Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen für Technische Ausrüstung ELT entsprechend § 55 HOAI im Zusammenhang mit Bauprojekten in der Größenordnung bis 5,382 Mio. Euro netto für das UKHD Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-179
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 670
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Konzerneinkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen für Technische Ausrüstung ELT entsprechend § 55 HOAI im Zusammenhang mit Bauprojekten in der Größenordnung bis 5,382 Mio. Euro netto für das UKHD
Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen für Technische Ausrüstung, Elektro- und Informationstechnik der Kostengruppen 440, 450 & 490, entsprechend § 55 HOAI im Zusammenhang mit Bauprojekten in der Größenordnung bis 5,382 Mio. Euro netto für das Universitätsklinikum Heidelberg.
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 670 69120 Heidelberg
Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen für Technische Ausrüstung, Elektro- und Informationstechnik der Kostengruppen 440, 450 & 490, entsprechend § 55 HOAI im Zusammenhang mit Bauprojekten in der Größenordnung bis 5,382 Mio. Euro netto für das Universitätsklinikum Heidelberg.
Grundlaufzeit: 2 Jahre;
zusätzlich 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Vertragsjahr, die nur durch den Auftraggeber gezogen werden dürfen.
Mindestkriterien:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg oder gleichwertiges
2. Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden: Nachweis einer Mindestversicherungssumme i. H. v. 5 Mio. EUR (2-fach maximiert), pauschal für Personen- und Sachschäden
3. 3 Referenzprojekte über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2019-2023) bis maximal Baukosten (DIN 276 KG 200-600) i. H. v. 5,382 Mio. EUR: Planungsleistungen wie z.B. Umbauten und Erweiterungsmaßnahmen, Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb/ Austausch von Großgeräten/ baulich-technische Modernisierung von Bestandsgebäuden und Instandhaltungsmaßnahmen
Bewertungskriterium A: Wirtschaftliche Eignung:
1. Mittelwert der Höhe des Jahresumsatzes des Gesamtbüros (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre
Mittelwert: kleiner 1 Mio. EUR (3 Punkte)
Mittelwert: von 1 bis 3 Mio. EUR (4 Punkte)
Mittelwert: größer 3 Mio. EUR (5 Punkte)
2. Mittelwert des jährlichen Anteils der mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre
Mittelwert: < 25% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (0 Punkte)
Mittelwert: größer gleich 25% und kleiner gleich 50% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (3 Punkte)
Mittelwert: > 50% und < 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (6 Punkte)
Mittelwert: größer gleich 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (10 Punkte)
3. Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtbüros der letzten 3 Geschäftsjahre
Mittelwert: weniger 5 MA (3 Punkte)
Mittelwert: 5 bis 10 MA (4 Punkte)
Mittelwert: größer 10 MA (5 Punkte)
4. Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Architekten (Planung und Objektüberwachung) der letzten 3 Geschäftsjahre
Mittelwert: weniger 3 MA (3 Punkte)
Mittelwert: 3 bis 5 MA (4 Punkte)
Mittelwert: größer 5 MA (5 Punkte)
Maximale Punktzahl Bewertungskriterium A: 25 Punkte
Bewertungskriterium B: Referenzen (Bewertung pro Referenz, Wertung von max. 3 Stück)
1. Gebäudeart
Gesundheitsbau, Praxisgebäude, Pflegeeinrichtung o. Ä. (5 Punkte)
Klinik, Krankenhaus (10 Punkte)
2. "Bauen im Bestand"
Neubau mit Anbindung an Bestand (2 Punkte)
Neubau + Sanierung im laufenden Betrieb (5 Punkte)
Umbau/ Sanierung im Bestand im laufenden Betrieb (10 Punkte)
3. Baukosten (KG200-600)
unter 500T EUR netto (3 Punkte)
ab 500T EUR bis 2,5 Mio. EUR netto (5 Punkte)
ab 2,5 Mio. EUR netto bis 5,382 Mio. EUR netto (3 Punkte)
Maximale Punktzahl je Referenz: 25 Punkte
Maximale Punktzahl Bewertungskriterium B (Referenz 1-3): 75 Punkte
Der Auftraggeber wird mind. drei Bewerber, die aufgrund ihrer Eignungsnachweise nach Auswertung der Eignungskriterien die höchste Gesamtpunktzahl (Summe aus erreichten Punkten in Bewertungskriterium A und Bewertungskriterium B) erreicht und gleichzeitig die Vorgaben der Mindestkriterien erfüllt haben, zu einer Angebotsabgabe auffordern. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen seines Ermessens vor, auch mehr als drei Bewerber zu einer Angebotseinreichung aufzufordern. Ein Anspruch eines Bewerbers auf dieses Vorgehen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576:
Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben.
