58762
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/54908720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altena.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E66699489
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baufeldfreimachung/Rückbau (Abrissplanung) eines Fabrikgebäudes

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand ist die Abrissplanung für die komplette auf dem Gelände befindliche Gebäudestruktur inkl. vorhandener Verkehrsflächen. Zu erbringen sind Planungsleistungen im Leistungsbild „Baufeldfreimachung / Rückbau“ gem. AHO, Heft 18. Einzelheiten ergeben sich aus der Teilleistungsvereinbarung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Altena

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auszuführen sind die Leistungen der Abbruchplanung in Anlehnung an AHO, Heft 18, Leistungsstufe 1 bis einschließlich 4. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der Teilleistungsvereinbarung. Weiterhin zu erbringen sind die in der Teilleistungsvereinbarung gekennzeichneten Besonderen Leistungen:

Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung, Prüfung auf Kampfmittelfreiheit durch Abfrage bei zuständigen Behörden, Erarbeiten eines Konzepts zur temporären Sicherung des Geländes gegen Erosion (Sicherung für den Zeitraum bis zur Ausführung der Bauleistungen für Freianlagen), Prüfen von Nachträgen des bauausführenden Unternehmens, Erstellen einer Abschlussdokumentation durch systematische Zusammenstellung der zeichneri-schen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zur Freimachung des

Baufeldes unter Verwendung der Ergebnisse der Bauvermessung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2024
Ende: 21/08/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die

Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und

privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe

im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, es sei denn, es ist explizit etwas abweichendes vorgegeben.

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Angaben zu den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt VI!

Folgende Erklärungen/Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:

- Eigenerklärung betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1 bis Abs. 3 VgV

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)

- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind beizubringen:

- Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:

mindestens 5,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.

Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Vergabeverfahrens, von dem Bieter, der für die Zuschlagserteilung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.

- Eigenerklärung des Bieters über den jährlichen Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Berufshaftpflichtversicherung:

mindestens 5,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung

des Bieters/ der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im

vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.

Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre:

- mind. 120.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr

Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzkriterium:

Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden die Referenzprojekte, die er mit seinem Angebot einreicht bewertet. Die nachbenannten Referenzen sind in zeitlicher Hinsicht wertbar, soweit Sie innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sind. Als Referenzzeitpunkt gilt der Tag der Angebotsfrist.

Zur Konkretisierung werden Unterkriterien gebildet:

Geeigneten Referenzen Bieter (Referenzobjekte betreffend vergleichbare Leistungen nach AHO) aufgegliedert in:

1. Referenzprojekt mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufen 1-4 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014. Es müssen im Besonderen mindestens die Grundleistungen Nr. 303 der Leistungsstufe 3 sowie Nr. 401 der Leistungsstufe 4 erbracht worden sein.

2. Referenzprojekt für Ingenieurleistungen bei Baufeldfreimachung/Rückbau im Bereich „Beratung zur Objektentwicklung und Bedarfsplanung“. Es müssen mindestens die Teilleistungen nach AHO Nr. 18, 2. Auflage 2014 „Ermitteln der verwendeten Baustoffe einschl. Bauschadstoffe durch Auswertung der Bestandsunterlagen und ggf. vorliegender Beprobung (003)“ sowie „Klären des Bestehens von Schadstoff-/Altlastenverdacht; ggf. Durchführen einer orientierenden Untersuchung (004) erbracht worden sein.

3. Referenzprojekt im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2.

Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.

Nachunternehmer:

MIt dem Angebot ist zu erklären:

Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) - siehe ergänzend auch unter Abschnitt VI.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Für folgende Unterkriterien ist jeweils mind. 1 wertbare Referenz einzureichen. Wird nicht jeweils mindestens eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren aufgrund fehlender Eignung:

1. Referenzprojekt mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufen 1-4 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014. Es müssen im Besonderen mindestens die Grundleistungen Nr. 303 der Leistungsstufe 3 sowie Nr. 401 der Leistungsstufe 4 erbracht worden sein.

2. Referenzprojekt für Ingenieurleistungen bei Baufeldfreimachung/Rückbau im Bereich „Beratung zur Objektentwicklung und Bedarfsplanung“. Es müssen mindestens die Teilleistungen nach AHO Nr. 18, 2. Auflage 2014 „Ermitteln der verwendeten Baustoffe einschl. Bauschadstoffe durch Auswertung der Bestandsunterlagen und ggf. vorliegender Beprobung (003)“ sowie „Klären des Bestehens von Schadstoff-/Altlastenverdacht; ggf. Durchführen einer orientierenden Untersuchung (004) erbracht worden sein.

3. Referenzprojekt im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2.

Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 44 VgV iVm § 75 VgV

§ 75 VgV:

(1) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

(2) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des „Beratenden Ingenieurs“ oder „Ingenieurs“ gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

(3) Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Absatz 1 oder 2 benennen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gilt das TVgG NRW.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/11/2023
Ortszeit: 12:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ergänzende Hinweise zu Abschnitt III:

Soweit unter Abschnitt III Nachweise gefordert sind, gilt als Nachweisform die Einreichung als Eigenerkärung.

Präqualifizierung:

Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.

Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.

Eignungsleihe:

Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.

Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren

Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.

Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.

Zur Eignungsleihe ist mit dem Angebot beizubringen:

- Eigenerklärung des Bieters Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig)

Auf gesonderte Anforderung durch den AG ist beizubringen:

- Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen (sofern einschlägig)

- gesonderte Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bieter zu erfüllen (Eignungserklärungen zur beruflichen Befähigung, zum jährlichen Gesamtumsatz, zur Berufshaftpflichtversicherung sowie zu Referenzprojekten in verliehenen Bereich) sowie Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB ff.

Bitte beachten Sie auch, dass sofern eine Eignungsleihe im technischen Bereich (Referenzen) eingesetzt wird, ist das eignungsverleihende Unternehmen auch als Nachunternehmer für den entsprechenden Eignungsbereich (auf gesonderte Anforderung durch den AG) einzusetzen.

Bietergemeinschaft:

Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Die Bietergemeinschaft bzw. die Arbeitsgemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Dies ist zu erklären.

Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:

- Bietergemeinschaftserklärung

Nachunternehmer:

Der Bieter kann Nachunternehmer einsetzen. Erforderlich ist hierfür:

- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:

- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

- Eignungsnachweise (Eignungserklärungen zur beruflichen Befähigung, zum jährlichen Gesamtumsatz, zur Berufshaftpflichtversicherung sowie zu Referenzprojekten in verliehenen Bereich) von Nachunternehmern sowie deren Erklärung gem. §§ 123,124 GWB.

Wettbewerbsregisterabfrage:

Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für diejenigen Unternehmen, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.

Die Bieter haben zusätzlich eine Erklärung zu den Russland-Sanktionen aufgrund des Ukrainekriegs einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf ist eine Nachprüfungsantrag iSd §§ 160 GWB ff.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind.

Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein

bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder5 / 5

Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich

dieses Gesetzes zu benennen.

Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten

Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten

sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen

Beteiligten benennen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/10/2023

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