Baufeldfreimachung/Rückbau (Abrissplanung) eines Fabrikgebäudes
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Ort: Altena
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58762
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/54908720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baufeldfreimachung/Rückbau (Abrissplanung) eines Fabrikgebäudes
Auftragsgegenstand ist die Abrissplanung für die komplette auf dem Gelände befindliche Gebäudestruktur inkl. vorhandener Verkehrsflächen. Zu erbringen sind Planungsleistungen im Leistungsbild „Baufeldfreimachung / Rückbau“ gem. AHO, Heft 18. Einzelheiten ergeben sich aus der Teilleistungsvereinbarung.
Stadt Altena
Auszuführen sind die Leistungen der Abbruchplanung in Anlehnung an AHO, Heft 18, Leistungsstufe 1 bis einschließlich 4. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der Teilleistungsvereinbarung. Weiterhin zu erbringen sind die in der Teilleistungsvereinbarung gekennzeichneten Besonderen Leistungen:
Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung, Prüfung auf Kampfmittelfreiheit durch Abfrage bei zuständigen Behörden, Erarbeiten eines Konzepts zur temporären Sicherung des Geländes gegen Erosion (Sicherung für den Zeitraum bis zur Ausführung der Bauleistungen für Freianlagen), Prüfen von Nachträgen des bauausführenden Unternehmens, Erstellen einer Abschlussdokumentation durch systematische Zusammenstellung der zeichneri-schen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zur Freimachung des
Baufeldes unter Verwendung der Ergebnisse der Bauvermessung.
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die
Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und
privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe
im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, es sei denn, es ist explizit etwas abweichendes vorgegeben.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Angaben zu den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt VI!
Folgende Erklärungen/Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1 bis Abs. 3 VgV
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Mit dem Angebot sind beizubringen:
- Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
mindestens 5,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Vergabeverfahrens, von dem Bieter, der für die Zuschlagserteilung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
- Eigenerklärung des Bieters über den jährlichen Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.
Berufshaftpflichtversicherung:
mindestens 5,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung
des Bieters/ der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im
vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre:
- mind. 120.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr
Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Referenzkriterium:
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden die Referenzprojekte, die er mit seinem Angebot einreicht bewertet. Die nachbenannten Referenzen sind in zeitlicher Hinsicht wertbar, soweit Sie innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sind. Als Referenzzeitpunkt gilt der Tag der Angebotsfrist.
Zur Konkretisierung werden Unterkriterien gebildet:
Geeigneten Referenzen Bieter (Referenzobjekte betreffend vergleichbare Leistungen nach AHO) aufgegliedert in:
1. Referenzprojekt mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufen 1-4 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014. Es müssen im Besonderen mindestens die Grundleistungen Nr. 303 der Leistungsstufe 3 sowie Nr. 401 der Leistungsstufe 4 erbracht worden sein.
2. Referenzprojekt für Ingenieurleistungen bei Baufeldfreimachung/Rückbau im Bereich „Beratung zur Objektentwicklung und Bedarfsplanung“. Es müssen mindestens die Teilleistungen nach AHO Nr. 18, 2. Auflage 2014 „Ermitteln der verwendeten Baustoffe einschl. Bauschadstoffe durch Auswertung der Bestandsunterlagen und ggf. vorliegender Beprobung (003)“ sowie „Klären des Bestehens von Schadstoff-/Altlastenverdacht; ggf. Durchführen einer orientierenden Untersuchung (004) erbracht worden sein.
3. Referenzprojekt im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Nachunternehmer:
MIt dem Angebot ist zu erklären:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) - siehe ergänzend auch unter Abschnitt VI.
Für folgende Unterkriterien ist jeweils mind. 1 wertbare Referenz einzureichen. Wird nicht jeweils mindestens eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren aufgrund fehlender Eignung:
1. Referenzprojekt mit dem Leistungsinhalt der Grundleistungen der Leistungsstufen 1-4 der AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014. Es müssen im Besonderen mindestens die Grundleistungen Nr. 303 der Leistungsstufe 3 sowie Nr. 401 der Leistungsstufe 4 erbracht worden sein.
2. Referenzprojekt für Ingenieurleistungen bei Baufeldfreimachung/Rückbau im Bereich „Beratung zur Objektentwicklung und Bedarfsplanung“. Es müssen mindestens die Teilleistungen nach AHO Nr. 18, 2. Auflage 2014 „Ermitteln der verwendeten Baustoffe einschl. Bauschadstoffe durch Auswertung der Bestandsunterlagen und ggf. vorliegender Beprobung (003)“ sowie „Klären des Bestehens von Schadstoff-/Altlastenverdacht; ggf. Durchführen einer orientierenden Untersuchung (004) erbracht worden sein.
3. Referenzprojekt im Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ nach AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage 2014 in einer Größe von mindestens 2.500 m2.
Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden.
§ 44 VgV iVm § 75 VgV
§ 75 VgV:
(1) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
(2) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des „Beratenden Ingenieurs“ oder „Ingenieurs“ gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
(3) Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Absatz 1 oder 2 benennen.
Es gilt das TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise zu Abschnitt III:
Soweit unter Abschnitt III Nachweise gefordert sind, gilt als Nachweisform die Einreichung als Eigenerkärung.
Präqualifizierung:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Eignungsleihe:
Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Eignungsleihe ist mit dem Angebot beizubringen:
- Eigenerklärung des Bieters Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig)
Auf gesonderte Anforderung durch den AG ist beizubringen:
- Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen (sofern einschlägig)
- gesonderte Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bieter zu erfüllen (Eignungserklärungen zur beruflichen Befähigung, zum jährlichen Gesamtumsatz, zur Berufshaftpflichtversicherung sowie zu Referenzprojekten in verliehenen Bereich) sowie Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB ff.
Bitte beachten Sie auch, dass sofern eine Eignungsleihe im technischen Bereich (Referenzen) eingesetzt wird, ist das eignungsverleihende Unternehmen auch als Nachunternehmer für den entsprechenden Eignungsbereich (auf gesonderte Anforderung durch den AG) einzusetzen.
Bietergemeinschaft:
Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Die Bietergemeinschaft bzw. die Arbeitsgemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Dies ist zu erklären.
Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Bietergemeinschaftserklärung
Nachunternehmer:
Der Bieter kann Nachunternehmer einsetzen. Erforderlich ist hierfür:
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
- Eignungsnachweise (Eignungserklärungen zur beruflichen Befähigung, zum jährlichen Gesamtumsatz, zur Berufshaftpflichtversicherung sowie zu Referenzprojekten in verliehenen Bereich) von Nachunternehmern sowie deren Erklärung gem. §§ 123,124 GWB.
Wettbewerbsregisterabfrage:
Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für diejenigen Unternehmen, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
Die Bieter haben zusätzlich eine Erklärung zu den Russland-Sanktionen aufgrund des Ukrainekriegs einzureichen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Statthafter Rechtsbehelf ist eine Nachprüfungsantrag iSd §§ 160 GWB ff.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder5 / 5
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen.
Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.