TV Inspektion 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kamp-lintfort.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TV Inspektion 2023
Das Tiefbauamt der Stadt Kamp-Lintfort plant, aufgrund der Überwachungspflicht, die Inspektion der Kanalisation als
Jahreszeitvertrag zu vergeben.
Die jährlichen Hauptmassen belaufen sich auf:
- ca. 13 bis 15 km Kanalnetz (Schmutzwasser-, Regenwasser sowie Mischwasserkanalisation)
- 300 bis 500 Schachtbauwerke
Kamp-Lintfort
Das Tiefbauamt der Stadt Kamp-Lintfort plant, aufgrund der Überwachungspflicht, die Inspektion der Kanalisation als
Jahreszeitvertrag zu vergeben.
Die jährlichen Hauptmassen belaufen sich auf:
- ca. 13 bis 15 km Kanalnetz (Schmutzwasser-, Regenwasser sowie Mischwasserkanalisation)
- 300 bis 500 Schachtbauwerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TV Inspektion 2023
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der
zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.