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
Folgende Eigenerklärung:
"Wir erklären, dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden."
Bewertungskriterium A: Wirtschaftliche Eignung:
1. Mittelwert der Höhe des Jahresumsatzes des Gesamtbüros (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre
Mittelwert: kleiner 1 Mio. EUR (3 Punkte)
Mittelwert: von 1 bis 3 Mio. EUR (4 Punkte)
Mittelwert: größer 3 Mio. EUR (5 Punkte)
2. Mittelwert des jährlichen Anteils der mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre
Mittelwert: < 25% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (0 Punkte)
Mittelwert: größer gleich 25% und kleiner gleich 50% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (3 Punkte)
Mittelwert: > 50% und < 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (6 Punkte)
Mittelwert: größer gleich 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (10 Punkte)
3. Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtbüros der letzten 3 Geschäftsjahre
Mittelwert: weniger 5 MA (3 Punkte)
Mittelwert: 5 bis 10 MA (4 Punkte)
Mittelwert: größer 10 MA (5 Punkte)
4. Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Architekten (Planung und Objektüberwachung) der letzten 3 Geschäftsjahre
Mittelwert: weniger 3 MA (3 Punkte)
Mittelwert: 3 bis 5 MA (4 Punkte)
Mittelwert: größer 5 MA (5 Punkte)
Maximale Punktzahl Bewertungskriterium A: 25 Punkte
Folgende Eigenerklärung:
"Wir erklären, dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet."
"Wir erklären, dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen."
"Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) muss der Auftraggeber für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern. Wir sind uns dieser gesetzlichen Regelung bewusst und erklären uns im Falle eines beabsichtigten Zuschlags für unser Unternehmen mit der Einholung der benötigten Informationen über unser Unternehmen sowie über die von uns eingesetzten Nachunternehmen durch den Auftraggeber einverstanden."
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben.
Mindestkriterien:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg oder gleichwertiges
2. Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden: Nachweis einer Mindestversicherungssumme i. H. v. 5 Mio. EUR (2-fach maximiert), pauschal für Personen- und Sachschäden
3. 3 Referenzprojekte über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2019-2023) bis maximal Baukosten (DIN 276 KG 200-600) i. H. v. 5,382 Mio. EUR: Planungsleistungen wie z.B. Umbauten und Erweiterungsmaßnahmen, Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb/ Austausch von Großgeräten/ baulich-technische Modernisierung von Bestandsgebäuden und Instandhaltungsmaßnahmen
Bewertungskriterium B: Referenzen (Bewertung pro Referenz, Wertung von max. 3 Stück)
1. Gebäudeart
Gesundheitsbau, Praxisgebäude, Pflegeeinrichtung o. Ä. (5 Punkte)
Klinik, Krankenhaus (10 Punkte)
2. "Bauen im Bestand"
Neubau mit Anbindung an Bestand (2 Punkte)
Neubau + Sanierung im laufenden Betrieb (5 Punkte)
Umbau/ Sanierung im Bestand im laufenden Betrieb (10 Punkte)
3. Baukosten (KG200-600)
unter 500T EUR netto (3 Punkte)
ab 500T EUR bis 2,5 Mio. EUR netto (5 Punkte)
ab 2,5 Mio. EUR netto bis 5,382 Mio. EUR netto (3 Punkte)
Maximale Punktzahl je Referenz: 25 Punkte
Maximale Punktzahl Bewertungskriterium B (Referenz 1-3): 75 Punkte
Mindestkriterien:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg oder gleichwertiges
2. Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden: Nachweis einer Mindestversicherungssumme i. H. v. 5 Mio. EUR (2-fach maximiert), pauschal für Personen- und Sachschäden
3. 3 Referenzprojekte über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2019-2023) bis maximal Baukosten (DIN 276 KG 200-600) i. H. v. 5,382 Mio. EUR: Planungsleistungen wie z.B. Umbauten und Erweiterungsmaßnahmen, Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb/ Austausch von Großgeräten/ baulich-technische Modernisierung von Bestandsgebäuden und Instandhaltungsmaßnahmen
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bewerber vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bewerber über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YRDD
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx