EVB-IT Pflegevertrag Nintex Workflows und Forms Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/ 1001274594 /Ngk
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 203/4175-74215
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
EVB-IT Pflegevertrag Nintex Workflows und Forms
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden
offenen Verfahrens einen EVB-IT Pflegevertrag S (Vertrag über die Pflege von Standardsoftware) abzuschließen.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10 47059 Duisburg
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden
offenen Verfahrens einen EVB-IT Pflegevertrag S (Vertrag über die Pflege von Standardsoftware) über die
Wartungsverlängerung von Nintex Workflows und Forms Software Assurance - Enterprise Edition 2019 und
Enterprise Edition 2013 sowie Nintex Workflows und Forms Premium Support - Enterprise Edition 2019 und
Enterprise Edition 2013 mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SoftwareONE Deutschland GmbH
Postanschrift: Blochstraße 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3412568579
Fax: +49 3412568999
Internet-Adresse: https://www.softwareone.com/de-de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y1CVLG9PC
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 203/4175-74200
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd